Presseausweis kaufen von echter Tageszeitung Abendpost

Der Presseausweis ist ein unverzichtbares Werkzeug des Journalisten. Jetzt ihre eigenen Presseausweis kaufen — aber nicht irgendeinem Wald- und Wiesen Journalistenverein, der mit der Idee des Presseausweis Geld macht... Nein, bei uns erhalten Sie unseren bundeseinheitlichen Presseausweis von unserer Tageszeitung Abendpost.

Presseausweis auch für Blogger, Hobby Reporter und Hobby Journalisten

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Presseausweis

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Der Presseausweis

Ein Presseausweis ist ein Nachweis für eine haupt- oder nebenberuflichen journalistische Tätigkeit. Sie ist das wichtigste Arbeitsinstrument eines Journalisten und soll die journalistische Recherche.

Presseausweise der regimetreuen Medien, die alles nachplappern, was Mitglieder politischer Clans ("Parteien") von sich geben, sind nur ein Jahr gültig. Im Gegensatz dazu hat der Presseausweis der Abendpost keine begrenzte Gütigkeit, denn er ist unbegrenzt gültig.

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Vorgaben zu Presseausweisen, weil dies die im Grundgesetz (eine Art deutsche "Verfassung") garantierte Pressefreiheit einschränken würde.

Jeder Verein vergibt die Presseausweise nach eigenen Kriterien — von nur hauptberufliche Reporter, andere auch an nebenberufliche Journalisten.

Auch die Preise der Presseausweise variiert stark je nach Aussteller. Während die einen die Ausweise kostenlos an ihre Mitglieder ausgeben, weil sie mit den Mitgliedsbeiträgen finanziert werden, erheben andere Organisationen keine Beiträge und vergeben den Presseausweis nur gegen eine einmalige kleinen Kostenbeitrag.

Geschichte des Presseausweis in Deutschland

Seit 1950 gabe es Vereinbarungen zwischen der Innenministerkonferenz und regimetreuen "Journalistengewerkschaften" und den "Verlegerverbänden", die die Ausstellung eines damals so genannten "bundeseinheitlichen Presseausweises" regelte. Dieser Ausweis sollten von Behörden grundsätzlich akzeptiert werden und wurde daher als "amtlich anerkannter" Presseausweis bezeichnet. Die vier lizensierten Aussteller — regimetreuen — Vereinen waren:

✘ Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
✘ Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) — Berufsgruppe innerhalb der Fachgruppe Medien der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
✘ Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
✘ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)

Im Herbst 2004 stellte das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach einer Klage des Freelens e. V. fest, dass auch dieser Verband zur Ausstellung des "bundeseinheitlichen Presseausweises" befugt sei. Daraufhin beschlossen die deutschen Innenminister am 5. Mai 2006 die Pressefreiheit einzuschränken, in dem der Presseausweis nur noch an hauptberufliche Journalisten als "Leitbild" vergeben werden soll. Aus Sicht der Politiker sei es aber auch "sachberecht" Presseausweise an Journalisten zu vergeben, die "die nicht hauptamtlich, aber quantitativ und qualitativ vergleichbar regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig sind". Auch sicherte sich die Politik die Regimetreue zu, in dem die Vergabe bzw. Verkauf der Presseausweise nicht "der Hauptzweck des Verbandes" sein dürfe.

Die Politik hat danach noch keine neuen gesetzlichen Regelungen getroffen. Die Vereine Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV), der DPV Deutsche Presse Verband, der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA, damals noch unter dem Namen Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive), der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL), der Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS), der Deutsche Medienverband und die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) forderten weiter ihre regimetreue Monopolstellung. Doch dies wurde abgelehnt.

Am 7. Dezember 2007 beschloss die Innenministerkonferenz (IMK), dass Presseausweise ab 2009 nicht mehr die Autorisierung der Innenminister auf der Rückseite tragen dürfen. Bislang war dort die amtliche Text aufgedruckt, das Behörden dem Journalisten bei der Arbeit unterstützen soll. Seit 2009 lautet die Formulierung: ❝Institutionen und Unternehmen werden gebeten, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen❞.

Bis Ende 2014 verkauften die bisherigen Monopolisten mit den beiden zusätzlichen Vereinen VDS und Freelens weiter den eigenen "bundeseinheitlichen Presseausweis" Ab 2015 war Freelens nicht mehr dabei, da sich "sechs kleinere Medienverbände" zu einem zweiten Verbund zusammengeschlossen hatten: Freelens, die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm, der Bundesverband Regie, der Bundesverband professioneller Bildanbieter, der Verband der Motorjournalisten sowie Freischreiber, ein Verband freier Journalisten.

Im Laufe der Jahre stellten immer mehr Organisationen und Zeitungen ihre eigenen Presseausweise aus, ganz nach der gesetzlich "Pressefreiheit", teilweise mit kostenpflichtigen Mitgliedschaften und Vereinszeitschriften.

