Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Verbandsklagerecht zu Unrecht. SPD und GRUENE wollen den Abmahnverein Umwelthilfe weiter mit Steuermittel fördern

29.12.2018 — Von Julia Van Geerst

Der kleine Verein „Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)“ mit rund 350 Mitgliedern erhielt unter rot-grün das Verbandsklagerecht im Bereich Umwelt. Der Verein entwickelt sich zu einem Abmahnverein und überzieht Deutschland mit Klagen zu Diesel-Fahrverboten. Trotz aller Proteste wollen SPD und GRUENE die Umwelthilfe weiter mit Steuermitteln unterstützen. Der Abmahnverein Umwelthilfe kassiert beträchtliche Summen duch umstrittene Abmahnungen kleiner Autohändler, die gegen EU-Kennzeichnungsverpflichtungen verstoßen. Lesen Sie hier, dass der Verein das Verbandsklagerecht zu Unrecht erhalten hat.

Die Umwelthilfe bezeichnet sich gerne als Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation. Dabei hat der kleine Verein kaum mehr Mitglieder als der Sportverein um die Ecke. Im Vergleich zu richtigen Umweltschutzorganisationen wie "Naturschutzbund Deutschland" (NABU, 515.000 Mitglieder), "Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland" (BUND, 358.000 Mitglieder) oder Greenpeace Deutschland (590.000 Fördemitglieder) ist die Umwelthilfe kaum der Rede wert.

Umwelthilfe, Deutsche Umwelthilfe, Abmahnung, Abmahnindustrie, Jürgen Resch

Quellen anzeigen http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diesel-affaere/deutsche-umwelthilfe-die-diesel-hasser-14246048/infografik-sonderfall-14245746.html

2004 erkannte das Bundesverwaltungsamt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als klageberechtigte Verbraucherschutzverband an. 2008 erkannte das Umweltbundesamt den Verein als klageberechtigte Vereinigung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz an. Das war unter der rot-grünen Bundesregierung der Parteien SPD und GRUENE.

Das Verbandsklagerecht verdanken die Organisationen internationalen Recht. Vor rund zwanzig Jahren haben zahlreiche Länder, darunter auch Deutschland, die Aarhus-Konvention unterzeichnet. Diese gewährte als erster völkerrechtlicher Vertrag jeder Person Rechte im Umweltschutz. Die Konvention wurde schließlich ins Europarecht überführt. Seitdem muss sich das deutsche Recht immer wieder am Europarecht messen.

Die Deutsche Umwelthilfe ist derzeit (noch) als Gemeinnützig anerkannt. Doch dies kann in Zukunft evtl. wegfallen, wenn man Urteile wie gegen die Freimauererloge ansieht, der die Gemeinnützigkeit entzogen wurde, weil sie Frauen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen haben. Die Umwelthilfe ist kein demokratischer Verein, wo jeder einfach Mitglied werden kann (siehe weiter unten).

Auffällig ist die personelle Nähe zu den GRUENEN und zum früheren grünen Umweltminister Jürgen Trittin. Beispiele sind der langjährige Co-Geschäftsführer Rainer Baake oder Jochen Flasbarth, der 2009 bis 2013 Chef des Umweltbundesamtes war. Beide waren unter Trittin im Bundesumweltministerium.

Weiterführende Infos zum Verbandsklagerecht und Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) finden Sie hier: http://www.gesetze-im-internet.de/umwrg/
http://www.gesetze-im-internet.de/uklag/
https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/anerkennung-von-umwelt-naturschutzvereinigungen
https://www.umweltbundesamt.de/dokument/vom-bund-anerkannte-umwelt-naturschutzvereinigungen-0

Urteil: Falschaussagen der Umwelthilfe nur "fahrlässig"

Interessant ist, dass die DUH nicht wegen fehlender Fachkenntnis rechtlich nicht verfolgt werden kann, wenn sie Unternehmen durch Falschaussagen um ihre Gewinne bringt.

Der Biotragetaschenhersteller Victorgroup aus Frechen bei Köln klagte gegen die DUH, weil diese behaupte die Biotragetaschenhersteller seinen nicht kompostierbar und Abnehmer absprangen. In mehreren Pressemitteilung (April 2012) behauptete die Umwelthilfe: "Verbrauchertäuschung von Aldi und Rewe mit angeblich kompostierbaren Einkaufstüten" und weiter "Sie werden überhaupt nicht kompostiert, lassen sich auch nicht recyceln und bestehen hauptsächlich aus Erdöl" (Pressemitteilung am 10. April 2012).

Resch initiierte mit seiner Umwelthilfe eine öffentliche Kampagne und mahnte Rewe und Aldi ab. Beide Firmen nahmen die Tüten aus dem Angebot. Der Hersteller klagte nun gegen die Umwelthilfe, diese Behauptung zu unterlassen und bekam Recht. Vor dem Landgericht Köln forderte der Hersteller von der Umwelthilfe 2,7 Millionen Schadenersatz. Obwohl die Behauptung der DUH vom Gericht als falsch erkannt wurde, spielte das in letzter Instanz keine Rolle mehr.

