Nicht nur im Alltag findet sich Polizeigewalt. Gerade im geschlossenen Verbänden gibt es fast immer Polizeiübergriffe. Eine Strafverfolgung ist wegen fehlender Kennzeichnung der Polizisten fast unmöglich. Nur acht von 16 Bundesländer haben eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten.
2015 wurde Autofahrer Hüseyin Ercan, der bei einer Polizeikontrolle in Herford einen Polizisten angegriffen haben soll, vor Gericht freigesprochen. Stattdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft danach gegen den Polizeibeamten. Ein (unmanipuliertes) Video zeigt, wie der Beamte den Wehrlosen ohne Grund attackiert hatte. Der ganz offensichtliche Übergriff des Polizeibeamten sollte vertuscht werden, in dem man die Staatsanwaltschaft den Fall nur mit Standfotos manipulieren wollte. Nachdem das vollständige Video aufgetaucht war, kam die Sache raus.
Der ganze Vorfall wurde von einer Kamera im Polizeiwagen aufgezeichnet. Das Video zeigt eine Verkehrskontrolle in Herford. Autofahrer Hüseyin Ercan zeigt seinen Führerschein, wird auf Alkohol kontrolliert. Alles scheint in Ordnung. Ohne ersichtlichen Grund drehen die Polizisten dem 39-Jährigen die Arme auf den Rücken und wollen ihn fesseln. Ercan leistet keinen Widerstand. Dann beginnt ein Polizist auf ihn einzuprügeln. Ercan: "Ich habe mich nicht gewehrt, weil das die deutsche Polizei war. (...) Ich habe immer gelernt, Respekt und Achtung vor der Polizei zu haben." Als Ercan sich losreißen will, setzen die Polizeibeamte Pfefferspray gegen ihn und seinen hinzugeeilten Cousin ein. Beide Männer wurden wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt festgenommen.
Im Polizeibericht begründeten die Polizeibeamte den Einsatz von Pfefferspray und die körperliche Gewalt mit Notwehr. Im Video , das alles zeigt, wird der Staatsanwaltschaft nicht übergeben. Als "Beweis" werden nur einzelne Standbilder aus dem Video vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft glaubt den Beamten und den Fotos und verzichtet deshalb auf die Videoaufnahmen.
Erst durch den Einsatz des Anwalts von Hüseyin Ercan sah sich die Richterin das Video in voller Länge an. Ercan wird freigesprochen. Der Polizeibeamte, gegen den nun die Staatsanwaltschaft nun ermittelte, entschuldigte sich bei Erkan und werde derzeit nicht im Streifendienst eingesetzt, so ein Sprecher der Polizeibehörde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt aber auch gegen weitere zwei Beamte, die bei dem Vorfall mit anwesend waren und die Version des Kollegen gestützt hatten.
Jahrelang soll André Schulz, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), von der Stadt Hamburg — ungeachtet seiner Vollzeit-Gewerkschaftsarbeit — regelmäßig Bezüge bezogen haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den Hamburger Polizisten wegen Betrugsverdacht (Stand 11/2017).
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe erklärte Schulz, der 2013 den Bundesvorsitz übernommen hatte. dass er damals intensiv mit den Zuständigen beraten habe, wie seine Bezahlung auf dem Posten ausgestaltet sein soll. Am Ende habe man sich auf die 50/50-Regelung geeignet, also die Hälfte seines Gehalts zahle die Gewerkschaft und die andere Hälfte — etwa 2.500 Euro — übernahm die Stadt, obwohl Schulz dort genau genommen keine Tätigkeit mehr ausübte.
Die "Bild"-Zeitung spekulierte, das auch gegen den Ex-Innensenator Michael Neumann (SPD), Ex-Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch und Ex-Innenstaatsrat Volker Schiek ermittelt wird, weil sie den Deal mit Schulz verabredet haben sollen.
Im November 2017 wurde bekannt, das drei in der Jugend straffällig gewordene Polizei-Anwärter in der Berliner Polizeiakademie aufgenommen wurden und dort ausgebildet werden. Nachdem die Schüler nach Bekanntwerden ihrer Straftaten zuerst abgelehnt wurden, klagten sie, weil sie die Aufnahmeprüfung bestanden hatten. Und das Verwaltungsgericht gab ihnen Recht, weil es sich um Jugendstrafen wie Diebstahl handele, die nicht so gravierend seien, sie abzulehnen. Darüber berichtete Innensenator Andreas Geisel (SPD) im Abgeordnetenhaus.
