Eigentlich sollte es bei dem Treffen der Staats- und Regierungschefs beim G20 Gipfel 2017 in Hamburg ganz um das Thema Afrika gehen. Unter der deutschen G20-Präsidentschaft wollte Merkel auch die Integration des Kontinents in die globalisierte Wirtschaft ansprechen.
Während auf der Straße rund 76.000 Demonstranten gegen die Politik der Mächtigen, gegen den Kapitalismus, Ausbeutung und Unterdrückung auf die Straße gingen, zeigten sich die Machthaber unbeeindruckt. Die Politiker und ihre mitgereisten Partner unterdessen entspannten sich bei einem Konzert in der neuen — von Steuergeldern finanzierten — Elbphilharmonie zur Europa-Hymne und Beethovens Neunte Sinfonie. Nach dem Konzert lud Gipfelgastgeberin Machthaberin Angela Merkel zu einem gemeinsamen Abendessen ein — natürlich auf Kosten des Steuerzahlers.
Die Poltiker schickten rund 31.000 Polizeibeamte (lt. Wikipedia) nach Hamburg, um den Schutz des Gipfels und der Stadt zu gewährleisten.
Der G20-Gipfel 2017 in Hamburg kostete den Steuerzahler 72,2 Millionen Euro. Das gab die Bundesregierung am 4. Februar 2018 bekannt. Laut einer Aufstellung des Finanzministeriums kostete alleine der Einsatz von Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Technisches Hilfswerk und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 27,7 Millionen Euro. Das Bundespresseamt gab 22,1 Millionen für die Betreuung der tausenden akkreditierten Journalisten und für die eigene Kommunikation aus. Für die Vorbereitung des Besuchs der Staats- und Regierungschefs in Hamburg veranschlagte das Auswärtige Amt 21,7 Millionen Euro.
Das Abendblatt schätzt, das die Unterbringung und Verpflegung der 15.000 Polizisten und rund 4.000 Bundespolizisten mindestens sechs Millionen Euro. Nicht eingerechnet wurden die 153 Diensthunde, 61 Polizeipferde, die Kosten für Spezialeinheiten und besondere Ausstattung. Außerdem habe der Bund der Hansestadt Hamburg pauschal 50 Millionen Euro überwiesen.
Die Mehrheit der unabhängigen Beobachter der G20 Demonstrationen ist klar der Meinung, das die Eskalation von der Polizei ausging. Das Attac-Netzwerk schreibt: "Das Agieren des Hamburger Senats und der Polizei im Umgang mit Recht auf Versammlungsfreiheit und den Camps in den vergangenen Tagen zeigen, das Deeskalation für den rot-grünen Senat und die Polizei ein Fremdwort ist, so Roland Süß vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis.
Mit Stand 14. Juli 2017 gab es während des G20-Gipfels nach Angaben des Polizei-Einsatzleiter Hartmut Dudde 186 Festnahmen und 225 Ingewahrsamnahmen. 51 Haftbefehle wurden erlassen.
Im Dezember 2017 startete die Hamburger Polizei eine große öffentliche Fahndung mit Fotos und Videos von mutmaßlichen Gewalttätern des G20-Gipfel — Berliner Linksautonome reagierten mit der Veröffentlichung von Bilder von Polizisten. Sarkastisch meinte man dazu, man freue sich über Hinweise, wo die gezeigten Polizisten wohnen oder privat anzutreffen sind. Die Polizeigewerkschaften reagierten entsetzt und sprachen von einer Gefahr durch "linksextremistische Terroristen". Polizeigewalt wird kurzerhand unter den Tisch gekehrt.
Bei der Durchsicht der von den Behörden veröffentlichten Videos fällt auf, das Prügelnde Beamte ganz offensichtlich herausgeschnitten wurden.
Die "Bild"-Zeitung veröffentlichte 18 Fotografien von Personen und titelte "Gesucht! Wer kennt diese G20 Verbrecher?" und nennt sie "Schwerkriminelle" und bezichtigte ihnen Straftaten, die andere begangen hatte. Die Aktion ist ethisch sehr fragwürdig und rechtswidrig, da nur Polizei zu Fahndungen aufrufen darf. Die Polizei unterdessen erklärte, sie arbeite nicht mit der "Bild" zusammen. Zuvor hatte sie vor einer "Online-Hetzjagd" gegen einen Unschuldigen gewarnt, die eine Falschmeldung der Bildzeitung ausgelöst hatte.