Es ging nur noch darum, ob die DUH entgegen der Wahrheit behaupten durfte, dass die Aussage des Tütenherstellers, die Tüten seien kompostierbar, falsch sei. Das Gericht formulierte in abenteuerlichen juristischen Verrenkungen, dass die DUH mit ihrer Falschbehauptung bestenfalls fahrlässig gehandelt habe. Resch und die Umwelthile könne nicht mit dem Maßstab journalistischer Sorgfalt gemessen werden, da Resch kein Journalist sei und die DUH kein Presseunternehmen. Resch und die DUH seien "anders als die Stiftung Warentest nicht zur Neutralität und Objektivität verpflichtet".

Ein Urteil, das einem den Glauben an den Rechtsstaat nimmt. Resch wird diesen Richterspruch als Blankoscheck nutzen, weiter mit Falschbehauptungen auf die Autoindustrie einzuschlagen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist ein kleiner Verein mit rund 350 Mitglieder und rund 100 Mitarbeiter. Der Verein betreibt Geschäftsstellen in Radolfzell am Bodensee, Berlin und Hannover. Der Jahresetat beträgt nach eigenen Angaben rund acht Millionen Euro (in der Vergangenheit). Der Verein kassiert Gelder zu Projektzuschüssen von der EU-Kommission, von Bundes- und Landesministerien, nationalen und internationalen Stiftungen. Weiter gibt es Förderer und Spender. DUH-Chef ist der Studienabbrecher Jürgen Resch.

Nur Fördermitglieder ohne Stimmrecht

Die Umwelthilfe ist kein normaler Verein, bei dem man einfach Mitglied werden kann. Die „Süddeutsche Zeitung“ ging der Frage nach, ob die Umwelthilfe ein demokratischer Verein ist und brachte erstaunliches zutage.

Geschäftsführer Jürgen Resch von der Umwelthilfe sagt ganz offen, dass er seine Firma von unerwünschten Mitglieder blockiere. Deshalb nenne man im Geschäftsbericht auch nur grobe Zahlen und deshalb habe sie auch so wenig Mitglieder.

Die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt: Wer bei der Umwelthilfe Mitglied werden will, wird eingehend überprüft. So jemand brauche, wie Resch erzählt, entweder "so eine Art Bürgen" dafür, dass er es ernst meint mit dem Umweltschutz. Oder er wird zum Gespräch eingeladen. "Die DUH könnte ansonsten leicht unterlaufen und lahmgelegt werden" fürchtet Resch. Er will sich von niemandem bremsen lassen.

Ähnliches berichtet auch das Magazin „GT-Spirit“: Mitgliedschaften können in dem Verein nur "handverlesene" Personen erreichen. Voraussetzung ist nach der Satzung in der Fassung vom 12. Juni 2010 (§3 Mitgliedschaft (auszugsweise)) "Die aktive Mitgliedschaft ist an die Unterstützung von Aktionen zur Beschaffung von Finanzmitteln gebunden, insbesondere an die Tätigkeit bei Haus- und Straßensammlungen. Fördermitglieder unterstützen den Verein finanziell und ideell. Sie haben kein Stimmrecht. Das aktive Mitglied ist von einem Mitgliedsbeitrag freigestellt".

Verbandsklagerecht zu Unrecht

Um die Aufnahme von Personen drückt sich der Verein, indem er einfach nicht antwortet. Das steht indes im Widerspruch zu den Bestimmungen des Rechtsbehelfsgesetzes über das die Länder und bundesweit das Umweltbundesamt zu wachen haben. Seit dem 15. Dezember 2006 gilt das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Behördlich anerkannte Umweltverbände können seitdem vor Gericht klagen, wenn Umweltvorschriften nicht eingehalten werden. Die Vereinigung muss binnendemokratisch organisiert sein — also das sogenannten Jedermann-Prinzip erfüllen. Sie muss allen Personen offenstehen, die den Vereinigungszweck fördern möchten, und sie muss jedem volles Stimmrecht verleihen. Eine Unterscheidung zwischen den einzelnen Mitgliedern ist unzulässig (§ 3 Abs. 5 Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten).

Weiter schreibt das Magazin „GT-Spirit“ "Wie uns zahlreiche Informanten geschrieben haben, wurde deren Aufnahmeantrag ohne Begründung abgelehnt. Auch mir wurde nur mitgeteilt, dass ich Fördermitglied ohne Stimmrecht werden könne. Damit verstößt die Umwelthilfe eindeutig gegen die EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, UmwRG).

Jürgen Resch macht damit klar, dass er nicht viel von demokratischen Vereinsregeln hält.

→ Könnte jeder bei der Umwelthilfe stimmberechtigtes Mitglied werden, könnte man die Abmahnpraxis und Klagefreudigkeit in Frage gestellt oder gar beendet werden. Und genau hier verstßt der Verein gegen das Verbandsklagerecht.