Wenige Wochen zuvor machte die Polizeiakademie von sich reden, als ein Polizeischüler Kontakt zu einem kriminellen Clan hatte und ihnen auch heimlich interne Fahndungsfotos von Mitgliedern einer arabischen Großfamilie abfotografiert und verschickt habe.
In der Kantine einer Berliner Polizeischule wird geklaut, was das Zeug hält. Im Januar 2017 reichte es dem Pächter und er hängte ein Schild auf: "Ab heute, jetzt und hier! Jeder Diebstahl oder Betrugsversuch wird zur Anzeige gebracht." Ein Polizist berichtet: "Es wurden Lebensmittel, wie zum Beispiel Würste, direkt aus der Vitrine geklaut." Ein anderer war Zeuge von Sachbeschädigungen: "Da wird Geschirr und Besteck rumgeworfen, wie im Kindergarten."
Die Berliner Polizei hat Führungskräfte der Staatsschutzabteilung befördert, trotz der Fehler nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz.
Im April 2017 versprach der Berliner Polizeipräsident Klaus Kandt im Abgeordnetenhaus: Es gebe eine "ganz offene Fehlerkultur in der Polizei". Man sei "enorm daran interessiert", aus den eigenen Fehlern zu lernen. Auch Innensenator Andreas Geisel (SPD) meinte, das alle Fehler der Polizei im Zusammenhang mit dem Anschlag aufgeklärt werden "und war schonungslos". Eine polizeiinterne Ermittlungseinheit namens "Lupe" wurde gegründet, um im Landeskriminalamt (LKA) "jeden Stein umzudrehen".
Heute weiß man, das der Attentäter Anis Amri nicht genug verfolgt wurde, obwohl der Tunesier als Gefährder bekannt war. Nach der Tat sollen Beamte dann Akten manipuliert haben, um diese Fehler zu vertuschen, fand Sonderermittler Bruno Jost heraus. Ein Jahr nach dem Anschlag zog das LKA ganz eigene Konsequenzen: Nach den vorliegenden Informationen wurden gleich eine ganze Reihe jener Führungskräfte befördert, die in der ständigen Staatsschutzabteilung gearbeitet hatten. Einige wurden in der Besoldung heraufgestuft, andere haben auf bessere Posten im Amt gewechselt. Das belegen interne Dokumente des LKA.
Das Leitung des Landeskriminalamt segnete die Beförderungen ab, noch bevor geklärt werden konnte, wer für die Versäumnisse verantwortlich war. Das Landeskriminalamt wollte zu den Beförderungen im Dezernat 54 keine Auskunft geben: "Zu einzelnen Personalangelegenheiten äußert sich die Polizei Berlin grundsätzlich nicht", heißt es kurz. Nach Bekanntwerden der Beförderungen soll Innensenator Geisel die Beförderungen vorübergehend gestoppt haben. Die Senatsverwaltung wollte sich dazu nicht äußern. Es bestätigte aber, das im Jahr 2017 Beamtinnen und Beamte in leitender Funktion im LKA 5 befördert wurden: "Darunter waren keine, gegen die staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen".
Erstmals gab es 2018 eine bundesweite Studie zu Polizeigewalt. Der Kriminologe Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie an der Ruhr-Universität Bochum leitet das Projekt. Schon jetzt zeigt sich der Studienleiter schockiert: "Deutlich mehr, als erwartet".
Zu Polizeigewalt gibt es keine Statistik, weder die Polizeiliche Kriminalstatistik noch die Statistik der Staatsanwaltschaft und auch nicht die Justizstatistik finden entsprechende Punkte. Ein großen Problem zur Strafverfolgung gegen Polizisten ist die immer noch fehlende bundesweite Kennzeichnung.
Die Onlinestudie finden Sie unter → https://vmits0151.vm.ruhr-uni-bochum.de/kviapol.rub.de/
Aufsehen erregte der Skandal um Polizeigewalt im November 2018: Im Jahr 2014 erforschten zwei "Tunnel Scouts" unterirdische Gemäuer. Als der erste wieder heraus gekrochen kam,, prügelte ein Polizeibeamter mit einem Schlagstock auf ihn ein. Die Täter sollen zwei Beamte gewesen sein. Wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung standen die beiden Polizeibeamten in zweiter Instanz vor dem Landgericht in Duisburg. Das Amtsgericht Duisburg hatte die beiden freigesprochen. Die beiden Polizisten beschuldigten sich gegenseitig, der andere habe mit Fäusten und Schlagstock zugeschlagen. Alles sei so schnell gegangen, dass keine Zeit geblieben sei, einzugreifen. Die beiden Duisburger Polizisten gingen in zweiter Instanz straffrei aus. Unzweifelhaft sei, dass der eine Angeklagte eine gefährliche Körperverletzung, der andere Strafvereitelung begangen habe, so der Vorsitzende Richter. Doch der Beweis, wer was gemacht habe, sei nicht zu erbringen. "Es ist eine Riesen-Sauerei, was da geschehen ist" so die Richterin. "Das darf aber nicht dazu führen, dass auch wir unsere Arbeit nicht mehr ordentlich machen.". Beide wurden freigesprochen!