Die Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) teilte den Aufruf der "Bild"-Zeitung auf ihrer Facebookseite. Der Deutsche Presserat prüfte, ob der Aufruf Persönlichkeitsschutz und Unschuldsvermutung verletzte. Die DPolG Königsbrunn veröffentlichte auf Facebook zunächst das unverpixelte Foto eines Demonstranten mit dem Text "W A N T E D : Das ist der 'Demonstrant', welcher mit einem Böller unserem Kollegen das Augenlicht nahm!". Danach stellte die Hamburger Polizei mehrmals klar, das kein Polizist durch Böller erblindet war und das Foto keinen Tatverdächtigen zeige. Die DPolG löschte ihren Aufruf, doch der hatte sich mittlerweile im Netz verbreitet.
Im 1. Prozess rund um die G20-Krawalle hat das Amtsgericht Hamburg am 28.08.2017 einen 21-Jährigen zu 2 Jahren und 7 Monaten Haft verurteilt. Der Niederländer wurde des schweren Landfriedensbruch, der gefährlichen Körperverletzung, des besonders schweren Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Widerstand schuldig gesprochen. Nach Überzeugung des Richters hatte er am späten Abend des 6. Juli bei Krawallen im Hamburger Schanzenviertel 2 Flaschen auf einen Polizeibeamten geworfen. Die rund 40 Zuschauer reagierten geschockt auf das Urteil.
Beim G20 Gipfel 2017 in Hamburg gab es zahlreiche Polizeiübergriffe. Viele haben die Bilder gesehen, prügelnde Polizisten beim G20 Gipfel 2017 in Hamburg.
Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz — mittlerweile kommissarischer SPD-Chef: "Polizeigewalt hat es nicht gegeben". Entgegen den Aussagen des Polizeigewalt-Leugners Scholz hier nur Beispiele von vielen. Videos finden sich zu Hunderten auf Youtube.
Am Freitag, den 7. Juli 2017 um ca 21:09 Uhr, schlägt ein Polizist an der Holstenstrasse / Ecke Max Brauer-Allee einem Blockierer mit der Faust ins Gesicht.
Das Video dazu finden Sie auf YouTube:
https://youtu.be/dC7iHrIsMxo
https://www.youtube.com/watch?v=QGzRQQWB6gc (Backup)
Die Tagesschau berichtete über eine junge Frau, die am 07.07.2017 auf die Fronthaube eines Sonderwagens "SW 4" der Polizei beim Gorch-Fock-Wall in Hamburg kletterte und trotz über 20 anwesense Polizeibeamte von zwei Polizeibeamten mit Pfefferspray besprüht. Auch die Tagesschau kommt zu dem Schluss, das die Polizeibeamten unverhältnismäßig gehandelt haben.
Wegen Vermummung und fehlender Kennzeichnung von Polizeibeamten ist eine strafrechtliche Verfolgung von Polizeiübergriffen nahezu unmöglich. Verfahren gegen Polizisten werden fast immer eingestellt (→ weiter lesen).
Die Abgeordnete Christiane Schneider (DIE LINKE) befragte die Bürgerschaft der freien und Hansestadt Hamburg (Drucksache 21/9601 vom 04.07.17) in einer Schriftlichen Kleinen Anfrage nach der Kennzeichnung der Polizisten. Das Antwortschreiben des Senat ist kurz.
Betreff "Individuelle Kennzeichnung auswärtiger Polizeikräfte im Rahmen des Einsatzes um den G20-Gipfel in Hamburg: Im Rahmen des Polizeieinsatzes rund um die Ausrichtung des G20-Gipfels 2017 werden im Wege der Amtshilfe Einheiten der Bereitschaftspolizeien anderer Bundesländer tätig. Als Ergebnis jüngerer Bestrebungen, die Arbeit der Polizei insgesamt bürgernäher, transparenter und demokratisch kontrollierbar auszugestalten, haben sich bereits einige Bundesländer für eine Pflicht zur individuellen Kennzeichnung von eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten entschieden, so beispielsweise die Länder Schleswig-Holstein und Brandenburg, nicht jedoch die Freie und Hansestadt Hamburg."
