Hasskriminalität: Deutschland macht Jagd auf Regimekritiker und freie Meinung

War es im Mittelalter die Inquisition mit ihren Hexenprozesse, sind es heute Strafverfolger mit dem Gesetzbuch. Jede regimekritische Meinung wird bestraft. Erhalten Flüchtlinge kostenlos eine Wohnung und Taschengeld, wofür der Deutsche arbeiten gehen muss oder Kassieren Juden Millionen an Steuergelder darf der Deutsche nun dies nicht mehr kritisieren, denn alles kann als Anisemitismus (Judenfeindlichkeit) oder Fremdenfreundlichkeit ausgelegt und bestraft werden.

Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG)

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) — "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken" — ist ein deutsches Gesetz, mit dem Regimekritische Meinungen strafverfolgt werden können. Im Allgemeinen wird hier von Hasskriminalität oder auch Hasspostings gesprochen. Ursprünglich war das Gesetz wegen der Meinungsäußerungen auf Facebook gedacht, um gegen diese vorgehen zu können. Jeder, der etwas gegen Asylanten, Flüchtlinge, Juden, Muslime, Ausländer oder Homosexuelle postete, kann fortan strafverfolgt werden. Hetzen Sie aber gegen Rechte dann ist das nicht strafbar... Beispiel: "Ausländer raus" strafbar, "Nazis raus" nicht strafbar. Wird eine Deutsche von einem Flüchtling vergewaltigt, kommt er oft mit Bewährung davon, wird aber ein Jude verprügelt, spüren sie die ganze Macht des Rechtsstaates.

Das Gesetz verfolgt die Verbreitung von sogenannter "Hasskriminalität" und anderen strafbaren Inhalten vor allem in sozialen Netzwerken wie Facebook, YouTube und Twitter. Beleidigt aber ein Ausländer einen Deutschen, etwa Deutsche als "Köterrasse", kommt dieser frei und wird nicht strafrechtlich verfolgt.

Soziale Netzwerke werden mit dem NetzDG Pflichten auferlegt: Berichtspflichten, Einrichten eines Beschwerdemanagements sowie die Pflicht zur Benennung von Zustellungsbevollmächtigten und Empfangsberechtigten. Im Rahmen des Beschwerdemanagements geht es im Kern darum, dass Anbieter sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden, "rechtswidrige" Inhalte im Sinne des NetzDG nach Kenntnis und Prüfung zu entfernen (Zensur) oder den Zugang zu ihnen zu sperren. Das NetzDG wurde als Art. 1 des gleichnamigen Mantelgesetzes verkündet. Art. 2 enthält eine Änderung des Telemediengesetzes.

Das Gesetz trat am 1. Oktober 2017 in Kraft — unter Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Zum 1. Januar 2018 lief die Übergangsfrist ab, innerhalb derer Unternehmen die Forderungen des NetzDG umsetzen mussten.

Es ist geplant, das NetzDG mit Inkrafttreten der europäischen Verordnung 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste) zum 17. Februar 2024 zusammen mit dem Telemediengesetz durch das im Gesetzgebungsverfahren befindliche Digitale-Dienste-Gesetz zu ersetzen.

Das Bundeskriminalamt (BKA) rechnet mit 150.000 Strafverfahren jährlich. Dazu hat das BKA eigens eine eigene Inquisition mit dem hochtrabenden Namen "Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet" mit rund 200 Beamten(!) gegründet.

Twitter klagte vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Verpflichtung, Daten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden: "Wir sind darüber besorgt, dass das gesetz einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bürger vorsieht", erklärte ein Sprecher des US Unternehmens.

Hessen: Beleidigung von Nazis straffrei

04.07.2023. Nach Rechtsauffassung der Frankfurter Staatsanwaltschaft dürfen Demonstranten den AfD Politiker ganz legal als "Nazi" beleidigen. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Es handele sich nicht um eine strafbare Beleidigung, sondern um eine "an Tatsachen anknüpfendes Werturteil", so die Ermittler. Es ist offenbar noch nicht nach Frankfurt durchgedrungen, das es die Nationalsozialisten in Deutschland nicht mehr gibt ...

Bundesverwaltungsgericht verhandelt Löschung von Facebook-Kommentare beim MDR

03.05.2023. Die Politikerin Marie-Agnet Strack-Zimmermann (FDP) erstattet monatlich 250 Anzeigen gegen Bürger wegen Drohungen und Hetze. Darunter seien Briefe, E-Mails und auch Kommentare in sozialen Medien.

17.02.2023. Nach dem deutschen Vorbild reguliert nun auch die EU mit dem Digital Services Act Konzerne wie Google, Twitter und Meta (Facebook), um sog. Hass und Hetze im Netz verfolgen zu können.

30.11.2022. Einige Medienunternehmen wie der MDR haben eigene Facebook-Seiten und können dort eigenständig unliebsame Kommentare löschen, die angeblich gegen die eigene Netiquette verstoßen. 2018 hatte der MDR auf seiner Facebook-Seite mehrere Kommentare gelöscht. Nun kam es zu einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht. Es ist schon die dritte Instanz, in der ein Nutzer fordert, das seine Löschung rückgängiug gemacht wird. In den beiden vorangegangenen Verfahren hatte der MDR weitgehends Rcht bekommen. Von den 14 Kommentare hätte ein Kommentar nicht gelöscht werden dürfen, urteilte das Oberverwaltungsgericht in Bauten. Die anderen 14 waren nicht themenbezogene Kommentare. Wann das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil fällt, bleibt abzuwarten.