Dezember 2001. Im Rot-Grünen Hamburger Senat war man jahrelang gegen den Brechmitteleinsatz etwa bei Drogendealer. Der Leiter der Rechtsmedizin des Universitätsklinimum Hamburg-Eppendorf, Klaus Püschel, gab seine zuvor geäußerten Bedenken gegen das Brechmittel "Ipecauanha" auf.
Wenige Tage später hatte Hamburg den ersten Todesfall zu beklagen. Der 19 Jahre alte Nigerianer Achidi John war am 8. Dezember 2001 von Drogenfahndern aufgegriffen worden und in die Rechtsmedizin gebracht worden. Der damalige Interims-Innensenator Olaf Scholz (SPD) ordnete den Brechmitteleinsatz an. Der Drogendealer verstarb in Folge des Brechmitteleinsatzes. Der Todesfall blieb ohne strafrechtliche Konsequenzen.
18.10.2023 — Geldstrafe für Smartphone-Video von Polizisten bei Verkehrskontrolle. Ein Beifahrer hatte bei einer Vekehrskontrolle einen Polizisten mit dem Smartphone gefilmt. Vor dem Landgericht Hanau wurde er nun zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gespräch mit dem Beamten darf nicht aufgenommen werden. Die Rechtslage ist umstritten.
14.06.2023 — Polizei setzt ohne Rechtsgrundlage Handy-Blitzer ein. In Rheinland-Pfalz filmten Polizeibeamte Autofahrer ins Auto, um Handynutzer zu verfolgen. Der damalige Innenminister Roger Lewentz (SPD) sah offenbei kein Ilegale Einsätze. Auch das Land Brandenburg (ehem. DDR) prüft den Einsatz ohne Rechtsgrundlage. Nach geltender Rechtslage dürfen Foto- und Videoaufnahmen nur bei Tatverdacht gemacht werden, nicht aber verdachtsunabhängig. Rheinland-Pfalz will sich dafür einfach eine Rechtsgrundlage selber schaffen. Ob sie aus Datenschutzgründen Bestand haben wird, zeigt die Zukunft.
06.06.2023 — Viele mittelose Angeklagte landen im Gefängnis, weil sie sich keinen Anwalt leisten können. Justizminister Buschmann meinte gegenüber der ARD, das er bereit sei, den Anspruch auf Pflichtverteidigungen auszuweiten.
02.06.2023 — Wegen angeblichem tätlichem Angriff hat die Polizei die Juliane Nagel, Abgeordnete der Linkspartei im Sächsischen Landtag, auf einer Demo in Handschellen abgeführt. Dabei gehört es zu den Aufgaben von Abgeordneten, Polizeieinsätze im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle zu beobachten. Auf Twitter postete die Polizei Sachsen: "Es stehe die Störung einer Amtshandlung im Raum." Ein Polizeisprecher sagte, es habe sich nicht um eine Festnahme gehandelt, sondern Nagel sei "Teil einer polizeilichen Maßnahme geworden".
Nagel war Zeugin, wie Polizisten die Identität zweier Personen festgestellt haben, einer Person dabei Handschellen angelegt haben. "Ich stand dort, ein Polizeibeamter hat mich erst beleidit und beschimpft. Dann hat er mich aus dem Weg geschubst. Dann ist ihm eingefallen, dass ich ihn angeblich tätlich angegriffen haben soll."
16.05.2023 — Ein Forscherteam der Goethe-Universität Frankfurt am Main hat eine neue Studie ("Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen") zum Thema Polizeigewalt durchgeführt. Dazu wurden 3.300 mutmaßlich Betroffene befragt, dazu noch 60 Polizisten, Richter, Anwälte und Opferberatungsstellen. Ergebnis: "Der Staat tut sich schwer, Fehlverhalten der eigenen Bediensteten zu ahnden" Opfer von Polizeigewalt haben im Strafverfahren kaum eine Chance.