Im "Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz — UmwRG)" heißt es in § 3:

"(1) Auf Antrag wird einer inländischen oder ausländischen Vereinigung die Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen nach diesem Gesetz erteilt. Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn die Vereinigung [... ]

5. jeder Person den Eintritt als Mitglied ermöglicht, die die Ziele der Vereinigung unterstützt; Mitglieder sind Personen, die mit dem Eintritt volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung der Vereinigung erhalten; bei Vereinigungen, deren Mitgliederkreis zu mindestens drei Vierteln aus juristischen Personen besteht, kann von der Voraussetzung nach Halbsatz 1 abgesehen werden, sofern die Mehrzahl dieser juristischen Personen diese Voraussetzung erfüllt."

Bereits am 15.10.2012 berichtete der Europaticker: "Deutsche Umwelthilfe verliert Klagerecht als Umweltverband": Das Umweltbundesamt müsse der DUH die Klagebefugnis entziehen. Wie die Behörde bestätigt, liegt ein entsprechender begründeter Antrag seit Anfang der vergangenen Woche vor. Hintergrund sind die mangelnden demokratischen Strukturen, die das Rechtsbehelfsgesetz für Umweltorganisationen zwingend vorschreibt. Einen Ermessensspielraum sieht das Gesetz nicht vor.

Als einziger Umweltverband will die DUH nach eigenen Angaben gleichzeitig klageberechtigter Verbraucherschutzverband sein, schreibt Bundesvorsitzender Harald Kächele. Dort sind die Kriterien der Anerkennung allerdings weniger anspruchsvoll. Es reicht die "Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung nicht gewerbsmäßig und nicht nur vorübergehend wahrzunehmen, wenn die in diesem Aufgabenbereich tätigen Verbände mindestens 75 natürliche Personen als Mitglieder haben, seit mindestens einem Jahr bestehen und auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bieten".

CDU will dem Treiben der Umwelthilfe ein Ende setzen

Nach dem vielen unsinnigen Klagen der Umwelthilfe auf Fahrverbote erwägt nun die Union das Verbandsklagerecht einzuschränken: "Zu überlegen wäre, ob Institutionen, die solche Klagebefugnisse wahrnehmen, insgesamt strengere Kriterien unterworfen sein sollten", meinte rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktionen Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU). ❝Prozesse und Abmahnungen dürfen nicht das Geschäftsmodell von solchen Organisationen sein.❞

✘ Ab wann ist ein "Verband" ein "Verband"? Mit lachhaften 350 Mitgliedern ganz sicherlich nicht. Und wenn dieser zudem keine demokratischen Strukturen hat, schon gar nicht.

Finanzierung der Umwelthilfe

Die Umwelthilfe fordert ständig zu mehr Transparenz auf, weigert sich aber selbst seine Finanzierungen offenzulegen. Der Jahresetat beträgt — nach eigenen Angaben — rund acht Millionen Euro (2016). Der Verein kassiert Gelder zu Projektzuschüssen von der EU-Kommission, von Bundes- und Landesministerien, nationalen und internationalen Stiftungen. Weiter gibt es Förderer und Spender.

Auffällig ist, dass sich die Umwelthilfe zahlreiche Kampagnen vom Steuerzahler vielfach überzogen teuer finanzieren läßt, die das Umweltbundesamt eigentlich selbst durchführen könnte.

Umwelthilfe, Deutsche Umwelthilfe, Abmahnung, Abmahnindustrie, Jürgen Resch

Jürgen Lenders (FDP) hat eine Kleine Anfrage an die Hessische Landesregierung gestellt, in dem er wissen wollte, ob die Hessische Landesregierung Aufträge an die Deutsche Umwelthilfe vergeben hat. Heraus kam, dass die grünen Minister Hessens den Abmahnern Steuergelder von 145 000 Euro zukommen ließen — ohne Ausschreibung versteht sich. Als Gegenleistung habe man ein "Faktenpapier" zur geplanten Südlink.Stromtrasse erhalten. → https://kleineanfragen.de/hessen/19/4636-deutsche-umwelthilfe-e-v-duh

Von der GRUENEN Umweltministerin Priska Hinz gab es rund 50 000 Euro für Tipps für ein grünes Geisenheim.

2017 fand die „Süddeutsche Zeitung“ heraus, wer noch so alles auf der Spenderliste des Abmahnverein steht: C&A oder Gelsenwasser, an deren Spitze die ehemalige grüne Parteichefin Gunda Röstel sitzt.

Sponsoren und Geldgeber kommen meist aus Branchen wie erneuerbare Energien oder Recyclingwirtschaft.