Verfolgung von Regimekritiker und Freie Meinungen

02.10.2023. Behörden verhafteten eine 87-jährige Bürgerin aus dem Landkreis Rotenburg wegen zwei Kommentar im Internet. Laut Angaben der Beamten sei der Kommentar "Volksverhetzend", weil sire sich abfällig über Ausländer und Asylbewerber geäußert hatte. Sie wurde in Anwesenheit zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

30.11.2022. Wegen Verdacht auf &Hasskriminalität hat das Bundeskriminalamt (BKA) und Berliner Landeskriminalamt (LKA) bundesweit in 14 Bundeslänern insgesamt 91 Wohnungsdurchsuchungen durchgeführt. Dabei wurden Smartphones und Computer beschlagnahmt. Ermittelt werde wegen rassistisch oder antisemitisch Kommentare im Internet, wie Bedrohung von Politiker und anderern Menschen oder zu Straftaten aufgerufen worden sei.

23.03.2022. Weil sie Politiker kritisiert hatten, wurden bundesweit mehr als hundert Wohnungen von Menschen durchsucht, die angeblich Politiker und Politikerinnen beleidigt haben sollen. Ziel der Razzias waren mehr als hundert Beschuldigte in 13 Bundesländern, wie das Bundeskriminalamt (BKA) und die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft mitteilten: "Dabei wurden über 600 Äußerungen analysiert und auf strafbare Inhalte überprü,ft. Die Meinungsfreiheit stößt an Grenzen, sobald es um Verleumdung, Beleidigung und Bedrohung geht."

07.02.2022. Nachdem zwei Polizisten die beiden Wilderer Andreas S. und Florian V. verhaften wollten, erschossen die Wilderer die beiden Polizisten. Im Netz wurden die beiden Wilderer — offenbar von Fleischfressern und Tierquäern — gefeiert. Ermittler zählen fast 400 "Hasskommentare" gegen die Beamten fest. Näher ging man nicht ins Detail. Ob man hier über Beamte im Allgemeinen beschwerten, etwa gegen die Pensionen auf Kosten des Steuerzahlers, ist nicht bekannt... Von den 400 Kommentare seien 102 Beiträge strafrechtlich relevant, so der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD).

02.02.2022. Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (GRUENE) klagte gegen Bürger bis zum Bundesverfassungsgericht. Das Landgericht Berlin urteilte, das Facebook Postings wie "Stück Scheisse", "Schlampe", "Drecksfotze" und "Drecksau" Meinunsäußerungen seien. Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun, das das alles strafbare Meinungen seien und verurteilte Facebook zur Herausgabe von IP-Adresse zur Strafverfolgung dieser Bü,rger. Hintergrund waren hier die Kommentare der Forderung eines GRUENEN-Politikers aus dem Jahr 1986, der Sex mit Kindern legalisieren wollte.

13.12.2021. Auch Unternehmen im EU-Ausland sind nicht geschützt vor der deutschen Strafverfolgung. Das ausländische Unternehmen Telegram mit Sitz in Dubai wurde vom deutschen Bundesinnenministerium aufgefordert, sich an deutsche Gesetze zu halten, hier das NetzDG. Auch wenn Telegram nicht im eigentlichen Sinne ein Soziales Netzwerk ist, sondern vielmehr ein Messenger-Dienst, stört das Thühringens Innenminister Georg Maier (SPD) nicht und man unterstelle das Unternehmen ebenfalls dem NetzDG. Weil das Unternehmen keine der beanstandeten Meldungen entfernt habe, hat das Bundesinnenministerium zwei Bußgeldverfahren eröffnet und die Abhörungsschreiben über die deutsche Botschaft an das Außenministerium der Emirate übermittelt. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte Telegram mit Zwangsvollstreckungen und strafrechtlicher Verfolgung auch außerhalb der EU gedroht.

Quellen anzeigen https://de.wikipedia.org/wiki/Netzwerkdurchsetzungsgesetz
https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/hass-im-netz-bundesinnenministerin-nancy-faeser-droht-telegram-mit-schaerferen-schritten-a-0cbf6b5d-c3b1-4a2f-bcc3-9a8646c14cdc
https://www.tagesschau.de/inland/bka-internet-hass-101.html
https://www.spiegel.de/netzwelt/verwaltungsgericht-koeln-twitter-klagt-gegen-bka-zentralstelle-a-d3553b12-7e3e-49e9-925d-0793baf41afc
https://www.tagesschau.de/inland/kuenast-klage-101.html
https://www.hessenschau.de/politik/demonstranten-duerfen-afd-politiker-bjoern-hoecke-als-nazi-bezeichnen-v1,ermittlungen-hoecke-ist-ein-nazi-eingesellt-100.html
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kusel-erschossene-polizisten-in-rheinland-pfalz-ermittler-stellen-fast-400-hasskommentare-fest-a-565f5908-cf2c-4993-8baf-37ba6d821d83
https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/hasskriminalitaet-bundesweite-durchsuchungen-und-festnahmen-wegen-hetze-gegen-politiker-im-netz-a-a8f96af2-aa06-44f9-a756-a8135d38dd9d
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/11/staatsschutz-berlin-durchsuchungen-landeskriminalamt.html
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/verhandlung-facebook-kommentare-gericht-100.html
https://www.welt.de/wirtschaft/article243813771/EU-Inhalte-von-Google-Twitter-und-Meta-werden-zukuenftig-staerker-reguliert.html
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/marie-agnes-strack-zimmermann-stellt-monatlich-250-anzeigen-wegen-drohungen-und-hetze-a-cd890890-4ab3-46f1-8643-8f039c2f5620
https://www.zeit.de/news/2023-09/28/87-jaehrige-wegen-volksverhetzung-im-internet-festgenommen