Januar 7, 2011
Trotz vorliegender Strafanzeige gegen Bundespräsidentenfrau Bettina Wulff wird es keine Ermittlung wegen Bettina Wulffs Hitlergruß geben.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Hitlergruß in Deutschland verboten. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Verwendung des Hitlergrußes durch § 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) sowie § 130 (Volksverhetzung) unter Strafe gestellt.
Grundgesetz, Artikel 3: "(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
Doch manche Personen ist offenbar "gleicher"
Bekannt wurde das Foto von Bettina Wulff, Frau des damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU), und ihrem Hitlergruß.
Die Strafanzeige gegen sie hat die Staatsanwaltschaft Berlin ohne Ermittlung eingestellt.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat Bettina Wulff keinen Hitlergruß gezeigt.
Mehr noch: Christian Wulff, ehemaliger Bundespräsident, will sogar rechtlich gegen das besagte Foto vorgehen:
Ein 45-jähriger Zittauer steht derzeit vor Gericht, weil er Bettina Wulff, Gattin von Christian Wulff, mit einem Foto auf Facebook dargestellt hatte, welches sie mit hoch ausgestrecktem rechtem Arm zeigt, gemeinsam mit Christian Wulff. Der Mann aus Zittau muss sich nun wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht verantworten. Der Mann hatte das Bild auf seinem Facebook-Profil eingestellt und mit den Kommentaren es fehle nur das "Schiffchen auf dem Kopf" und sie sehe aus wie ein "Blitzmädel im Afrika-Einsatz" ergänzt. Weiter kommentierte er: "Hübsch, wenn dieser Herr daneben nicht wäre."
Die Staatsanwaltschaft Dresden teilte mit, dass dem 45-Jährigen vorgeworfen wird, auf seiner Facebook-Seite Bundespräsident Wulff und dessen Ehefrau beleidigt zu haben. Das Foto hatte der Beschuldigte bereits Ende 2010 bei Facebook veröffentlicht.
Wulff selbst hatte den Mann im Dezember 2010 angezeigt. Das sei notwendig, um den Vorwurf verfolgen zu können, sagte Landgerichtssprecher Ralf Högner. Bei einem solchen Straftatbestand sei vorgesehen, dass sich die Staatschutzkammer mit dem Fall befassen muss. Dem Angeklagten drohe eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Es ist einer der ersten Prozesse der Staatsschutzkammer im Januar. Der Verhandlungstermin ist auf den 11. Januar 2012 festgesetzt.
Das Verfahren wurde allerdings wieder eingestellt, da Wulff die Anzeige zurückgezogen hat. Er hätte keine negative Schlagzeilen gebraucht. Wenn man sich entschuldigt, soll die Sache erledigt sein, so Wulff. Der Angeklagte hatte sich bei ihm entschuldigt.
Der Anwalt des Angeklagten Torsten Mengel begrüßt Wulffs Entscheidung. Er teile zwar nicht den Humor seines Mandanten, "aber das fällt unter Meinungsfreiheit". Es wäre zudem zu erwarten gewesen, dass sich der Prozess durch die Instanzen gezogen hätte. Nach dem Bundesgerichtshof hätte auch das Bundesverfassungsgericht noch prüfen können, ob der Angeklagte sein Recht auf Meinungsfreiheit wirklich überschritten hat.
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