Die Umwelthilfe hat aber auch im Interesse von Herstellern gearbeitet: Die HJS Emission Technology GmbH aus Menden, ist ein Hersteller von Katalysatoren, der mit der Nachrüstung älterer Diesel sein Geld verdient. Der Hersteller war lange Zeit Spender der Umwelthilfe. Zusammen fürhrte man Kampagnen wie "Kein Diesel ohne Filter". Auch ein weiterer Hersteller von Nachrüstsätzen war Spender der Umwelthilfe.

Der Bürger fragt sich natürlich, wofür haben wir soviele Ministerien für Umwelt, wenn da nur Beamte sitzen, die externe Hilfe holen?

DUH Umweltschutz Service GmbH

Die Umwelthilfe besitzt auch eine GmbH — DUH Umweltschutz Service GmbH —, die im Auftrag der Bundesregierung daran arbeitet, PR für die Energiewende zu betreiben.

Diese GmbH ist Teil einer Dreierkonsortiums, das für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) Dienstleistungen übernimmt. Beispiele dieser Staatsaufträge ist die "Initiative Bürgerdialog Stromnetz". Mit im Bunde ist die Kommunikationsagentur Hirschen Group GmbH und die IKU GmbH, nach Auskunft des BMWI, "ein auf Bürgerbeteiligung und Bürgerdialog spezialisiertes Fachunternehmen". Nach eigenen Angaben arbeitet die IKU GmbH auch für den WWF, Nestle, die Deutsche Telekom, die Deutsche Bischofskonferenz, das Umweltbundesalt, die Bertelsmann-Stiftung, den Rewe-Konzern sowie verschiedene Stadtverwaltungen in ganz Deutschland.

Das Bundeswirtschaftsministerium macht keinen Hehl daraus, dass sie nicht wissen, was mit den Geldmitteln passiert ist. Auf Anfrage teilt das Ministerium mit: "Die tatsächliche exakte Aufteilung der an das Konsortium ausgezahlten Mittel unter den Konsortialpartnern entzieht sich der Kenntnis und der Einflusssphäre des BMWI. Soweit Vergütungen für Einzelleistungen erfragt sind, sind geschützete Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen betroffen. Die vertraglich vereinbarten Vergütungen von Einzelleistungen dürfen daher nicht genannt werden". Sie würden aber "parlamentarischer Kontrolle" unterliegen. Die Umwelthilfe teilte auf Anfrage mit, dass das Konsortium pro Jahr rund 2,8 Millionen Euro erhalte.

Schulaufsicht verbietet Umwelthilfe Kinder-Drückerkolonnen

Die Schulaufsicht hat eine Sammelaktion eines Gymnasiums in Radolfzell für die Deustche Umwelthilfe (DUH) gestoppt. Der Verein hatte offenbar gezielt Kinder zum Spenden sammeln geschickt. Schulen sei es nach der Verwaltungsvorschrift nicht erlaubt, sich als Mittler an Spendenaktionen für Organisationen zu beteiligen, erklärte eine Sprecherin des Kultusministeriums. Das Regierungspräsidium Freiburg bestätigte, dass die Sammelaktion nicht genehmigt gewesen sei.

Die „Bild“-Zeitung berichtete: "Für ihre inzwischen abgebrochene Spendenaktion warnt der Interessenverein mit Flugblättern gezielt bei Lehrern und an Schulen. Schüler sollen — so heißt es in der Broschüre — bei den Nachbarn, auf dem Wochenmarkt oder bei Familienfesten für die Umwelthilfe sammeln"

Die Umwelthilfe sieht sich im Recht: "Mit der jährlich durchgeführten Haus- und Straßensammlung unterstützt die DUH bereits seit 42 Jahren Naturschutzverbände und Schulklassen bei der Realisierung verschiedener Umweltprojekte. Bei der Sammelaktion handelt es sich nicht um eine Spendensammlung zum Nutzen der DUH", behauptet der Verein. Die Spendenaktionen finden jährlich in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Saarland mit rund 75 Sammelgruppen, darunter auch Schulen, statt. "60 bis 70 Prozent der Einnahmen stehen den Sammelgruppen für die Finanzierung ihrer eigenen Projekte zur Verfügung. Die übrigen Mittel werden von der DUH an Naturschutzprojekte auf Kreis- und Landesebene vergeben. Fünf bis zehn Projekt verbleiben bei der DUH", gesteht der Verein ein.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) schickt auch weiterhin Kinder im Alter zwischen 11 und 13 Jahren zum Geldeintreiben in Straßen und Haustüren. 2017 trieb die Umwelthilfe so mit den "Kinder-Drückerkolonnen" rund 110.000 Euro ein. Der frühere baden-württembergische Kultusminister Helmut Rau (CDU) war mehrfach Schirmherr dieser Sammlung.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheurer (CSU) hatte in einem Interview mit dem „Handelsblatt“ verlauten lassen, dass er nichts von dem Vorschlag der GRUENEN hanlte, die Autoindustrie für Abgasmanipulationen finanziell zu bestrafen: "Die GRUENEN haben andere Interessen und werden flankiert von der Deutschen Umwelthilfe, die offensichtlich Kinder als Drückerkolonnen für Spenden einsetzt". Die Umwelthilfe wollte die Tatsachenbehauptung so nicht stehen lassen: "Wir werden den Vorgang dem Presserat vorlegen", erklärte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH auf Anfrage der WirtschaftsWoche.

