Gewerkschaft der Polizei (GdP) und CSU fordern Wiedereinführung der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland

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November 22, 2014

Die umstrittene Gewerkschaft der Polizei (GdP) und CSU fordern Wiedereinführung der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland

Die EU-Richtlinie 2006/24/EG von 2006 schreibt den Staaten vor, Telefon- und Internetdaten ihrer Bürger zu Fahndungszwecken für mindestens sechs Monate zu speichern (max. zwei Jahre) - ohne konkreten Anlass, angeblich um Straftaten besser aufklären zu können.

Die Bundesregierung verabschiedete das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und machte sich damit keine Freunde: Mehr als 34.000 Bürger haben Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bereits am 2. März 2010 gekippt und für verfassungswidrig erklärt. Ein neues Gesetz gab es bisher noch nicht, weil das Justizministerium die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) abwarten wollte.

In Deutschland ist die Vorratsdatenspeicherung für sieben Tage erlaubt. Die Anbieter von Internetdiensten dürfen die IP-Adressen ihrer Kunden für interne Zwecke bis zu sieben Tage lang speichern, da die Speicherung nicht zur Strafverfolgung diene. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 03. Juli 2014 (III ZR 391/13) entschieden.

Am 8. April 2014 kippte auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.

Die EU-Richtlinie muss nun reformiert und die verdachtlose Speicherung von Verbindungsdaten von Telefon, Internet und E-Mails künftig „auf das absolut Notwendige beschränkt“ werden. Weiter sei mit den Vorratsdaten „sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben“ der Bürger möglich. Die Datenerhebung und Speicherung sei deshalb zu begrenzen auf Fälle „schwerer Kriminalität“. Zudem müsse bestimmt werden, dass Behörden nur Zugang mit Zustimmung eines Gericht erhielten.

Geklagt hatten eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher. Sie argumentierten, dass die Speicherung unverhältnismäßig sei und die Grundrechte auf Privatleben, Datenschutz und freie Meinungsäußerung verletze.

Download: EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung (Rechtssachen C-293/12 und C-594/12):
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-04/cp140054de.pdf

Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert Wiedereinführung der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert weiterhin die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, egal was das Bundesverfassungsgericht sagt...

Auch CSU peift auf Urteil des Bundesverfassungsgericht

CSU will Vorratsdatenspeicherung zurück, egal was das Bundesverfassungsgericht sagt!

Nach der Festnahme von zwei „Terrorverdächtigen“ in Berlin hat der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. „Ich hoffe, dass die Verbindungsdaten der Verdächtigen noch gespeichert und nicht dem Wegfall der Vorratsdatenspeicherung zum Opfer gefallen sind“, sagte ernsthaft der CSU-Politiker.

Bereits 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht den Ermittlungsbehörden den Zugriff auf Telefon- und Internetdaten nur bei „Gefahr für Leib und Leben oder die Sicherheit des Bundes“ erlaubt. (Az: 1 BvR 256/08 - Beschluss vom 28. Oktober 2008)

Mit einer Verhandlung in der Hauptsache wird erst im kommenden Jahr gerechnet, weil Karlsruhe noch auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wartet. Mehr als 34.000 Bürger hatten Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Bayern und Thüringen wollten die Vorratsdatenspeicherung im Alleingang auf Landesebene durchsetzen, scheitern doch ebenfalls am Bundesverfassungsgericht. Per Eilentscheidung wurde über die neuen Polizeigesetze in Bayern und Thüringen sowie das bayerische Verfassungsschutzgesetz. Den dort vorgesehenen Abruf der Daten zur Abwehr drohender Gefahren hat der Erste Senat nun auf gravierende Fälle beschränkt und, außer bei „Gefahr im Verzug“, wobei der Zugriff ein Richter zustimmen muss.

Schäuble kritisiert Bundesverfassungsgericht

Im März 2009 kritisierte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble das Bundesverfassungsgericht und meinte, es greife zu sehr in die Gesetzgebung ein... Gemeint war die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung. Überheblich war Schäuble in einem Streitgespräch mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Winfried Hassemer: Wer Gesetze gestalten wolle, solle sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestags zu werden... Schäuble meint auch, er habe „Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht“. Hassemer war sprachlos.