Serie: Zensur der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit in Deutschland

Presse, Zensur, Pressefreiheit, Meinungsfreiheit

Deutschland. Viele kritisieren Länder wie China oder die Türkei, die freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit unterdrücken, doch man muss gar nicht die Grenzen von Deutschland verlassen, um die gleichen Menschenrechtsverletzungen in Deutschland zu finden. Hier ein paar Beispiele, wie Deutschland mit Regimekritiker umgeht.

Zur Verfolgung sind Paragrafen schnell gefunden, eine kleine Auswahl: Volksverhetzung (§ 130 StGB), Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (§ 90 StGB), Beleidigungen von Organen und Vertretern ausländischer Staaten (§ 103 StGB), Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§ 166 StGB), Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB).

Verurteilt wegen Meinungsäußerung

In Kassel Calden wurden Beschäftigten in einer Flüchtlingsunterkunft Redeverbot erteilt. Eine Beschäftigte, die sich — trotz Redeverbot — in einem Interview nach einer Massenschlägerei geäußert hatte, fristlos entlassen.

Bundesjustizminister Heiko Josef Maas (SPD) will gemeinsam mit dem EU-Mitgliedsstaaten stärker gegen "Hasskriminalität" im Internet vorgehen. "Es kann nicht sein, das Botschaften wie ‘Juden ins Gas’ oder ‘Flüchtlinge an die Wand’ einfach dort im Netz stehen bleiben", so wörtlich Maas zur Meinungsfreiheit. Es gebe zwar immer mehr Strafverfahren und Unternehmen in Deutschland seien verpflichtet, "strafbare Inhalte" zu löschen. Dies täten sie aber "nicht in ausreichendem Umfang". (12/2015).

Groß-Inquisitor und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat das umstrittene "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" 2017 in den Bundestag eingebracht, was von CDU und SPD abgesegnet wurde. Damit sind soziale Netzwerke fortan gesetzlich zur Zensur verpflichtet. Bei Nicht-Löschung drohen Strafen bis zu 50 Millionen Euro.

Im Juni 2017 ginge Beamte des Bundeskriminalamt in 14 Bundesländern gegen "Hasskriminalität" im Internet vor. Beamte aus 23 Polizeidienststellen durchsuchten Wohnungen und vernahmen Verdächtige. Die verfolgten Taten seien politisch rechts motivierte Volksverhetzungen. Weitere Opfer waren zwei Reichsbürger und zwei politisch links Motivierte. "Wer strafbare Inhalts im Netz verbreitet" — also seine Meinung sagt — "wird konsequent verfolgt und zur Rechenschaft gezogen", sagte Groß-Inquisitor und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat Anklage (wegen Volksverhetzung) gegen Lutz Bachmann — Gründer der Pegida Bewegung, die gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung demonstriert — erhoben, weil er Flüchtlinge als „Viehzeug”, „Gelumpe” und „Dreckspack” bezeichnet hatte. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft habe der Bürger damit den öffentlichen Frieden gestört und die Menschenwürde der Flüchtlinge angegriffen. 20 Milliarden Euro Steuergelder will die Bundesregierung für die Flüchtlinge ausgeben — Eine Volksabstimmung zu dem Thema lehnt die Bundesregierung ab. Die Wut der Bürgers ist groß.

Wegen eines im Internet veröffentlichten Kommentars zu dem ertrunkenen Flüchtlingskind haben deutsche Polizisten die Wohnung des 26 Jahre alten Bürgers durchsucht. Ein Computer und zwei Mobiltelefone wurden "sichergestellt". Der Kommentator soll eine Abfällige Meinung geäußert haben.

Das Staatsfernsehen "Südwestrundfunk (SWR)" stellte Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen einen Bürger wegen eines Facebook-Kommentares. Dabei ging es um die Facebok-Seite des ARD-Weltspiegels, in der ein Bürger die Flüchtlingssituation an der serbisch-ungarischen Grenze kommentiert hatte: "Dreckiges Viehzeug, wenn ich nur 24 Stunden und ein scharfes Messer kriegen würde..." dem SWR ebenfalls mißfiel das Profilfoto des Absenders mit der Aufschrift: "Araber sind keine Menschen!!!!! Tod den Eselfickern.". Anzeige wurde durch die Weltspiegel-Redaktion des SWR gestellt.

Mehr als 100 Bundestagsabgeordnete der Linken, der Grünen und der SPD haben sich in einem Aufruf gemeinsam gegen Rassismus und für den Schutz von Flüchtlingen ausgesprochen. "Fast täglich brennen Flüchtlingsunterkünfte irgendwo in Deutschland" und "Im Netz macht sich eine unerträgliche rassistische Hetze gegen Flüchtlinge breit":. Gegen Nazigewalttäter und ihre Mitläufer müsse mit aller Härte des Rechtsstaates vorgegangen werden. Dabei geht es den Parteien wohl nicht nur um echte Gewalttäter, die real eine Gewalttat ausführen, sondern auch solche, die nur ihre Meinung kundtun. Ein Volksentscheid zur Flüchtlingspolitik wurde nicht angesprochen.

