Lobbyismus im Bundestag und das Lobbyregister

Lobbyismus im Bundestag und das Lobbyregister

Im Bundestag gehen mehr Lobbyisten ein und aus als Bundestagsabgeordnete. Unternehmen und Verbände zahlen Millionen für Kontaktpflege mit Poltikern.

Mit der Einführung des Lobbyregister sieht man erstmals, welche Branchen am stärksten versuchen, Einfluß zu nehmen. Besonders die Finanzbranche wie Banken, Versicherungen usw zahlt viel Geld für Lobbyisten. 11 von 100 Top Lobbyisten sind Banken, Versichungen und Investmentgesellschaften.

Auch die Autobranche und der Energiesektor sind stark vertreten. Die Autobranche ist mit sechs Einträgen unter den 100 finanzstärksten Lobbyisten vertreten, der Energiesektor mit neun Einträgen. Zusammen geben die Top-10-Konzerne und -Verbände der Finanzlobby mehr als 42,5 Millionen Euro für Kontaktpflege und der Versuch der Beeinflussung von Politik aus.

Lobbyisten müssen Angaben unter anderem über ihre Auftraggeber und Themenfelder sowie zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung machen.

Innerhalb eines Jahres haben sich im Lobbyregister mehr als 5.500 Unternehmen, Verbände, Organisationen, Netzwerke, Einzelpersonen und andere angemeldet. Die Zahl der benannten Beschäftigten, die die Interessenvertretung unmittelbar ausüben, liegt bei mehr als 13.000.

Spitzenreiter bei den Lobbyausgaben ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Er vertritt die Interessen von Versicherungsunternehmen und investierte 2021 rund 15 Millionen Euro für bis zu 150 Lobbyisten.

Aber Achtung! Wirklich transparent ist das sogenannte Lobbyregister nicht, solange Konzerne und Verbände wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Kirchen sind von der Eintragung befreit sind.

Quellen anzeigen https://www.tagesspiegel.de/politik/425-millionen-euro-fur-kontaktpflege-machtige-finanzlobby-im-bundestag-aktiv-transparenzlucken-beklagt-9117943.html

Lobbyregister auf Landesebene

Vereinzeile Bundesländer haben ebenfalls ein Lobbyregister: Rheinland-Pfalz und Brandenburg haben seit 2011 bzw. 2013 faktisch freiwillige Verbändelisten, die mit der auf Bundesebene vergleichbar sind. Seit 2015 hat auch der Landtag von Sachsen-Anhalt ein Lobbyregister. Der Bayerische Landtag hat 2021 die Einführung eines Lobbyregisters beschlossen. Das Land Berlin hat seit 2021 ebenfalls ein Lobbyregister.

Lobbyistenregister Landtag Rheinland-Pfalz
https://www.landtag.rlp.de/de/parlament/parlamentsdokumente/lobbyistenregister/

Lobbyregister Landtag Brandenburg
https://www.landtag.brandenburg.de/de/lobbyregister/bb1.c.329107.de

Lobbyregister Landtag von Sachsen-Anhalt
https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/landtag/lobbyregister/

Lobbyregister Bayern
https://de.wikipedia.org/wiki/Lobbyregister_Bayern

Lobbyregister Abgeordnetenhaus von Berlin
https://pardok.parlament-berlin.de/portala/lobbyregister.tt.html

Lobbyregister in der Europäischen Union (EU)

Da mittlerweile ein Großteil des für die EU-Mitgliedstaaten geltenden Rechts auf EU-Ebene verabschiedet werden, ist auch die Europäische Union Ziel von Lobbyismus. So lag in Deutschland in den vergangenen drei Legislaturperioden (2005-2017) der Anteil europäisierter Gesetzgebung der Politikfelder Wirtschaft, Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Ernährung sowie Ausländerpolitik und Zuwanderung jeweils bei um die 50 Prozent.

Für das Europäische Parlament und die EU-Kommission gilt seit Juni 2011 ein gemeinsames freiwilliges Transparenz-Register für Lobbyisten, welches auch die Angabe finanzieller Daten vorsieht. Als Anreiz wird eine Eintragung zur Bedingung für einen Ausweis gemacht, mit dem ein vereinfachter Zugang zum Parlament besteht. Als maximale Sanktionsmaßnahmen sind bei Nichteinhaltung des Verhaltenskodex oder bei Falschangaben eine kommentierte Streichung aus dem Register und ein Entzug des Zugangsausweises vorgesehen. Da Eintragungen jedoch freiwillig erfolgen, in der Vergangenheit vereinzelt zurückgezogen wurden und Falschangaben, die laut mit-ratifizierten Verhaltenskodex nicht zulässig sind, in der Praxis meist sanktionsfrei bleiben, wird es jedoch als relativ schwach angesehen. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Interessensverbände durch vermeintlich korrekte Angaben nun noch mehr mit dem legitimierenden Siegel der Registrierung hinter den Kulissen ungestört ihre Lobbyarbeit praktizieren können. Das Register befindet sich in einer Evaluationsphase (Testphase), eine weitere Nachregulierung wird in Aussicht gestellt. Das EU-Parlament setzt sich seit längerem für verbindliche Regelungen ein und will auch weiterhin auf eine Eintragungspflicht hinarbeiten, während die Europäische Kommission sich bisher dagegen sperrte. Als Grund wurde angegeben, es gebe keine juristische Grundlage. Nachdem ein Rechtsgutachten dies widerlegte, stimmte die EU-Kommission zwar dem Parlament zu, dass es juristisch möglich sei, führte jedoch an, dass die bisherige freiwillige Regelung ausreiche.

Es wurde vom Europäischen Parlament 2011 geplant, den Anhängen legislativer Berichte zu Gesetzestexten sogenannte legislative Fußabdrücke hinzuzufügen. Darin sollen alle Lobbyisten aufgeführt werden, mit denen ein Abgeordneter im Rahmen seiner Arbeit an einem Gesetz Kontakt hatte. Der legislative Fußabdruck besteht aus einer Liste der Lobbyisten, mit denen ein Abgeordneter bei seiner Arbeit zum Gesetz in Kontakt stand. Das Ziel ist es, in jedem Gesetzesentwurf publik zu machen, welche Informationen, Ideen und Vorschläge ein Parlamentarier von welchem Lobbyisten übernommen hat. Am Ende des Dokuments sollen diejenigen Lobbyisten, die angehört und deren Ideen übernommen wurden, offengelegt werden, um die Transparenz zu erhöhen und Interessenkonflikte zu verhindern.

Am 31. Januar 2019 verabschiedete das EU-Parlament verbindliche Regeln zur Transparenz der Lobbyarbeit. In einer Änderung seiner Geschäftsordnung bestimmte das Parlament, dass MdEPs, die an der Ausarbeitung und Verhandlung von Gesetzen beteiligt sind, ihre Sitzungen mit Lobbyisten online veröffentlichen müssen.

Quellen anzeigen https://de.wikipedia.org/wiki/Lobbyregister