DUH-Chef Jürgen Resch verglich seine Kinder Geldeintreiber mit der Kirche: "Wenn ich das Scheuer-Zitat wörtlich nehme, dann hat auch die katholische Kirche ein Problem, denn dann sind die Sternsinger nichts anderes als Kinder-Drückerkolonnen der Kirche."

Umwelthilfe springen die Sponsoren ab

Immer mehr Sponsoren der Umwelthilfe springen ab: Der japanische Autobauer Toyota und auch die Bauereikonzern Krombacher. Auch der Automobilkonzern Daimler stellte seine Förherungen der mit der Umwelthilfe verbundenen Global Nature Fund (GNF) ein: "Der GNF hat uns gegenüber immer seine Eigenständigkeit gegenüber der DUH betont", sagte ein Daimler-Sprecher.

In einem Interview mit dem ZDF behauptet DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner Ende Dezember 2018, dass die Umwelthilfe weiterhin "finanziell solide" sei, weil viele Unternehmen die Organisation weiter unterstützen. Um welche Unternehmen es sich dabei handelt, wollte er nicht verraten. Weiter gebe es viele private Spenderinnen und Spender.

Der letzte halbwegs namhafte Sponsor der Deutschen Umwelthilfe ist der Naturkosthersteller Rapunzel. Wobei das Unternehmen darauf Wert legt, dass sie nicht die Umwelthilfe selbst, sondern nur den HAND IN HAND-Fonds für öko-soziale Projekte weltweit zweckgebunden fördere. Gleichzeitig sehen wir Vorgehensweisen wie die Abmahnpraxis der DUH kritisch.

Streit zwischen Deutsche Umwelthilfe und Deutsche Telekom

Im August 2017 kündigte die Deutsche Umwelthilfe die Kooperation mit der Deutschen Telekom wegen Einmischung die Partnerschaft. Die Telekom hat im Gegenzug die jährliche Spende in Höhe von 365.000 Euro beendet. Hintergrund des Streits war die Ankündigung der Telekom, die Vertragsbedingungen ändern zu wollen. Bei der Umwelthilfe sah man die Änderungswünsche der Telekom als massive Einmischung in die Vereinspolitik an. Damit endete eine 17 Jahre lange Zusammenarbeit.

Es habe mit der Telekom "unterschiedliche Auffassungen" gegeben, meint Müller-Kraenner von der Umwelthilfe, "Das Aufwands- und Ertragsverhältnis hat nicht mehr gestimmt".

Die Umwelthilfe hat den Vertrag mit der Telekom also beendet, weil man damit kein Geld mehr verdient hat...

Abmahnverein Umwelthilfe

Ein großer Teil der Einnahmen stammen aus Abmahnungen. Dabei sammelt der Verein jedes Jahr rund rund 2,5 Millionen Euro Strafgelder ein. Die kassiert sie bei Herstellern und Verkäufern, die mit unzulässigen oder fehlenden Angaben werben. Das trifft Autohäuser und Küchenstudios genauso wie große Handelskonzerne.

Die „Frankfurter Allgemeine“ hat herausgefunden, dass es die DUH auf 1600 Verfahren pro Jahr bringt, wovon 400 als Prozesse vor Gericht landen. Nur 3 Prozent davon verliert der Verband.

Bereits 2010 äußerte sich der Baden-Württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) hinsichtlich eines Antrags der SPD (Durch kollektiven Rechtsschutz Verbraucher vor Betrug und Benachteiligung schützen), dass die Umwelthilfe ein Negativbeispiel dafür sei: "Der Justizminister äußerte, der von den Antragstellern thematisierte kollektive Rechtsschutz lasse sich in der Tat nur schwer in die bisherigen deutschen Systeme einfügen. Deshalb stünden das Justizministerium und auch er persönlich einer Ausweitung eher skeptisch gegenüber. Er weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ihm ein Autohändler in einem Brief mitgeteilt habe, dass die Deutsche Umwelthilfe e. V. Radolfzell offenbar in Autohäusern danach geschaut habe, ob die Schilder mit Informationen, die zu geben seien, immer hinter den Windschutzscheiben angebracht gewesen seien, und in den Fällen, in denen ein Schild einmal auf einem Sitz gelegen habe, wie ein Abmahnverein eine Abmahnung geschickt und zur Zahlung von mehreren Hundert Euro aufgefordert habe. Dies lasse Zweifel aufkommen, ob dies zu den zentralen Aufgaben dieser Organisation gehöre. Daher sollten diese Systeme des kollektiven Rechtsschutzes nicht weiter ausgebaut werden."