Auch die römisch-katholische Kirche diskriminiert: Als Bundesbürger gegen die Flüchtlingspolitk demonstrierten (Pegida-Bewegung), verdunkelte die katholische Kirche den Kölner Dom, um Demonstrationen kein Licht zu geben. Das gleiche passiert am Brandenburger Tor (Eigentümer ist Berlin) und in Dresden bei VW das Licht in seiner gläsernen Manufaktur. (01/2015)

Nach einer kritischen Rede des deutsch-türkischen Autors Akif Pirincci auf einer Pegida Demonstration in Dresden, kündigte die Verlagsgruppe Random House an, er werde die Katzen-Krimis des Autos aus dem Programm nehmen. "Als Reaktion auf seine inakzeptablen Äußerungen werden unsere bereits vor Jahren veröffentlichten, ausschließlich Bücher von Akif Pirincci umgehend gesperrt und nicht mehr angeboten", teilten die Verlage Diana, Goldmann und Heyne mit. Oberstaatsanwalt Lorenz Haase vond der Staatsanwaltschaft Dresden teilte mit: "Wir ermitteln wegen des Verdachts der Volksverhetzung". Grund sei eine Anzeige einer Privatperson. Es ginge um den Satz: "Es gäbe natürlich andere Alternativen, aber die KZs sind ja leider derzeit außer Betrieb". (10/2015)

Die Berliner Polizei hat wegen einer Meinungsäußerung ("Hetze") im Internet mehrere Wohnungen durchsucht. Rund 60 Beamte des Staatsschutzes seien im Einsatz gewesen. Es wurden unter anderem Smartphones und Computer entwendet ("beschlagnahmt"), teilte Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Insgesamt seien 10 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt worden. Der Staatsschutz ermittle konsequent gegen Bürger, die mit rechtsgerichteten Kommentaren gegen geflüchteten Menschen und Asylbegehrende, deren Unterkünfte und andere Minderheiten agitieren. (11/2015).

In einer bundesweiten Razzia des BKA durchsuchten Polizeibeamte aus 25 Dienststellen rund 60 Wohnungen in 14 Bundesländern, Grund: Meinungsäußerungen von Bürgern. In der Pressemitteilung des BKA heisst es: Ziel sei es, "dem stark zunehmenden "Verbalradikalismus" und den damit verbundenen Straftaten im Netz entschlossen entgegen zu treten". Hintergrund der Durchsuchungen bei rund 40 Beschuldigten seien Äußerungen in einer gemeimen — nicht öffentlichen — Facebook-Gruppe gewesen. In der Gruppe seien "im Zeitraum zwischen Juli und November 2015 bundesweit regelmäig Straftaten der Paragrafen 86a (Anm.d.Red.: Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 StGB (Anm.d.Red.: Volksverhetzung) begangen" worden, teilte das BKA mit. "Hauptgegenstand der dort gefundenen Kommunikation war die Verherrlichung des Nationalsozialismus sowie der Austausch von fremdenfeindlichen, antisemitischen oder sonstigen als rechtsextremistisch zu beurteilenden Inhalten und Kommentierungen.". BKA Präsident Holger Müch machte deutlich, man wolle entschlossen gegen "Hetze" vorgehen. (07/2016)

Aufgrund einer Strafanzeige eines Anwalt aus Würzburg hat die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen drei Facebook Manager ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen der vorsätzlichen Beihilfe zur Volksverhetzung eingeleitet. Dabei ginge es um Kommentare, die Facebook nicht gelöscht habe. Strafanzeige wurde gegen die Facebook Germany GmbH gestellt, die Werbung für die Facebook Limited in Irland akquiriert. Der Anwalt argumentierte, das ohne die Werbeeinnahmen, die die Facebook-Firma in Hamburg erzeugt, das Portal nicht betrieben werden könne. "Die Facebook Germany GmbH fördere somit die Verbreitung von volksverhetzenden, strafbaren Inhalten durch Handlungen in Deutschland ausgehend vom deutschen Unternehmenssitz in Hamburg" heisst es in der Strafanzeige. (10/2015)

Wegen ihrer Meinungsäußerung wurde eine 29-Jährige vor dem Amtsgericht Berlin verurteilt. Sie hatte einen Zeitungsbericht auf Facebook kommentiert, in dem über die Festnahme eines Asylbewerbers nach einem angeblichen Vergewaltungsversuch berichtet wurde. "Weg mit dem Dreck!" schrieb sie: Wenn der Staat das nicht kapiere, würden "noch viel mehr Asylheime brennen". Im Gerichtssaal sagte sie aus, der Artikel über die Vergewaltung habe sie in Rage gebracht, deswegen habe sie sich im Ton vergriffen und entschuldigte sich. (04/2015)

Nachdem der deutsche Schauspieler Til Schweiger auf seiner Facebook-Seite zu einer Hilfsaktion für Flüchtlinge aufgerufen und einige rassistische Kommentare erhalten habe, beschimpfte er diese mit den Worten: "Oh Mann — ich hab's gefürchtet!! Ihr seid zum Kotzen! Wirklich! Verpisst Euch von meiner Seite, empatieloses Pack! Mir wird schlecht!!!" Diese Beleidigung blieb ohne Strafverfolgung.