06.05.2023 — laut Innenministerium in Niedersachsen, sei die Anzahl der Verfahren wegen Polizeigewalt und Amtsmißbrauch gestiegen, aber trotzdem kam es kaum zu Anklagen. Die Anzahl der Verfahren sei in den Jahren 2020 bis 2022 um 471 Fälle gegenüber den Vor-Corona-Jahren 2017 bis 2019 gestiegen. 2017 bis 2019 kam es zu rund 1.250 Fälle und 2020 bis 2022 um 1.781 Fälle. Nur selten kommt es zu Strafverfahren gegen Polizeibeamte. Die Verfolgung ist schwierig, weil es in Niedersachsen keine Kennzeichnungspflicht gibt.
03.05.2023 — Aggressiver Auftritt von Bereitschaftspolizisten aus Meckenburg-Vorpommern (DDR) am 1. Mai in Berlin. Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik will deren mutmaßlich aggressives Auftreten untersuchen lassen. Auf einem Video erkennt man, wie Polizisten in Berlin-Kreuzberg in breiter Formation eine Straße entlang gehen. Als sich ihnen ein einzelner Mann auf der Fahrbahn entgegenstellt, besprühen Beamte ihn erst mit Pfefferspray und stoßen ihn dann mit Gewalt zu Boden und lassen ihn verletzt liegen. In dem Video sieht man, wie der evtl. angetrunkene Mann mit dem Gesicht auf den Asphalt aufschlägt und zunächst liegen bleibt. Mehrere Beamte gehen an dem Verletzten vorbei. Mehr sieht man nicht auf dem Video. Das Video finden Sie in den Quellenangaben.
01.05.2023 — Video zeigt, wie Polizist einen Demonstranten in Hamburg umstößt und schwer verletzt. Auf einem Video sieht man, wie ein einzelner Polizist sich mit Tempo von hinten links nährt und die Person im Bereich des Oberkörpers trifft. Der Demonstrant fällt zu Boden und bleibt sofort regungslos auf dem Rücken liegen. Der Polizist dreht sich kurz zu ihm um, geht dann aber weiter. Demostranten kamen dem Verletzten zu Hilfe. Ein Polizeisprecher meinte, das man den Vorfall untersuche.
04.04.2023 — Mit einer Überwachungskamera wurden zwei Beamte der Kriminalpolizei Südhessen überführt, die Todesopfer bestohlen haben. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen Unterschlagung gegen Polizisten. Im Haus einer Toten in Ober-Ramstadt haben die Beamte Bargeld und weitere Gegenstände gestohlen. Die Überwachungskamera filmte die beiden Beamten mit Bargeld in der Hand.
Gegen die beiden Beamten, ein Mann und eine Frau, werde nicht wegen Diebstahl sondern Unterschlagung ermittelt. Eine juristische Unterscheidung. Weil der Geschädigte zum Tatzeitpunkt bereits tot war, ermittele man offiziell wegen Unterschlagung, etwa den Erben gegenüber.
03.03.2023 — Eine Unveröffentlichte Studie der Universität Bochum: 12.000 Verdächtsfälle unrechtmäßige Polizeigewalt pro Jahr. Es ist die bislang größte Untersuchung zur Polizeigewalt in Deutschland unter der Leitung des Kriminologen Professor Tobias Singelnstein an der Ruhruniversität Bochum. Mehr als 1000 Betroffene nahmen teil. Bislang ging man von mindestens 2000 rechtswidrige Übergriffe von Polizisten pro Jahr aus.
01.03.2023 — In einem Online-Chat haben fünf Polizisten des 1. Reviers und eine weitere Frau in Frankfurt am Main in einer Chatgruppe rechtsextreme Inhalte geteilt, etwa Hitler-Bilder, Verharmlosung des Holocaust, Judenkritische Bemerkungen, Rasistische Äußerungen. Doch Konsequenten gibt es keine. Das Landgericht der hessischen Stadt habe die Anklage nicht zugelassen, berichten Hessenschau und Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die Staatsanwaltschaft hatte schon im April 2022 Anklage gegen vier Männer und zwei Frauen erhoben. Das Landgericht gehe davon aus, das das Verhalten der Gruppe nicht strafbar sei und lehnte die Verfahrenseröffnung "aus Rechtsgründen" an. Hintergrund sei auch, das es eine geschlossene Chatgruppe war und die Inhalte nicht verbreitet worden seien.
27.02.2023 — SPD und GRUENE planen in Niedersachen an einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Es sei eine anonyme, aber individualisierte Kennzeichnung. Kritik kommt von der Polizeigewerkschaft.
