War es im Mittelalter die Inquisition mit ihren Hexenprozesse, sind es heute Strafverfolger mit dem Gesetzbuch. Jede regimekritische Meinung wird bestraft. Erhalten Flüchtlinge kostenlos eine Wohnung und Taschengeld, wofür der Deutsche arbeiten gehen muss oder Kassieren Juden Millionen an Steuergelder darf der Deutsche nun dies nicht mehr kritisieren, denn alles kann als Anisemitismus (Judenfeindlichkeit) oder Fremdenfreundlichkeit ausgelegt und bestraft werden. Dagegen wird Hass und Hetze gegen Rechts selten strafrechtlich verfolgt...
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) — "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken" — ist ein deutsches Gesetz, mit dem Regimekritische Meinungen strafverfolgt werden können. Im Allgemeinen wird hier von Hasskriminalität oder auch Hasspostings gesprochen. Ursprünglich war das Gesetz wegen der Meinungsäußerungen auf Facebook gedacht, um gegen diese vorgehen zu können. Jeder, der etwas gegen Asylanten, Flüchtlinge, Juden, Muslime, Ausländer oder Homosexuelle postete, kann fortan strafverfolgt werden. Hetzen Sie aber gegen Rechte dann ist das nicht strafbar... Beispiel: "Ausländer raus" strafbar, "Nazis raus" nicht strafbar. Wird eine Deutsche von einem Flüchtling vergewaltigt, kommt er oft mit Bewährung davon, wird aber ein Jude verprügelt, spüren sie die ganze Macht des Rechtsstaates.
Das Gesetz verfolgt die Verbreitung von sogenannter "Hasskriminalität" und anderen strafbaren Inhalten vor allem in sozialen Netzwerken wie Facebook, YouTube und Twitter. Beleidigt aber ein Ausländer einen Deutschen, etwa Deutsche als "Köterrasse", kommt dieser frei und wird nicht strafrechtlich verfolgt.
Soziale Netzwerke werden mit dem NetzDG Pflichten auferlegt: Berichtspflichten, Einrichten eines Beschwerdemanagements sowie die Pflicht zur Benennung von Zustellungsbevollmächtigten und Empfangsberechtigten. Im Rahmen des Beschwerdemanagements geht es im Kern darum, dass Anbieter sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden, "rechtswidrige" Inhalte im Sinne des NetzDG nach Kenntnis und Prüfung zu entfernen (Zensur) oder den Zugang zu ihnen zu sperren. Das NetzDG wurde als Art. 1 des gleichnamigen Mantelgesetzes verkündet. Art. 2 enthält eine Änderung des Telemediengesetzes.
Das Gesetz trat am 1. Oktober 2017 in Kraft — unter Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Zum 1. Januar 2018 lief die Übergangsfrist ab, innerhalb derer Unternehmen die Forderungen des NetzDG umsetzen mussten.
Es ist geplant, das NetzDG mit Inkrafttreten der europäischen Verordnung 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste) zum 17. Februar 2024 zusammen mit dem Telemediengesetz durch das im Gesetzgebungsverfahren befindliche Digitale-Dienste-Gesetz zu ersetzen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) rechnet mit 150.000 Strafverfahren jährlich. Dazu hat das BKA eigens eine eigene Inquisition mit dem hochtrabenden Namen "Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet" mit rund 200 Beamten(!) gegründet.
Twitter klagte vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Verpflichtung, Daten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden: "Wir sind darüber besorgt, dass das gesetz einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bürger vorsieht", erklärte ein Sprecher des US Unternehmens.
Strafrechtlich verfolgt wird praktisch alles, bei denen sich Menschen wegen ihrer Religion, sexuellen Orientierung oder politische Arbeit angegriffen f¨hlen. Was früher eine legale Meinungsäußerung war, wird heute verfolgt. Wenn ein Ex-Bundespräsident rechte Demonstranten als "Spinner" beschimpft, ist das legal. Aber wehe es ist umgekehrt...
31. Juli 2024 — Wenn Politiker es nach Kanzler Style machen — Alles wird vom Volks bezahlt — und Bürger sich darüber empören, bekommt schnell eine Strafanzeige ins Haus. Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler Robert Habeck (GRUENE) hat seit April 2023 mehr als 700 Strafanzeigen wegen Hassnachrichten über sein Ministerium und Abgeordnetenbüro gestellt. Der GRUENEN-Politiker arbeitet dabei mit speziellen Anwaltskanzleien und der Organisation Hate Aid zusammen. Dabei wird mit den Hasspostings duchaus gutes Geld verdient: Man fordert die Löschung des Kommentars auf und drängt den Kommentator zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Geldentschädigung.