Die Antwort des Hamburger Senats ist kurz:
"Regelungen zur individuellen Kennzeichnung von Polizeikräften treffen die Länder in eigener Zuständigkeit. Diese Regelungen gelten unabhängig vom G20-Gipfel für die jeweiligen Kräfte. Die Polizeikräfte anderer Länder tragen bei ihrem Einsatz in Hamburg ihre übliche Einsatzkleidung nach den Regularien ihres jeweiligen Landes. Die Erhebung der für die in Hamburg tätigen Polizeikräfte anderer Länder und des Bundes geltenden Vorschriften über eine individuelle Kennzeichnung und deren jeweilige Anwendbarkeit auf den Einsatz beim G20-Gipfel in Hamburg ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich."
Im Juli 2017 hat Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) die Arbeit der Polizei rund um den G20-Gipfel verteidigt. Auf die Fragen, ob die Polizei zu hart vorgegangen sei, sagte er einem Radiosender: "Polizeigewalt ha es nicht gegeben, das ist eine Denunziation, die ich entschieden zurückweise.". Auch bei Demonstrationen mit überwiegen friedlichen Teilnehmern hatte die Polizei teilweise Pfefferspray und Wasserwerfer eingesetzt.
Im Juli 2017 verteidigte Hamburgs Polizeipräsident ebenfalls das Vorgehen der Polizei, die während den Ausschreitungen im Schanzenviertel zuerst nicht kamen. Verschiedene Einheiten hätten gesagt, da bestehe Lebensgefahr. "Da mussten Spezialeinheiten her, um die Angreifer von den Dächern zu holen", so Polizeipräsident Ralf Martin Meyer. Durch schwer bewaffnete Spezialeinsatzkommandos hatte die Polizei die Kontrolle über die Straßenzüge übernommen. Keiner der Demonstranten hatte eine Waffe. Zu einem Schusswechsel kam es also nicht und die Polizisten mussten nicht annehmen, das die beschossen werden würden.
Während der gesamten Ausschreitungen im Schanzenviertel gab es lediglich einen einzigen Schuss, der von einem Zivilfahnder abgegeben wurde. Warum aber genau, kann nicht rekonstruiert werden. Anwesende berichten, das die Menschen auf dem Bürgersteig trinken und essen, als plötzlich ein Mann in die Luft geschossen habe und mit der Pistole herumgefuchtelt hat, um Umstehende abzuschrecken. Nach eigenen Angaben habe der Beamte zwei Männer gesehen, die auf einen am Boden liegenden eingetreten hätten. Er habe sich als Polizist zu erkennen gegeben und die Männer aufgefordert, von dem Mann abzulassen. Dann habe er in die Luft geschossen, in Nothilfe. Doch diese Darstellung ist vermutlich nicht ganz richtig. Augenzeugen erzählen eine ganz andere Geschichte. Eventuell habe der Beamte den Bedrängten für einen Kollegen gehalten. Doch er stellte sich als Bürger heraus, der vermummte gefilmt hatte und deswegen bedrängt hatte. Aber er konnte sich befreien und weglaufen. Ein Video zeigt, wie der Mann rennt, geschubst wird, stürzt, aufsteht. Dann fällt der Schuss. Der Polizist habe gesagt, er solle mitkommen. Mehrere Augenzeugen sagten aus, der Mann habe sich nicht als Polizist zu erkennen gegeben, sondern sofort geschossen.
Auch nach Bekanntwerden dutzender Polizeiübergriffe verteidigte Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) die Polizeiarbeit Mitte Juli 2017 zum wiederholten Male.
Am 14. Dezember 2017 zählte die Polizei bereits 115 Strafanzeigen gegen Polizisten wegen Polizeigewalt. Während bereits zahlreiche Demonstranten verurteilt wurden, gab es bisher noch keinen einzigen Prozess gegen einen Polizisten. Aus einer Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage von Christiane Schneider (LINKE) geht hervor, das dem Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel 115 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte vorliegen — für den Zeitraum vom 22. Juni bis zum 9. Juli.