Was darf man noch ungestraft sagen?

Eine pauschale Aussage, was man noch ungestraft sagen darf und was nicht, ist nur schwer zu beantworten, denn man muss unterschieden, ob die Aussage von einem Politiker getroffen wird oder von einem Bürger. Ein Beispiel ist der Bundespräsident Joachim Gauck: Er darf Mitglieder der Partei NPD als "Spinner" bezeichnen (Urteil vom Bundesverfassungsgericht) — Würde aber ein Bürger den Bundespräsidenten als "Spinner" bezeichnen, müsste er mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Strafverfolgung rechnen.

Ein Arbeitnehmer darf seinen Chef nicht als "faulen Sack" bezeichnen. Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main meinte zwar, das die Beleidigung keine fristlose Kündigung rechtfertige, wohl aber eine fristgerechte Entlassung (Az.: 7 Ca 9327/07). Abgemahnt werden können Aussagen wie "Miststück" oder "Schlampe".

Wenn Sie mit ihren Kollegen nach Feierabend über den Chef herziehen, sei dies erlaubt, weil die "vertrauliche Kommunition in der Privatsphäre" Ausdruck der Persölichkeit sei und von den Grundrechten gedeckt sei (lt. Urteil BAG, Az.: 2 AZR 534/08).

Ein Polizist darf nicht als "Clown" bezeichnet werden. Das Kammergericht Berlin meinte, das "Clown" gleichzusetzen sei mit "Spaßmacher und Hanswurst", also einem "dummen, sich lächerlich machenden Menschen". Strafe: 225 Euro (Az.: (4) 1 Ss 93/04 - 91/04). Weit verbreitet ist der Aberglaube, das es den Straftatbestand der "Beamtenbeleidigung" gibt, dies ist nicht der Fall — wohl aber die Organe eines Landes oder Staatsoberhäupter.

Man darf auch einen Polizisten als "Bullen" bezeichnen, wenn es nicht als Beleidigung gemeint ist, urteilte das Amtsgericht in Augsburg im Fall eines 29-Jährigen, weil der Begriff inzwischen Teil der Umgangssprache und deshalb keine straffähige Beleidung sei.

Bei manchen Gerichten ist selbst der "Stinkefinger" nicht mehr strafbar, wie das Amtsgericht Pinneberg in einem Fall um Schmerzensgeld urteilte, bei dem sich die Streithähne gegenseitig provozierten und das Gericht den Stinkefinger nicht als Beleidigung ansah (Az.: 63 C 124/02). Andere Gerichte vergeben hier Strafen zwischen 600 und 4.000 Euro — je nach Verdienst. Im Ausland hat der Stinkefinger die unterschiedlichsten Bedeutungen.

Der Fahrer eines Geldtransports parkte auf einem Behindertenparkplatz und wurde mit "Parkplatzschwein" beleidigt. Er zog vor Gericht — und verlor. Er unbefugt einen Behindertenparkplatz blockiere, dürfe so genannt werden (Az.: 46 C 186/12).

Im schwäbischen Ehingen herrschen schon rauhe Sitten: Taxifahrer dürfen hier mit dem Ausdruck "am Arsch lecken" einen Fahrauftrag ablehnen, so das Amtsgericht Ehingen. Sie sei im schwäischen Sprachgebrauch keine strafbare Beleidigung, sondern als "Zurückweisung einer als Zumutung empfundenen Bitte gesellschaftlich akzeptiert". (Az.: 2Cs 36 Js 7167/69).

Eine frisch geschiedene Ehefrau schrieb auf Facebook: "Rechnung vom Anwalt bekommen — 3.500 Euro für 'ne blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter wäre...". Das Amtsgericht Bergisch Gladbach urteilte, das diese Äußerungen "ein Angriff auf die Ehre" des Mannes seien und nicht humoristisch und stark überzeichnet. (Az.: 60 C 37/11).

Verbotsantrag gegen die demokratische Partei NPD

Ende 2013 beantragten einige Bundesländer (CSU, SPD, GRUENE und LINKE) die Partei NPD verbieten zu lassen und ihr Vermögen einzuziehen. Die FDP lehnte einen Verbotsantrag ab. Damit werden alle Mitglieder der Partei über einen Kamm geschoren. Im Grundgesetz (Art. 21, Abs. 2) heißt es: "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen...". Schaut man sich aber die verurteilten Parteimitglieder von CDU und SPD an, müssten diese Parteien ebenfalls mit gleichen Maß behandelt und ebenfalls verboten werden, der Gleichbehandlung wegen schon.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte im Märt 2016 Befangenheitsanträge gegen zwei Richter ab, die sich in der Vergangenheit kritisch zu der Partei NPD geäußert hatten. Betroffen seien die beiden Richter Peter Müller und Peter Huber, die in ihrer Zeit als Politiker mehrfach ablehnend über die NPD geäußert hatten. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle meinte, politische Äußerungen seien Richtern des Bundesverfassungsgerichts nicht grundsätzlich verwehrt. (Anm.d.Red. Der Bürger erwartet dennoch Neutralität).