15. November 2024 — Ein Bürger hatte den GRUENEN Politiker Habeck auf X als "Schwachkopf Professional" gelobt. Daraufhin kam es zu einer Hausdurchsuchung durch die Polizei. Der ehemalige Bundeswehrsoldat wehrt sich gegen die Behauptung, der Witz sei eine Beleidigung. Mehr als 50 Wohnungen von anderen Kommentatoren wurden an diesem Tag durchsucht. Wir erinnern uns an die Beleidigungen zu Strauß' und Wehners Zeiten im Bundestag.
06. März 2024 — Nachdem das Heizungsgesetz vom Bundesverfassungsgericht vorerst gestoppt wurde, ließen viele Bürger ihrer Wut freien Lauf: Ein 60 Jahre alter Mann schreibt in einem Kommentar zu einem Online-Artikel "Hängt die Grünen". Dafür wurde er wegen Volksverhetzung angeklagt und zu 7.000 Geldstrafe verurteilt.
04.07.2023. Nach Rechtsauffassung der Frankfurter Staatsanwaltschaft dürfen Demonstranten den AfD Politiker ganz legal als "Nazi" beleidigen. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Es handele sich nicht um eine strafbare Beleidigung, sondern um eine "an Tatsachen anknüpfendes Werturteil", so die Ermittler. Es ist offenbar noch nicht nach Frankfurt durchgedrungen, das es die Nationalsozialisten in Deutschland nicht mehr gibt ...
03.05.2023. Die Politikerin Marie-Agnet Strack-Zimmermann (FDP) erstattet monatlich 250 Anzeigen gegen Bürger wegen Drohungen und Hetze. Darunter seien Briefe, E-Mails und auch Kommentare in sozialen Medien.
17.02.2023. Nach dem deutschen Vorbild reguliert nun auch die EU mit dem Digital Services Act Konzerne wie Google, Twitter und Meta (Facebook), um sog. Hass und Hetze im Netz verfolgen zu können.
30.11.2022. Einige Medienunternehmen wie der MDR haben eigene Facebook-Seiten und können dort eigenständig unliebsame Kommentare löschen, die angeblich gegen die eigene Netiquette verstoßen. 2018 hatte der MDR auf seiner Facebook-Seite mehrere Kommentare gelöscht. Nun kam es zu einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht. Es ist schon die dritte Instanz, in der ein Nutzer fordert, das seine Löschung rückgängiug gemacht wird. In den beiden vorangegangenen Verfahren hatte der MDR weitgehends Rcht bekommen. Von den 14 Kommentare hätte ein Kommentar nicht gelöscht werden dürfen, urteilte das Oberverwaltungsgericht in Bauten. Die anderen 14 waren nicht themenbezogene Kommentare. Wann das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil fällt, bleibt abzuwarten.
02.10.2023. Behörden verhafteten eine 87-jährige Bürgerin aus dem Landkreis Rotenburg wegen zwei Kommentar im Internet. Laut Angaben der Beamten sei der Kommentar "Volksverhetzend", weil sire sich abfällig über Ausländer und Asylbewerber geäußert hatte. Sie wurde in Anwesenheit zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
30.11.2022. Wegen Verdacht auf &Hasskriminalität hat das Bundeskriminalamt (BKA) und Berliner Landeskriminalamt (LKA) bundesweit in 14 Bundeslänern insgesamt 91 Wohnungsdurchsuchungen durchgeführt. Dabei wurden Smartphones und Computer beschlagnahmt. Ermittelt werde wegen rassistisch oder antisemitisch Kommentare im Internet, wie Bedrohung von Politiker und anderern Menschen oder zu Straftaten aufgerufen worden sei.
23.03.2022. Weil sie Politiker kritisiert hatten, wurden bundesweit mehr als hundert Wohnungen von Menschen durchsucht, die angeblich Politiker und Politikerinnen beleidigt haben sollen. Ziel der Razzias waren mehr als hundert Beschuldigte in 13 Bundesländern, wie das Bundeskriminalamt (BKA) und die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft mitteilten: "Dabei wurden über 600 Äußerungen analysiert und auf strafbare Inhalte überprü,ft. Die Meinungsfreiheit stößt an Grenzen, sobald es um Verleumdung, Beleidigung und Bedrohung geht."