Ein Jahr später kritisierte ein Gericht die Abmahnpraxis der DUH missbräuchlich: Eine Kammer des Landgerichts Hannover bezeichnete 2011 das Verlangen der DUH nach einer Vertragsstrafenzahlung in einem konkreten Fall als missbräuchlich. Landgericht Hannover: Urteil vom 16. Februar 2011, Aktenzeichen 21 O 44/10 (PDF) → http://www.iww.de/quellenmaterial/dokumente/111456.pdf

Umwelthilfe verklagt Autohändler

Ein Autohändler bietet einen Kleinwagen an, doch er vergisst in der Zeitungsanzeige die kleingedruckte Angabe zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen des Wagens. Wenig später erhält er von der Umwelthilfe eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen die PKW-Energieverbauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV). Doch dann macht der Händler einen Fehler: Er bezahlt die 100 Euro Abmahngebühr und unterschreibt die beigefüngte Unterlassungserklärung. Für jeden "Einzelfall der Zuwiderhandlung" hatte er nun an die Umwelthilfe eine Konventionalstrafe in Höhe von 5000 Euro zu zahlen. Die Umwelthilfe schickt Kontrolleure aus, um den Händler zu prüfen und wird fündig. Der zweite Brief der Umwelthilfe war teuer: Die Konventionalstrafe wurde fällig: 5000 Euro.

Das ist nur ein Beispiel von vielen, mit dem der Abmahnverein Umwelthilfe sein Geld verdient: Selbstjustiz.

Umwelthilfe verklagt Saturn, Hornbach, Netto und Cyberport

Die Umwelthilfe verklagt Saturn, Hornbach, Netto und Cyberport, weil die Unternehmen die Rücknahme alter Energiesparlampen verweigern würden. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Unternehmen ab einer gewissen Größe zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten.

Die genannten Unternehmen weigerten sich gegenüber der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eine Erklärung abzugeben, künftig die von der DUH festgestellten Verstöße abzustellen. Deshalb reichte der Abmahnverein Klagen bei den Landgerichten Duisburg (Netto 10.10.), Dresden (Cyberport 12.10.), Ingolstadt (Saturn 28.09.) und Landau (Hornbach 04.10.) ein.

Einer der bekanntesten Abmahnverein ist — neben der Umwelthilfe — die Wettbewerbszentrale, kurz WBZ ("Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.). Sie bezeichnet sich selbst als "Die größte und einflussreichste bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb". Bei der Wettbewerbszentrale handelt es sich um einen Abmahnverein, der seinen Anspruch, abmahnen zu dürfen, aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG herleitet. Auch dieser Abmahnverein ist als gemeinnützig anerkannt. Die Wettbewerbszentrale bietet gleich mehrere Möglichkeiten, um Verstöße zu melden: per Brief, Telefax, Email oder Online. Auch der "Verband Sozialer Wettbewerb (VSW)" ist ein Abmahnverein: Er mahnt zum Beispiel Influencer, Instagramer oder Youtuber ab, die ihren Spot nicht als Werbung markiert haben und das, obwohl sie keine Zahlung dafür erhalten. Vanessa Blumenthal — Influencerin auf Instragram mit mehr als 300.000 Follower— sollte 55.000 Euro bezahlen, weil sie auf Instagram Personen und Orte markierte. Das sei Werbung, behauptet der Verein. Sie gab die Unterlassungserklärung nicht ab. Der Fall geht jetzt vor Gericht.

Unsinnige Klagen für Diesel-Fahrverbote

Die Europäische Union (EU) legte die Grenzwerte für die Stickstoffbelastung (NO2, NOx) für die Außenluft auf 40 Mikrogramm pro Kubikmeter übers Jahr fest. In den USA liegt dieser Grenzwert bei 103 Mikrogramm. Für Arbeitsplätze in Industrie und Handwerk in Deutschland gilt 950, in der Schweiz 6000 Mikrogramm.

Städte können grundsätzlich Fahrverbote für Diesel-Autos zur Luftreinhaltung verhängen. Dafür gibt es aber Einschränkungen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht 2018 entschieden und wies die Revision der Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen die von örtlichen Verwaltungsgerichten geforderten Fahrverbote ab. Das Gericht wendete aber auch ein, dass Fahrverbote verhältnismäßig sind und Ausnahmen enthalten müssen, z.B. für Handwerker. Das Bundesverwaltungsgericht entschied auch, dass es keine finanzielle Ausgleichspflicht gebe: "Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen".

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, sieht das Urteil als nicht eindeutig genug an. Die Richter hätten gesagt, dass Verbote "grundsätzlich, unter ganz bestimmten Voraussetzungen, für ganz bestimmte Fahrzeuge, zu bestimmten Zeiten" denkbar seien. Die Richter hätten deutlich gemacht, dass Fahrverbote nur die letzte Möglichkeit seien, wenn alle anderen Maßnahmen für mehr saubere Luft nicht mehr helfen würden.