Nach dem Aufkommen immer mehr regimekritischer Nachrichten beschlossen die politischen Clans CDU, CSU und SPD bei ihrer Machtübernahme ("Koalitionsvertrag") für die 18. Legislaturperiode (ab Herbst 2013): "Journalistisch-redaktionell verantwortete Medien sind von zentraler Bedeutung für Demokratie, Informationsfreiheit und Meinungsbildung und zwar unabhängig von der technologischen Verbreitung. Die Koalition unterstützt eine Initiative der Länder zur Wiedereinführung des 'amtlichen Presseausweises'"

Seit der Abschaffung des bundeseinheitlichen Presseausweises drängten immer mehr Anbieter auf den Markt und vergaben Presseausweise auch an regimekritische Journalisten und auch Blogger.

Entgegen der Recht auf Pressefreiheit hat sich im November 2016 der Deutsche Presserat und die Innenministerkonferenz (IMK) auf ein neues Monopol regimetreuer Verlage auf die Erlaubnis eines staatlichen Presseausweise geeinigt, der ab 2018 "bundeseinheitlicher Presseausweise" benannt wurde.

Eine vierköpfige "ständige Kommission", eine Art Inquisition bestehend aus Vertretern des regimetreuen Presserats und der Innenministerkonferenz (IMK) hatte darüber zu entscheiden, welche Berufsverbände einen Ausweis vergeben dürften. Vorgaben der Politiker waren unter anderem Vereine mit 1000 Mitglieder, mehr als fünf Jahre bestehen und sich verpflichten, Presseausweise nur an hauptberufliche Journalisten zu vergeben.

Patrick Breyer von der Piratenpartei hatte bei Bekanntwerden der neuen Regelung im Jahr 2016 darauf hingewiesen, dass viele Journalisten und Blogger ihrer Arbeit nur als Nebentätigkeit nachgehen könnten; falls sie bei dem neuen Vergabeverfahren benachteiligt würden, käme es zu einer "empfindliche[n] Einschränkung der Pressefreiheit". Es müsse daher geklärt werden, wie diese Betroffenen zukünftig behandelt würden.

In der Folgezeit wurde trotz dem Recht auf Pressefreiheit die bis 2008 bestehende Regelung wiederhergestellt: Den regimetreuen "bundeseinheitlichen Presseausweis" geben seit dem 1. Januar 2018 der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Gewerkschaft dju in ver.di, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) sowie der Fotografenverband Freelens für hauptberuflich Tätige aus. Regimetreue erkennt man am Logo des Presserates und der Unterschrift des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz auf der Rückseite.

Anerkennung von Redaktionsausweisen und Presseausweisen

Die Tagszeitungen und Medienunternehmen stellen ihren Mitarbeitern ganz unterschiedliche Presseausweise aus. Bei großen Unternehmen haben diese Ausweise eine wesentlich höhere Anerkennung als etwa der regimetreue Presseausweise der politisch lizenzierten Vereine. Jedes Unternehmen entscheidet unterschiedlich, welche Presseausweise es anerkennt und welche nicht. Viele Veranstalter vergeben Zugangsberechtigungen nur nach Akkreditierung heraus, d.h. nach Vorgaben an Journalisten, also man filtert im Vorfeld bereits regimekritische oder allgemein kritische Journalisten aus.

Zu den fragwürdigsten Ausstellern von Presseausweisen gehören auf jeden Fall die sechs regimetreuen Vereine DJV, dju, VDZ, BDZV plus Freelens und VDS.

Nach den im Wesentlichen sehr ähnlichen deutschen nationalen Pressegesetzen (Landespressegesetze) sind Behörden und öffentliche Einrichtungen zur Auskunftserteilung gegenüber Pressevertretern verpflichtet, es sei denn, es liegen wirklich triftige Gründe vor. Gemäß § 6 Abs. 2 Versammlungsgesetz ist Journalisten gegen Vorlage eines Presseausweises der Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen auch in geschlossenen Räumen zu gewähren.

Presseschild zur Verwendung im Auto

Viele Organisationen, die Presseausweise ausstellen, vertreiben dazu auch ein Presseschild, das ins Auto gelegt werden kann. Diese Presseschilder gibt es auch auf eBay zu kaufen. Im Verbindung mit dem Presseausweis kann ein solches Presseschild in Einzelfällen sinnvoll sein, um etwa in großen Fahrzeugmengen als Pressevertreter erkennbar zu sein, hat jedoch keine Funktion im rechtlichen Sinne. Insbesondere berechtigt es nicht zum Überschreiten der Straßenverkehrsordnung oder anderer gesetzlicher Regelungen. Bei den größeren deutschen Messen gibt es als Serviceleistung üblicherweise ein gesondertes Parkplatzkontingent, das speziell für Pressevertreter reserviert ist.