Bundesratspräsident Stanislaw Tillich (CDU) behauptete unterdessen vor Gericht, das in der NPD seit 2012 keine V-Leute mehr gebe. Der sächsische Ministerpräsident gesteht: "Die NPD ist politisch bedeutend und sie ist gefährlich", näher wollte sich der Politiker über seine Konkurrenten nicht machen. Bereits 2003 wurde ein NPD-Verbotsverfahren eingestellt, weil V-Leute des Verfassungsschutzes selbst in den Führungsebene gehandelt hatten. Bis zu hundert V-Leute waren damals in die NPD eingeschleust worden.

Droh-Anrufe von Bundespräsident Wulff bei "Bild"

Ex-Bundespräsident Christian Wulff sorgte immer für Schlagzeilen. Die Medien kamen mit den Skandalen gar nicht nach. Unmittelbar vor der ersten Veröffentlichung zu seinem umstrittenen Hauskredit hatte Wulff in einer Nachricht auf der Handy-Mailbox von BILD-Chefredakteur Kai Diekmann u.a. mit strafrechtlichen Konsequenzen für den Fall einer Veröffentlichung gedroht. In einem weiteren Telefonat hatte Wulff auch beim Vorstands-Chef des Axel Springer AG (BILD, Welt, usw), Mathias Döpfner, einen Stopp der Berichterstattung erreichen wollen. Trotz aller Vergehungen sprach das Bundespräsidialamt auch Wulff den Ehrensold — wie jedem ehemaligen — Bundespräsidenten von über 200.000 Euro pro Jahr zu. Wulff sei — laut Bundespräsidialamt nach nur 20 Monaten Amtszeit — "aus politischen Gründen" — zurückgetreten.

Zensur bei der Fußball-EM durch Uefa

Bei der Fußbal-EM 2016 beschwerten sich die Sender ARD und ZDF, das sie nur eine eingeschränkte Bildauswahl von der Fußball-Europameisterschaft senden dürfe. Die Uefa zensiere Flitzer und Hooligans und zeige ein falsches Bild von der EM. Auch die Prügeleien im Stadion von Marseille hatte die Uefa nicht gezeigt, genehmigt. Die Uefa rechtfertigt die Zensur: "Wir wollen nicht, das Szenen von Gewalt im Fernsehen zu sehen sind." Bei den deutschen Spielen seien auch mehr eigene Kameras im Stadion, das die Sender auch Szenen ausserhalb der Spielfeldes zeigen könne, so das ZDF.

Diskriminierung im Augsburger Rathaus

Das Augsburger Rathaus erteilte Frauke Petry — Chefin der Demokratischen Partei "Alternative für Deutschland (AfD)" — Hausverbot. Das Verwaltungsgericht gab einem Eilantrag statt und entschied, das das Verbot rechtswidrig war. Es ist üblich, das die Stadtverwaltung den Fraktionen und Wählergruppen Repräsentationsräume im Rathaus zur Verfügung stellt. Das Urteil ist für Oberbürgermeister Kurt Gribl, der sich hier als Richter aufspielte, folgenlos.

Gerichtsurteile bei Meinungsäußerungen

"Dieses Pack gehört gesteinigt und an die Wand gestellt. Allen voran diese erbärmliche Drecksau von OB Jung, dieser Voll-Assi." 1.380 Euro Strafe.

"Ich bin dafür, das wir die Gaskammern wieder öffnen und die ganze Brut da reinstecken." 4.800 Euro Strafe.

"Merkel muss öffentlich gesteinigt werden." 2.000 Euro Strafe.

"Sogesehen haben die Juden am Holocaust des 2. Weltkrieges auch selber schuld. Vor allem die im Warschauer Ghetto..." Strafe 5.000 Euro.

Deutschland wollte T-Shirts verbieten

FCK CPS, Fuck Cops, Polizei, Polizeigewalt, Zensur, Diktatur
T-Shirt "FCK CPS" bleibt nicht strafbar

Die Buchstabenkombination "FCK CPS" (= Fuck Cops) finden sich mittlerweile überall: Auf T-Shirts, Kapuzenpullis, Rücksäcken und Anstecker. Meist mit schwarzem Hintergrund, weißen Buchstaben und roter Linie. Polizisten sind eingeschnappt und erstatten Strafanzeige wegen Beleidigung: Eine Frau wurde sogar verurteilt, weil sie einen "FCK CPS" Sticker getragen hatte. Das Urteil wurde durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Die Anti-Polizei-Slogans bleiben legal: "Das Tragen eines mit der Buchstabenkombination "FCK CPS" beschrifteten Ansteckers im öffentlichen Raum ist vor dem Hintergrund des Grundrechts auf Meinungsfreiheit nicht ohne Weiteres strafbar", heißt es in dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht. Das Urteil fiel einstimmig. Mehrere Urteile, in denen Bürger verklagt wurden, werden mit dem Urteil hinfällig.