Wie unsinnig Klagen für Diesel-Fahrverbote sind, zeigt sich daran, dass sie das Problem nur verlagern: Denn nun müssen Diesel-Fahrer in der Regel einen viel weiteren Weg zurücklegen und damit die Umwelt noch mehr belasten.

Die Autohersteller weigern sich, bereits verkaufte Autos so nachzurüsten, dass sie die versprochenen Grenzwerte nicht nur im Prospekt, sondern auch im realen Betrieb einhalten. Die Hersteller waren lediglich bereit, für sie günstige Software-Updates durchzuführen. Die sind aber nahezu nutzlos. Es gibt teilweise schon Nachrüstungen, allerdings lehnen die Autohersteller dafür Garantien ab. Auch der Hersteller der Nachrüstungen will die Garantien für die umgerüsteten Fahrzeuge übernehmen. Das CSU-geführte Verkehrsministerium fordert nur, macht aber nichts. Strafen zahlen die Autohersteller aus der Portokasse.

In kaum einem anderen anderen Land Europas gibt es ein derart dichtes Netz verkehrsnaher Messstationen wie in Deutschland. Das Kabinett verabschiedete nun eine gesetzliche Regelung, nach der Dieselfahrverbote nur noch verhängt werden dürfen, wenn der zulässige europäische Stickstoff-Höchstwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter an einer der rund 500 Messstationen im Jahresmittel um mehr als 25 Prozent überschritten wird.

Umweltmediziner warnen vor Panikmache bei Stickoxid-Grenzwerte. Prof. Dr. Drexler , Professor der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin, wies auf Laborstudien von Menschen hin, die im Steinkohlebergbau arbeiten und dort zeigen bis 950 Mikrogramm keine klaren Effekte. Auch bei 100 Mikrogramm NO2 sehen wir noch keinen Effekt, der krank machen kann. "Ich halte Fahrverbote für medizinisch nicht begründbar, wenn man die Stickoxidbelastung als Grundlage heranzieht", sagt Prof. Dr. med. Hans Drexler, Ordinarius für Arbeits- und Sozialmedizin an der Universität Erlangen-Nürnberg.

Das Umweltbundesamt (UBA) macht die Stickoxid-Belastung in Deutschland für Krankheiten von Millionen von Menschen und Tausende Tode verantwortlich: 2014 starben laut UBA 6.000 Menschen vorzeitig an Herz-Kreislauf-Krankheiten, die auf die Langzeitbelastung mit Stickstoffdioxid (NO2) zurückzuführen seien. Solche Aussagen entbehren jeglicher Grundlage und sind maßlos übertrieben. Schlimmer ist der Feinstaub.

Vor rund zehn Jahren führte die Umwelthilfe eine Kampagne für Rußpartikelfilter für Dieselautos durch — und kassierte im gleichen Atemzug Sponsorengelder von den Herstellern solcher Rußpartikelfilter.

2007 zwang die Umwelthilfe die Autoindustrie per Klage, alte Dieselautos mit Rußpartikelfilter auszustatten, was zu einem höheren Ausstoß von Stickstoffoxid führte. Genau diese erhöhte Werte nimmt nun der Abmahnverein zum Anlass, die Diesel aus den Innenstädten zu klagen.

Der "Münchner Merkur" hat in München fehlerhaft aufgestellte Messstationen aufgedeckt, die deutlich zu nah an den Straßen standen. Bereits wenige Meter neben den Messgeräten halbierte sich die Schadstoffbelastung.

Messstelle meldet Höchstwerte ohne Autoverkehr

Die „WELT“ berichtet von einer Messstelle in Oldenburg, die Höchstwerte an Stickoxiden (NOx) gemessen hatte, und das obwohl an diesen Tagen diese Straße für Fahrzeuge vesperrt war: Ende Juli wegen Bauarbeiten und am 21. Oktober wegen eines Marathonlaufs. Nicht nur das. Es gibt mehrere Messstellen in Oldenburg, aber nur diese eine werde vom Umweltbundesamt zur Kategorisierung der Luftqualität in der Stadt herangezogen. Die beiden anderen Stationen melden mehr als 50 Prozent niedrigere Werte. Ein Stadtsprecher meint, dass man schon lange eine Verlegung beantragt hat: "Der Heiligengeistdamm ist nicht die am stärksten befahrene Straße hier, aber die Anlage steht nah an der Häuserfront, es gibt dort kaum Durchlüftung".

Die von der EU vorgegebenen Grenzwerte und die Verfahren zur Messung sind sehr fragwürdig.

Petition gegen Deutsche Umwelthilfe

23. Dezember 2018

Bei openpetition läuft eine Petition zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit und Entzug des Verbandsklagerecht der Deutschen Umwelthilfe (DUH): "Die Deutsche Umwelthilfe missbraucht den Status der Gemeinnü,tzigkeit zu wirtschaftlichen Zwecken und schädigt die Allgemeinheit durch Vorsatz. (...) Gleichzeitig ist die finanzielle Förderung der DUH aus Steuermitteln zu beenden": Stand 23.12.2018 haben bereits fast 150.000 Bürger die Petition mit ihrer Unterschrift unterstützt.