Der Hamburger Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich, der die Ermittlungen zu den G20-Ausschreitungen leitete, erklärte am 22.01.2018, das von den 115 Verfahren gegen Polizeibeamte bereits 14 mangels Tatverdachts eingestellt wurden.
Ein Polizist aus München soll ebenfalls bei den G20-Ausschreitungen teilgenommen. Er wurde vorläufig vom Dienst suspendiert (12.01.2018). Eine Sprecherin des Polizeipräsidiums München bestätigte, das das Bayerische Landeskriminalamt gegen einen Beamten wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzungen ermittelt werde. Gegen ihn wurde neben den strafrechtlichen Ermittlungen auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Am 17. Dezember kritisierte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International die langsamen Ermittlungen gegen Polizeibeamte und forderte bundesweite Einführung der Kennzeichnungspflicht: "Während es in Verfahren gegen Teilnehmer*innen der Proteste gegen den G20-Gipfel bereits zu diversen Anklagen und Verurteilungen mit außerordentlich hohen Freiheitsstrafen kam, ist bis jetzt noch gegen kein*e Polizeibeamt*in öffentliche Klage durch die zuständige Staatsanwaltschaft erhoben worden." Es sei zu befürchten, das dies auch an der fehlenden Kennzeichnung eingesetzter Polizisten liege. Amnesty International fordert eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Derzeit gilt eine solche nur in acht von 16 Bundesländern, Nordrhein-Westfalen hat sie vor Kurzem wieder abgeschafft. "Sollten aus diesem Grund am Ende viele, wenn nicht sogar alle Verfahren gegen Polizeibeamt*innen eingestellt werden, so würde dies das Vertrauen in den Rechtsstaat massiv beschädigen", so Amnesty.
Am 15. November 2017 demonstrierten in Kiel rund 70 Menschen spontan unter dem Motto "United We Stand — gegen staatliche Repression und Polizeigewalt". Anlass war, das in Hamburg nach den G20-Protesten immer noch Menschen in Haft sitzen, zu hohen Strafen verurteilt wurden und gleichzeitig die zunehmende Polizeigewalt unverfolgt bliebt. Die Demo löste sich eine knappe halbe Stunde später am Hauptbahnhof auf.
Kiel wurde nicht zufällig für die Demo gewählt. In Kiel wurde im gleichen Jahr ein Verfahren gegen einen Polizisten eingestellt, der am 14. April 2017 einer Antifaschistin nachts in Mettenhof das Knie zertrümmerte, weil er sie der Demontage eins AfD-Plakats verdächtigte. Sie musste per Notarzt ins Krankenhaus gebracht werden. Die Ärzte diagnostizierten einen Bruch, Bänderrisse, ein Kreuzbandriß und mehr. Kaum einen Monat später stellte sie Strafanzeige gegen den Polizeibeamten.
Im September 2017 gab es ein erstes Urteil gegen Polizeibeamte. Jugendliche mussten sich ausziehen. Das Hamburger Verwaltungsgericht wertete den Einsatz als rechtswidrig.
Am 8. Juli war ein Bus aus Nordrhein-Westfalen auf dem Weg nach Hamburg zu einer Demonstration. Im Bus befanden sich mehr als 40 Jugendliche und junge Erwachsene der Organisation "Die Falken". Der Bus wurde auf der Autobahn abgefangen und zur Gefangenensammelstelle Harburg geleitet. Dort sollen die Jugendlichen von Polizisten geschlagen worden sein, sie mussten sich ausziehen und wurden intensiv abgetastet. Telefonate wurden verweigert. Rund viereinhalb Stunden hielt man sie fest.
Das Gericht bescheinigte zwei Jugendlichen in einem "Anerkenntnisurteil", dass die Ingewahrsamnahme rechtswidrig war. Die Jugendlichen wollen nun Schadenersatz von der Stadt fordern. Die Polizei hat sich inzwischen entschuldigt, aber keine Entschädigung angeboten. Es habe sich um eine Verwechselung gehandelt.