Vor das Bundesverfassungsgericht brachte den Fall eine Junge Frau, die im Juli 2013 einer Polizeistreife aufgefallen war, weil sie den Anstecker mit dem Schriftzug getragen hatte. Ein paar Wochen vorher war sie ebenfalls aufgefallen, weil sie ein solches T-Shirt mit dem Schriftzug trug. Die Jugendrichter am Amtsgericht Bückeburg verurteilten die junge Frau wegen Beleidigung zu 15 Stunden gemeinnütziger Arbeit und sahen in dem Anstecker eine "Kundgebung der Missachtung". Der "soziale Wert der betroffenen Personen im Amt" solle geschmälert werden. Die Frau ging in Revision am Oberlandesgericht Celle, aber ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hob die beiden Urtele auf und befand, das die Angeklagte in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit unzulässig beschnitten wurde.

Umstritten ist auch die Parole "ACAB" (All cops are bastards), die in den letzten Jahren eine wahre Flut an Prozessen auslößte. Mal urteilte ein Gericht so und mal so. Ein einheitliches Muster gibt es nicht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe urteilte, das ein solcher Banner im Fußballstadion den Tatbestand der Beleidigung erfülle. Gleiches gilt für den Schriftzug "1312", der das gleiche ausdrückt — Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte einen Bürger schon wegen des Mitführend eines Banners mit dem Schriftzug "1312".

Viele Richter sind der Meinung, das der Straftatbestand der Beleidigung schon erfüllt sein, wenn ein Träger eines solchen T-Shirts gezielt Polizeibeamte anblicke und dabei auf den Aufdruck deute. In Düsseldorf wurde ein Bürger genau deswegen zu 50 Euro Strafe verurteilt. (2015)

Wegen Tattoo verurteilt

Wegen eines öffentlich gezeigten (Schwimmbad) Tattoo auf dem Rücken, kurz oberhalb des Hosenbunds, mit der Silhouette des KZ Ausschwitz und Schriftzug "Jedem das Seine" musste sich NPD Abgeordnete im Kreistag Barnim, Marcel Zech, vor dem Amtsgericht Oranienburg verantworten. Vorwurf: Volksverhetzung. Urteil: Drei Jahre auf Bewährung. Richterin Barbara Speidel-Mierke meinte, die Kombination der Tätowierungen sei eine Billigung der Verbrechen des Nationalsozialismus. Es bestünden keinerlei Zweifel am Vorsatz der Straftat. Zeugen sagten allerdings aus, das sich im Schwimmbad niemand über das Tattoo aufgeregt habe. Staatsanwalt Lowitsch kritisierte ausdrücklich, das in dem Schwimmbad niemand Probleme mit dem KZ-Tattoo hatte. Juristisch gesehen ist immer noch fraglich, ob sich hier auch der Tätowierer strafbar gemacht hat. Im Strafgesetzbuch findet sich der Punkt der volksverhetzenden Schrift zu verbreiten... Die Verteidigung ging unterdessen in die Berufung.

Ermittlungen gegen Blog Netzpolitik.org

Im Sommer 2015 reichte Verfassungsschutzpräsident Maaßen eine Strafanzeige gegen die Betreiber der Internet Zeitung und Blog Netzpolitik.org wegen Landesverrat. Betroffen waren die beiden Blogger Markus Beckedahl und Andre Meister, die Informationen des Bundesamt für Verfassungsschutz veröffentlicht hatten, wo es um die Pläne der Behörde zum Ausbau der Internet-überwachung ging und dazu Auszüge vertraulicher Dokumente ins Netz gestellt hatten. Netzpolitik.org ist einer der bekanntesten deutschsprachigen Blogs und wurde 2014 mit dem Grimme-Online-Award ausgezeichnet.

Generalbundesanwalt Harald Range kündigte an, die Ermittlungen vorerst nicht vorantreiben zu wollen und Maaßen nicht kommentieren zu wollen.

Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamt für Verfassungsschutz, rechtfertigte sein Vorgehen: Er müsse die Arbeitsfähigkeit seines Hauses im Kampf gegen Extremismus und Terrorismus sicherstellen. Maaßen stellte die Strafanzeige beim Landeskriminalamt, das es an den Generalbundesanwalt weiterleitete. Ihm ginge es bei den Anzeigen nicht um die Journalisten oder Blogger, vielmehr um jene, die die Informationen an Journalisten weitergegeben hätten.

Kanzleramt geht auf Distanz zu Landesverrat-Ermittlungen und hält das Vorgehen des Verfassungsschutz und Bundesanwaltschaft für problematisch.Merkel und Kanzleramtsminister Peter Altmeier (CDU) selbst hätten in ähnlichen Fällen auf juristische Schritte verzichtet.

Bundesjustizminister Maas pfeift Generalbundesanwalt Range zurück. Maas sehe keine Grundlage für Ermillungen gegen Journalisten. Aus SPD, Linken, Grünen, FDP und Piraten kamen Proteste gegen das Vorgehen des Generalbundesanwalt Range. Range will erstmal ein Gutachten zu den Ermittlungen abwarten. Maas habe dem Generalbundesanwalt mitgeteilt, "das ich Zweifel daran habe, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen". Er habe auch Zweifel, "ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt, dessen Veröffentlichung die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt". Die oberste deutsche Ermittlungsbehörfe informierte in der Zwischenzeit die Blogger in einem Brief, den Netzpolitik.org ins Netz stellte.

