Kirchenasyl ist illegal und strafbar: Greift jetzt Deutschland endlich durch?

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Dezember 13, 2015

Die Konzerne katholische und evangelische Kirchen in Deutschland verdienen mit der Haltung von Flüchtlingen Geld, vermieten Wohnungen und Häuser und erhalten dafür die ortsübliche Ortsmiete. Sie machen den den großen Wohlfahrtsverbänden wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) Konzern nach.

Von Christlicher Nächstenliebe, wie sie gerne von der Kanzel gepredigt wird, ist wenig zu spüren. Das brachte der bayrische Finanzminister Markus Söder (CSU) gegenüber dem Münchner Merkur auf den Punkt: "Nach aktuellen Schätzungen erhalten die beiden großen Kirchen heuer in Bayern Steuermehreinnahmen von über 100 Millionen Euro. Meine Bitte an die Kirchen wäre, ob es nicht möglich ist, mehr in Hilfe und Unterbringung zu investieren."

Kirchenasyl ist Beihilfe zur Straftat

Immer wieder stellen sich evangelischen und katholischen Kirchen mit ihrem strafbaren Kirchenasyl über das Gesetz. Alleine 2015 nahmen Fälle von Kirchenasyl um 45 Prozent zu — Derzeit halten die Kirchen 488 Flüchtlinge, die eigentlich abgeschoben werden sollen (Stand 10. Juli 2015).

Doch jetzt greift Deutschland durch. Kirchenasyl ist Beihilfe zur Straftat. Die Kirchen können sich nicht über das Gesetz stellen. Kritik kam von Bundesinnenminister Thomas de Maiziére (CDU): Ein Rechtsstaat könne weder zivilen Ungehorsam noch Rechtsverletzungen aus politischen Gründen hinnehmen. Schon 2014 kam auch scharfe Kritik um das Kirchenasyl vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) — Präsident Manfred Schmidt, der das Kirchenasyl generell in Frage stellte.

Juristisch ist es kein Unterschied, ob ein Mensch in einer Kirche, bei einer anderen Institution oder in einem Privathaushalt Zuflucht sucht. Es gelten die üblichen Regeln wie Hausrecht, aber es gibt keine Sonderrechte für Kirchen.

Greift jetzt Deutschland endlich durch und stoppt die Kirchenkonzerne, die sich über das Gesetz stellen?

Mittlerweile finden sich eine ganze Reihe von Urteilen, in denen die strafbare Beihilfe zum Verstoß gegen das Ausländergesetz, vorgegangen wurde.

Das Landgericht Osnabrück hat mit Urteil vom 02.11.2001 (Az: 7 Ns 131/01) einen katholischen Pfarrer, der einen von der Abschiebung bedrohten Asylbewerber im sakralen Bereich der Kirche aufgenommen hatte, zu einer Geldstrafe verurteilt.

Im Februar 2014 holte die Polizei eine Famile aus Tschetschenien mit Haftbefehl (Rückführungsbescheid) aus einer Pfarrei in Augsburg, um die abzuschieben. Ein schlechter Witz leistete sich Alexander Thal vom Bayerischen Flüchtlingsrat, der Innenminister Joachim Hermann (CSU) aufforderte, "der Augsburger Ausländerbehörde unmissverständlich klar zu machen, dass Kirchenasyle für sie und die Polizei absolut tabu sind". Das Ministerium reagierte mit einer Stellungsnahme, in der hervorgeht, das "Kirchenasyl" keine Anerkennung in unserer Rechtsordnung finde. Auch Kirchen sind an die geltenden Gesetz gebunden. Dennoch hat man offenbar Angst vor Kirchen, denn weiter heißt es in der Stellungsnahme: "Gegen den Willen des jeweiligen Pfarrers werde die bayerische Polizei auch künftig in solchen Fällen weder kirchliche Räume betreten noch gewaltsam Personen abführen."

2006 erließ das Amtsgericht Menden hat einen Strafbefehl gegen eine evangelische Pfarrerin erlassen, weil sie einer Familie Kirchenasyl gewährte und damit die rechtskräftige Abschiebung verhinderte. Damit war der Straftatbestand des Aufenthaltsgesetzes "Einschleusung von Ausländern" erfüllt. Die Evangelische Kirche in Westfalen ist von dem Strafbefehl überrascht: "Sonst wird von strafrechtlicher Verfolgung eines zivilen Ungehorsams in NRW eher abgesehen", sagte Landeskirchenrat Arne Kupke. Der Strafbefehl stützt sich unter anderem auf ein Urteil des Landgerichts Osnabrück, das 2001 einen katholischen Priester verurteilte und dabei feststellte: "Im freiheitlichen Rechtsstaat bedarf es einer Schutzzone wie des Kirchenasyls nicht."