Nachdem die Polizei samt "BILD" mit Fotos nach angeblichen Verdächtigen fahndeten, reagierten die Opfer von Polizeigewalt und suchten im Gegenzug nach den gewalttätigen Polizisten, um sie zur Rechenschaft zu ziehen. Keine der mehr als hundert Strafanzeigen führte zu einer Verurteilung eines Prügel Polizisten.
Prompt reagiert die Polizei und ist empört:
Das Portal → g20-doku.org sammelt Videobelege und Berichte über Polizeigewalt und Grundrechtsverletzungen während des G20-Gipfels 2017 in Hamburg. Doch das Team des Portals sind nicht die einzigen, die Polizeigewalt wirklich aufklären wollen:
Die Aktivisten gründeten im November 2017 den "Außerparlamentarischen Untersuchungsausschuss G20", kurz G20ApUA, der die juristische Aufarbeitung des G20-Gipfel begleitet.
In der Pressemeldung des G20ApUA vom 16. Januar 2018 heißt es: "Da sich jeden Tag erneut zeigt, dass von offizieller Seite keine Aufklärung zu erwarten ist — und schlimmer noch: dass diese aktiv behindert wird —, werden wir das nun selbst in die Hand nehmen". Sie wollen nicht die einseitige Berichterstattung der Polizei unterstützen: "Wir sitzen in den Prozessen und werden Zeugen von mehr als zweifelhaften Aussagen der beim G20 eingesetzten Beam*innen".
Der Ausschuss hat mittlerweile mehrere Polizeiaussagen widerlegt und vor Gericht aufgezeigt, das Prozessakten manipuliert wurden.
Internet:
→ http://g20-doku.org
Update 23.01.2023: Das Portal g20-doku.org ist mittlerweile Offline. Das Backup finden Sie unter:
https://web.archive.org/web/20220909034352/https://g20-doku.org/
Update 25.04.2019
Bei einem Prozess um die Krawalle beim G20-Gipfel 2017 haben die Richter Zweifel an Polizeivermerken in Ermittlungsakten der Polizei in den Akten und laden mehr Zeugen vor and ursprünglich geplant.
n einem Beschluss der zuständigen Strafkammer des Landgerichts Hamburg heißt es, dass auf das "geschriebene Wort" praktisch "kein Verlass" sei. Angeklagt sind vier Deutsche und ein Franzose. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Während der Hauptverhandlung bestritten Zeugen angeblich Aussagen abgegeben zu haben, die in den Ermittlungsaken vermerkt waren. Einige Zeugen bezeichneten die Polizeivermerkt als "Quatsch". Die Richter wollten sich daher nicht auf solche Vermerke in den Ermittlungsakten verlassen und stattdessen mehr Zeugen zu h&oum;ren.
Die Richter kamen zu dem Schluß dass die Vernehmung des Ermittlungsbeamten der Polizei, auf dessen Abschlussbericht "nur wenig gestützt werden kann", nachdem Beate in seinr Vernehmung selbst angebliche Ermittlungsergebnisse als "Arbeitshypothese" bezeichnet hatte. Auch die Videos seien nicht so aussagekräftig, wie behauptet. Das gelte besonders, wenn man die Videos ohne die "suggestiven Bearbeitungen" der Polizei anschaue. Für die Identifizierung des Angeklagten Franzosen seien nur Sachverständigengutachten vorhanden.
Auf Anfrage des NDR bestätigte ein Gerichtssprecher die Aussage der Kammer, dass "auf das in der Akte 'geschriebene Wort' wenig Verlass sei.".
Update 18.06.2019
Die Hamburger Staatsanwaltschaft versucht die unbequeme Richterin Anne Meier-Göring loszuwerden. Dazu stellte man einen Befangenheitsantrag, der nun abgelehnt wurde. Die Richterin hatte die Polizei kritisiert. Auf das in der Akte geschriebene Wort sei wenig Verlass.
Update 07.07.2020
Nach dem G20-Gipfel in Hamburg 2017 wurde gegen 157 Polizisten wegen Polizeigewalt ermittelt. Vor Gericht stand nur einer: Er soll eine Bierdose auf Kollegen geworfen haben. Dieser wurde jetzt freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob man Revision einlegt und in die nächste Instanz geht...
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