Range will die Ermittlungen zwar nicht einstellen, aber ruhen lassen und teilte mit, das seine Behörde mit Blick auf das hohe Gut der Pressefreiheit vorerst auf nach Strafprozessordnung möglich Exekutivmaßnahmen verzichte.

Anfang August feuert Bundesjustizminister Heiko Josef Maas (SPD) wegen der Affäre um Landesverrats-Ermittlungen gegen Journalisten den Generalbundesanwalt Range — er werde wegen Vertrauensverlust in den Ruhestand versetzt. Zuvor gab es schon von Linke- und FDP-Politikern Rücktrittsforderungen gegen Range wegen der Ermittlungen gegen Journalisten: Auch aus den Reihen der SPD: "Entscheidungen dieses GBA (...) sind nur noch peinlich. Es wäre Zeit den Hut zu nehmen.", meinte Christian Flisek (SPD). SPD-Vize Ralf Stegner schloss sich der Forderung an: "Nichtstun im Zusammenhang mit den massenhaften NSA-Ausspähaktionen und stattdessen mit Kanonen auf Blogspatzen zu schießen und dabei die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit zu treffen, das passt in keiner Weise zu den Pflichten des Generalbundesanwalts" meinte Stegner.

Nach der Entlassung von Generalbundesanwalt Harald Range durch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) prüft nun die Berliner Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht einer Strafvereitelung im Amt. Mehrere Anzeigen von Privatpersonen gegen den Minister seien eingegangen, diese würden geprüft werden. Demnach geht es um die Einmischung des Ministers in die Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen Netzpolitik.org

Deutschland ist Zensur Vize Weltmeister

Die Suchmaschine Google veröffentlichte Ende April 2010 eine Statistik mit staatlichen Anfragen nach Entfernungen von Videos, Blogeinträgen und Suchtreffern. Dabei landet Deutschland auf Platz zwei direkt hinter Brasilien. Damit verlangt Deutschland mehr Eingriffe von Google als der gesamte Rest des Kontinents. China fehlt in der Statistik, weil sie chinesischer Geheimhaltung unterlägen. Immerhin 94 Prozent der Anfragen wurden ganz oder in Teilen entsprochen. Gesperrt wurden von Nazi Seiten bis Urheberrechtsverstöße oder Anfragen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).

Links:
https://www.google.com/transparencyreport/removals/government/
https://www.google.com/transparencyreport/removals/government/countries/

Zensur durch den Verein "Deutschen Werberat"

Werberat, Deutscher Werberat, Zensur, Diktatur, Presse
Ein Fall für den Verein Deutscher Werberat

Im Juni 2016 sorgte ein harmloses Werbeplakat des Dörpener Zweiradfachgeschäft Hackmann an der B70 in Dörpen für helle Aufregung beim "Deutschen Werberat". Der Werberat habe das Unternehmen angeschrieben worden, weil es mehrere Beschwerden beim Werberat eingegangen seien und dann ist von einem sexistischen Werbemotiv sowie die Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen die Rede. Geschäftsführer Thomas Hackmann und sein Bruder Jürgen dagegen finden nichts anstößiges: "Die Werbung bleibt!". Angst braucht das Unternehmen nicht zu haben: Im schlimmsten Fall droht eine "Rüge" des Werberats und ein Einschalten der Öffentlichkeit.

Wer ist der "Deutsche Werberat"? Der Werberat ist ein kleiner Verein in Berlin — eine Art selbsternannte Moralapostel. Er besitzt keinerlei Weisungsbefugnis. Unternehmen, die gegen die Vereinsgrundsätze schreibt der Verein an und manchmal prangert er Werbung auf seiner Homepage an. Das war es dann auch schon. Angeblich werde der Verein auch von Gerichten herangezogen, um Werbung zu bewerten. Auf der Homepage gibt sich der Deutsche Werberat großspurig — ohne Hinweis "e.V.", wohl aber "Registernummer 22 955 Nz, Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg".

Zensur durch den Verein "Deutschen Presserat"

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Trauriges Ende einer Flucht

In Deutschland gibt es den Verein "Deutscher Presserat", (eingetragen als "Trägerverein des Deutschen Presserats e.V.") — eine Art selbsternannte Inquisition, die Zeitungen, die gegen die vom Verein herausgegebene Verhaltensanweisungen (sog. "Pressekodex") verstößt, öffentlich an den Pranger zu stellen. Weisungsbefugt ist der Verein nicht und auch strafrechtlich sind die Rügen unrelevant.

Genau dieser Presserat kritisierte — aufgrund von Beschwerden — öffentlich "wegen schwerer Verstöße gegen den Pressekodex" die Veröffentlichung des Fotos eines ertrunkenen Flüchtlingsjungen am Strand von Bodrum. Daraufhin veröffentlichte die "BILD" Zeitung eine Ausgabe komplett ohne Fotos. "Wir wollen damit zeigen, wie wichtig Fotos im Journalismus sind", so die Begründung. Als Beispiel nannte die Zeitung das Bild eines ertrunkenen Flüchtlingskindes Aylan.