Sie finden die Petition unter → https://www.openpetition.de/petition/online/entziehung-des-status-der-gemeinnuetzigkeit-der-deutschen-umwelt-hilfe-duh

SPD und GRUENE wollen Umwelthilfe weiter mit Steuergelder fördern

Im September 2018 verkündet Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), dass sie gegen den Missbrauch bei Abmahnungen vorgehen will. Ein entsprechender Gesetzesentwurf sei dem Bundestag zugeleitet worden. Barley wolle "endlich einen Schlussstrich unter das grassierende Abmahnungswesen ziegen". Dazu will sie die "finanziellen Anreize für Abmahner verringern" und die Voraussetzungen für Abmahnungen erhöhen. Gleichzeitig wolle sie "die Rechte des Abgemahnten" stärken. Aber das interessiert das ebenfalls SPD-geführte Bundesumweltministerium nicht.

SPD und GRUENE stehen weiterhin gegen den Willen des Volkes dazu, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) weiterhin mit Steuergelder zu unterstützen. Das SPD-geführte Bundesumweltministerium: "Wir werden wie immer die Fördermittel projektbezogen anschauen und wie in der Vergangenheit bewilligen", erklärte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD).

Die CDU entschied auf ihrem Parteitag, die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe prüfen lassen zu wollen, das Verbandsklagerecht zu entziehen und die Zuwendungen aus Steuermittel einzustellen. Unterstützung erhielt sie von der FDP.

GRUENEN-Chefin Annalena Baerbock kritisierte die CDU: Die "unliebsamen Fahrverbote" würden von Gerichten verhängt, weil sich die Regierung — namentlich die Union — weigert, politisch zu handeln.

Umwelthilfe prüft Klagen für Tempo 120 auf Autobahnen

18. Dezember 2018

Die Umwelthilfe prüft Klagen für ein Tempolimit von 120 auf deutschen Autobahnen.

Umwelthilfe prüft Klagen zum Silvesterfeuerwerk

22. Dezember 2018

Die Umwelthilfe hat vor der hohen Feinstaubbelastung zu Silvester gewarnt und die Kommunen aufgefordert, das Feuerwerk aus den belasteten Innenstädten an den Standrand zu verlegen. An Silvester entstehen rund 5.000 Tonnen Feinstaub. Das entspricht 17 Prozent der jährlichen im Straßenverkehr.

Der Verein fordert ein Verbot von Silvesterböller und mit Schwarzpulver angetriebenen Raketen. Der Verband der pyrotechnischen Industrie hat die Forderung nach einem Verbot kritisiert. Dazu sagte Verbandsgeschäftsführer Klaus Gotzen: "Man trifft nicht nur die, die über das Ziel hinausschießen, sondern auch alle, die friedlich feiern wollen.

Tierschützer fordern seit langem ein Verbot der Silvesterböllerei, weil damit die Tiere verängstigt werden.

Hannover hat 2018 bereits angekündigt, das Silvesterfeuerwerk nicht mehr zu erlauben. Andere Städte haben bereits seit Jahren ein Verbot von Silvesterfeuerwerk in der Altstadt, darunter Göttingen, Düssendorf, Tübingen, Celle oder Wolfenbüttel. Auch afu dem Bremer Markt gilt an Silvester absolutes Böllerverbot.

Klimaschutz: Umwelthilfe verklagt Bundesländer

5. Juni 2021 — Die umstrittene Umwelthilfe klagt gegen die Bundesländer Bayern, Brandenburg und NRW und will sie zu mehr Klimaschutz zwingen. Hintegrund ist das Klimaschutzgesetz, gegen das der Abmahnverein im April klagte und gewann. Nun sollen die Landesregierungen per Urteil zu mehr Klimaschutz verpflichtet werden. Klimaaktivisten von Fridays for Future unterstützen die Klagen.

Quellen anzeigen https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2021-07/duh-klimaschutz-klimaklage-bundeslaender-umwelthilfe-bayern-brandenburg-nrw

Dieselskandal: EuGH stärkt Umweltverbände

8. November 2022 — Weil das Kraftfahrtbundesamt im Dieselskandal das umstrittene Thermofenster in Diesel-Pkw genehmigt hatte, klagte der Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe. Das war zulässig, urteilte nun der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Die Umweltvereinigung sei klagebefugt; sie könne gerichtlich gegen Typengenehmigungen vorgehen, mit denen das Kraftfahrt-Bundesamt temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen (sogenannte Thermofenster) für zulässig erklärt hatte, entschied der EuGH in einem Grundsatzurteil zur Klageberechtigung von Umweltverbänden (C-873/19).

Quellen anzeigen https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/dieselskandal-eugh-staerkt-umweltverbaende-18446510.html