21.02.2023 — Nach einem Autounfall bildeten Autofahrer eine Rettungsgasse: Die Polizei schleuste den Mannschaftsbus von Bayern Müchen durch die Rettungsgasse. Inzwischen ruderte die Polizei zurück, aber Konsequenzen für die Beamten? Fehlanzeige.
17.08.2022 — Filme von Polizeieinsätzen oft verboten. Ein Urteil des Oberlandesgericht Zweibrücken besagt, das das Filmen von Polizeieinsätzen auf ö,ffentlichem Gelände nicht automatisch öffentlich im Sinne des §201 StGB seien und damit das Filmen (mit Tonaufnahmen) nicht immer erlaubt sei. §201 StGB stellt die unbefugte Aufnahme des nichtöffentlichen gesprochenen Wortes unter Strafe.
Das ARD Magazin Panorama berichtete von dem Fall einer Frau, die 2021 mit dem Handy Aufnahmen von Polizeigewalt gemacht. Daraufhin wollte die Polizei das Handy beschlagnahmen. Sie wehrte sich. Das Amtsgericht Kaiserslautern verurteilte sie am 13.08.2021 wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Beleidigung. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken verwarf am 30.06.2022 die Revision der heute 25-Jährigen. Damit ist das Urteil des Amtsgericht Kaiserslautern damit rechtskräftig.
12. Apri 2022: In dem Bundesland Thüringen (DDR) wurde gegen Hunderte Polizisten ermittelt. Kauf ein Polizeiübegriff hatte Konsequenzen. Im vergangenen Jahr (2021) wurde nach Angaben des Innenministeriums gegen 420 Beamte ermittelt. Ein Jahr zuvor gegen 410 Beamte. Häufigster Vorwurf: Körperverletzung im Amt:. Zu einer Anklage kommt es selten. 2020 wurden nur 85 Verfahren geführt, von denen sieben wegen Geringfügigkeit eingestellt wurden. In weitere 18 Fällen sei der Tatvorwurf nicht nachweisbar gewesen. Weitere 25 Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft ein, weil sich einen ausreichenden Anlass für eine Anklage habe feststellen lassen. Nur in einem einzigen Fall wurde am Ende eine Geldstrafe verhängt, die zwischen 91 und 180 Tagessätzen lag.
3. Oktober 2021: Polizisten in Hessen sollen Apotheker verprügelt haben — In Kelsterbach (Hessen) führten Polizeibeamte auf einem Parkplatz vor einer Apotheke eine Verkehrskontrolle durch. Als sich der Apoteker die Polizisten angewiesen haben, den Parkplatz wieder für seine Kunden freizugeben, kam es zum Streit, bei dem die Beamten handgreiflich wurden. Das Polizeipräsidium Südhessen schildert den Fall ganz anders: Der Apotheker sei nach einem Widerstand festgenommen worden. Ein kontrollierter Autofahrer sagte als Zeuge aus: So war es nicht! Die Gewalt ging von den Polizisten aus!
23. September 2021: Nach vermehrter Polizeiübergriffen plant Hessen eine Polizeiaufsicht. Die umstrittene Gewerkschaft der Polizei (GdP) hetzt gegen das Amt des Polizei- und Bürgerbeauftragten.
10. September 2021: Weil er keine Maske trug, brachen zwei Mitarbeiter des Ordnungsamt Hagen einem Schüler die Nase (Nasenbein). Die beiden Mitarbeiter André (51) und Angelo L. (43) wurden vor dem Amtsgericht Hagen (NRW) wegen Körperverletzung im Amt angeklagt.
Oktober 2018: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass Polizisten keine Demonstranten fotografieren dürfen, um die Aufnahmen später als PR-Material zu verwenden.
Das ARD-Magazin Report Mainz berichtete im Juli 2018 ebenfalls über Polizeigewalt und kam zum Schluß: Es kommt nur selten zur Anklage.
Juni 2015 — Dem Onlineportal "Netzpolitik.org" schickte die Polizei Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Abmahnung, weil sie in einer Berichterstattung das Logo des "Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste" verwendet hatten. Darin forderte die Polizei über einen Anwalt mit einer Frist zur Löschung des Logos auf. Zitat: "Die unberechtigte Verwendung stellt einen Missbrauch der Marke dar, den die Polizei nicht dulden wird". Unglaublich! Das Portal reagiert: "Die Polizei kann die Nutzung des Logos, so wie es verwendet wurde, nicht untersagen." Kurios: Die Abmahnung kam einen Tag nachdem das Portal ankündigte, das Bundeskriminalamt auf Herausgabe des Staatstrojaner-Vertrages zu verklagen.
∎