Das Bild ist zugleich eine Botschaft an die Bundesregierung, mit ihrer Flüchtlingspolitik Menschen in krisengebieten Hoffnung machen, sich auf die geführliche Flucht nach Europa zu machen. Aber auch ein Aufruf, Soldaten in die Krisengebiete zu schicken, um z.B. gegen den IS zu kämpfen und den Flüchtlingsgrund an der Wurzel zu packen. Bei der gefährlichen Flucht sterben hunderte und jeder Todesfall ist einer zuviel.

Wenn Prominente Presseberichte zensieren wollen

Sie leben von der Presse, denn durch sie sind sie bekannt geworden. Doch irgendwann kommt der Punkt, an denen manche Prominente der Presse diktieren wollen, was sie berichten dürfen und was nicht.

Beispiel Günther Jauch: Der TV-Moderator und seine Frau Thea klagten jahrelang erfolglos um einen Medienbericht über ihre Hochzeit. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerde des Ehepaars ab, das seine Privatsphäre verletzt sah. Über ihren Anwalt hatte das Paar vor ihrer Hochzeit vorab Presseberichte verbeten. Zu den Gästen auf der Hochzeitsfeier zählten auch der Regierende Bürgermeister von Berlin. Als dann die "Bunte" trotzdem berichtete, klagten sie auf Schadensersatz — erfolglos. Durch die Instanzen gab es auch zeitweilige Erfolge, wie das Urteil des Oberlandesgericht Köln 2009, das den Burda-Verlag verurteilte, Thea Sihler-Jauch 15.000 Euro wegen Abdrucks eins Hochzeitsfotos zu zahlen. (Beschwerde-Nr. 68273/10 und 34194/11).

Beispiel Jörg Kachelmann: Der ehemalige Wetteransager klagte gegen seine Ex-Partnerin Claudia D., um zu verhindern, das sie — nach seinem Freispruch vor dem Landgericht Mannheim mangels Beweisen — nicht wieder öffentlich von den Vergewaltigungsvorwürfen spreche. Vergebens. Das Bundesverfassungsgericht entschied, das ihre Aussagen in einem Interview durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei, unabhängig vom Urteil des Prozesses. Das Urteil habe auch mit dem Verhalten Kachelmanns und seiner Anw&wauml;lte zu tun, die sich zuvor ebenfalls nicht sachlich geäußert hätten. Daraus ergebe sich ein "Recht auf Gegenschlag". Kachelmann stritt auch um die Passage eines aus dem Interview, das die "Bunte" als Aufmachung verwendete: "Wer mich und ihn kennt, zweifelt keine Sekunde daran, das ich mir diesen Wahnsinn nicht ausgedacht habe." und fügte hinzu: "Es war aber so!" Sowohl das Landgericht als auch Oberlandesgericht Köln untersagten diese Äußerungen. Zu Unrecht urteilte das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 1 BvR 2844/13).

Kachelmann klagte auch gegen die "Bild", "Bild am Sonnag" und "Bild.de" auf schwerwiegende Weise seine Persönlichkeitsrechte verletzt zu haben. Der Axel Springer Verlag haben während seines Prozesses eine Kampagne gegen ihn gefahren mit Details aus seinem Intimleben an die Öffentlichkeit gebracht. Das Landgericht Köln hatte Kachelmann ein Schmerzensgeld von 635.000 Euro zugesprochen. Seine Anwälte hatten 2,25 Millionen gefordert. In der zweiten Instanz reduzierte das Oberlandesgericht Köln das Schmerzensgeld auf 395.000 Euro. Mit Burda einigte man sich außergerichtlich.

Beispiel Gaby Köster: Die Komikerin brach Anfang 2008 ihre Tournee ab und sagte alle weiteren Auftrittstermine an. Eine Nachrichtensperre verhinderte jegliche Information. Gegen Zeitungsberichte über eine angebliche Erkrankung ging ihr Management — erfolglos — mit juristischen Schritten vor. Kösters Anwälte setzten konsequent die Nachrichtensperre durch. Als die "Bild"-Zeitung trotz Aufforderung zur Unterlassung weitere Details über ihre Krankheit veröffentlichte, prozessierte die Kanzlei von Köster: Sie erwirkte vor dem Landgericht Berlin zwei einstweilige Verfügungen gegen die Axel Springer AG, die es der "Bild"-Zeitung verieten, die Berichterstattung fortzusetzen. Ein Verstoß könnte eine Strafe bis 250.000 Euro nach sich ziehen. Im September 2011 wurde dann bekannt, das sie 2008 einen Schlaganfall erlitten habe, dessen Folgen sie noch heute körperlich beeinträchtigen. Später trat sie wieder sporadisch im Fernsehen auf und schrieb mit Till Hoheneder das Buch "Ein Schnupfen hätte auch gereicht - meine zweite Chance", das sie auch als Hörbuch las.