07.02.2022. Nachdem zwei Polizisten die beiden Wilderer Andreas S. und Florian V. verhaften wollten, erschossen die Wilderer die beiden Polizisten. Im Netz wurden die beiden Wilderer — offenbar von Fleischfressern und Tierquäern — gefeiert. Ermittler zählen fast 400 "Hasskommentare" gegen die Beamten fest. Näher ging man nicht ins Detail. Ob man hier über Beamte im Allgemeinen beschwerten, etwa gegen die Pensionen auf Kosten des Steuerzahlers, ist nicht bekannt... Von den 400 Kommentare seien 102 Beiträge strafrechtlich relevant, so der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD).
02.02.2022. Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (GRUENE) klagte gegen Bürger bis zum Bundesverfassungsgericht. Das Landgericht Berlin urteilte, das Facebook Postings wie "Stück Scheisse", "Schlampe", "Drecksfotze" und "Drecksau" Meinungsäußerungen seien. Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun, das das alles strafbare Meinungen seien und verurteilte Facebook zur Herausgabe von IP-Adresse zur Strafverfolgung dieser Bürger. Hintergrund waren hier die Kommentare der Forderung eines GRUENEN-Politikers aus dem Jahr 1986, der Sex mit Kindern legalisieren wollte.
13.12.2021. Auch Unternehmen im EU-Ausland sind nicht geschützt vor der deutschen Strafverfolgung. Das ausländische Unternehmen Telegram mit Sitz in Dubai wurde vom deutschen Bundesinnenministerium aufgefordert, sich an deutsche Gesetze zu halten, hier das NetzDG. Auch wenn Telegram nicht im eigentlichen Sinne ein Soziales Netzwerk ist, sondern vielmehr ein Messenger-Dienst, stört das Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) nicht und man unterstelle das Unternehmen ebenfalls dem NetzDG. Weil das Unternehmen keine der beanstandeten Meldungen entfernt habe, hat das Bundesinnenministerium zwei Bußgeldverfahren eröffnet und die Abhörungsschreiben über die deutsche Botschaft an das Außenministerium der Emirate übermittelt. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte Telegram mit Zwangsvollstreckungen und strafrechtlicher Verfolgung auch außerhalb der EU gedroht... Auch Unternehmen im Ausland müssen sich an deutsche Gesetze halten...
Wenn jedes Jahr Tausende von Bürger wegen Kommentare strafrechtlich verfolgt wird, stimmt etwas nicht. Wenn Politiker im Wahlkampf angegriffen werden, stimmt etwas nicht in Deutschland. Dann stimmt die Politik nicht. Wenn Politiker von Demokratie phantasieren, hat das nichts mit der Demokratie zu tun, was der Bürger unter Demokratie versteht. Wenn jemand im Wahlkampf belogen wird, nur um an die Macht zu kommen samt lebenslange Ruhegehälter und Pensionen und Entscheidungen gegen den Willen des Volks macht, dann ist das keine Demokratie, das ist Betrug. Wenn CDU und SPD die ganze Welt auf Kosten des Steuerzahlers einladen und Millionen von Flüchtlingen in Deutschland dem Steuerzahler auf der Tasche liegen, hat das nichts mit Demokratie zu tun.
Gebe es in Deutschland eine echte Demokratie mit Volksentscheiden, bei der der Bürger entscheidet kann, sehe das anders aus. Soll etwas in der Gemeinde entschieden werden, müssen alle Gemeindemitglieder entscheiden. Im Kreis alle Einwohner des Kreises, im Land alle Landesbewohner und bundesweite Entscheidungen alle Einwohner. Gewählt wird einfach per Internet. Das würde auch Korruption ("Parteispenden") fast auf Null senken. Wir bräuchten keine 20.000 Politiker in Deutschland, von Kreistag, Landtag und Bundestag. Damit auch keine Politikergedenkstiftungen, keine Parteienfinanzierungen und politische Stiftungen, die den Steuerzahler Milliarden kosten. Wenn Bundespräsidenten und Bundeskanzler auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt lebenslang dem Steuerzahler auf der Tasche liegen, wogegen der Steuerzahler maximal Bürgergeld beantragen darf, leben sie in Saus und Braus. Für Poltiker gelten andere Gesetze als für das Steuervieh. Alles wird vom Volk bezahlt...
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