Reiseveranstalter Thomas Cook jetzt Sittenwächter

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat die Praktiken des Reiseveranstalter Thomas Cook gestoppt. Der Reiseveranstalter sah sich wohl wohl als Sittenwächter und kündigte fristlos einem Manager, weil er in der Kantine einen "Negerkuss" bestellt hatte. Das Amtsgericht Frankfurt urteilte im Juli 2016, das diese fristlose Kündigung unverhältnismaßig gewesen sei — Ohne vorherige Abmahnung sei weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt gewesen. Der Mitarbeiter, der bereits mehr als zehn Jahre ohne Beanstantungen für den Konzern gearbeitet hatte, bestellte in der Kantine bei einer aus Kamerun stammende Frau, einen "Negerkuss".

Facebook sperrt Pegida Deutschland Seite

Im Juli 2016 löscht das Soziale Netzwerk Facebook — ohne Gerichtsbeschluss — die Pegida Deutschland Seite. Pegida ist ein Zusammenschluß von deutschen Bürgern, die gegen Merkels Flüchtlingspolitik demonstrierten. Die Pegida Seite hat 200.000 Likes. Das ist Zensur. Schon lange fordern Bundeskanzlerin Merkel und Bundesjustizminister Maas von Facebook, regimekritische Kommentare zu löschen.

Strafe wegen Foto von falsch geparktem Polizeiauto

Spanien. Aufgrund eines umstrittenen Gesetzes in eine Spanierin zu 800 Euro Strafe verurteilt worden, weil sie ein Foto von einem falschgeparktem Polizeiauto ins Internet gestellt hatte. Die Bewohnerin des Ortes Petrer hatte das Foto von dem auf einem Behindertenparkplatz abgestellten Polizeiauto auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht. Dazu stellte sie den Kommentar, die Polizisten dürfe ungestraft parken wo sie wollten. Obwohl sie den Beitrag schon am nächsten Tag wieder gelöscht habe, wurde sie unter dem im Juni verabschiedeten "Gesetz zum Schutz der Bürger" mit einer Strafzahlung belegt. Ein Vertreter der örtlichen Polizei, Fermin Bonet, rechtfertigte das Vorgehen, das die beiden Beamten wegen eines dringenden Einsatzes wegen Vandalen ihren Wagen rasch abstellen mussten. Sie hätten Anzeige erstattet, weil sie in dem Foto und dem Kommentar eine "Verunglimpfung der Polizei" gesehen hätten. Das seit dem 1. Juli geltende "Knebel-Gesetz" ist bei Journalisten, Rechtsanwälten und Bürgerrechtsaktivisten sehr umstritten. Sie sehen darin einen Angriff auf die Rede- und Meinungsfreiheit, weil es in einigen Fällen nicht genehmigte Kundgebungen mit bis zu 600.000 Euro Strafe belegt werden kann, die Störung der öffentlichen Ordnung mit bis zu 30.000 Euro, sowie "mangelnden Respekt" gegenüber der Polizei mit 600 Euro.

Die Infragestellung des Holocaust strafbar

Wer in Deutschland den Holocaust in Frage stelle oder gar leugnet, wird strafrechtlich verfolgt. Der Holocausteugner Horst Mahler (81) bat 2017 in Ungarn um politisches Asyl, weil er in Deutschland wegen seiner Meinung verfolgt wurde. Ungarn lehnte ab und lieferte Mahler an Deutschland aus. Deutschland hatte einen Europäischen Haftbefehl ausgestellt und Mahler wegen seiner Meinung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt ("Volksverhetzung" und "Leugnung des Holocaust").

Deutsche dürfen "Köterrasse" genannt werden

Wir haben bereits darüber berichtet, das man in Deutschland mit einer Strafverfolgung rechnen muss, wenn man Flüchtlinge z.B. "Dreckspack" nennt. Bundespräsident Gauck steht über dem Gesetz und nannte die deustchen Bürger "Spinner", was vom Bundesverfassungsgericht sogar unter die Meinungsfreiheit fällt. Auch Vize-Bundeskanzler Sigmar Gabriel (SPD) darf deutsche Bürger ungestraft als "Pack" bezeichnen.

Seit Februar 2017 dürfen Deutsche auch als "Köterrasse" bezeichnet werden. Die Staatsanwaltschaft Hamburg stellte eine entsprechende Strafverfahren gegen den türkischen Elternrat ein, weil die Deutschen nicht als Kollektiv beleidigt werden können.

Der ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbuns Hamburg, Malik Karabulut, hatte die Deutschen pauschal in einem Facebook-Beitrag nach der Resolution des Deutschen Bundestags zum Völkermord an den Armeniern auf türkisch als "Hundeclan" beschimpft, andere Übersetzungen lauten "Köterrasse".

Keine Pressefreiheit in Deutschland

Pop-Sänger wie Tim Bendzko leben von der Presse. Doch er will bestimmen, worüber die Presse berichtet und worüber nicht. Bendkzko klagte gegen einen Artikel der "Bild"-Zeitung, in der über seine geheimgehaltene Liebesbeziehung berichtet wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab dem Musiker recht: Wenn die Berichterstattung der Befriedigung der Neugier dient, wird damit das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Musikers verletzt. Die "Bild"-Zeitung berichtete über seine neue Flamme und nannte den Namen der Partnerin. Bendzko klagte daraufhin auf Unterlassung.