Kirchenasyl ist illegal und strafbar

Kirchenasyl

Dezember 13, 2015

Die Konzerne katholische und evangelische Kirchen in Deutschland verdienen mit der Haltung von Flüchtlingen Geld, vermieten Wohnungen und Häuser und erhalten dafür die ortsübliche Ortsmiete. Sie machen den den großen Wohlfahrtsverbänden wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) Konzern nach.

Von Christlicher Nächstenliebe, wie sie gerne von der Kanzel gepredigt wird, ist wenig zu spüren. Das brachte der bayrische Finanzminister Markus Söder (CSU) gegenüber dem Münchner Merkur auf den Punkt: "Nach aktuellen Schätzungen erhalten die beiden großen Kirchen heuer in Bayern Steuermehreinnahmen von über 100 Millionen Euro. Meine Bitte an die Kirchen wäre, ob es nicht möglich ist, mehr in Hilfe und Unterbringung zu investieren."

Kirchenasyl ist Beihilfe zur Straftat

Immer wieder stellen sich evangelischen und katholischen Kirchen mit ihrem strafbaren Kirchenasyl über das Gesetz. Alleine 2015 nahmen Fälle von Kirchenasyl um 45 Prozent zu — Derzeit halten die Kirchen 488 Flüchtlinge, die eigentlich abgeschoben werden sollen (Stand 10. Juli 2015).

Doch jetzt greift Deutschland durch. Kirchenasyl ist Beihilfe zur Straftat. Die Kirchen können sich nicht über das Gesetz stellen. Kritik kam von Bundesinnenminister Thomas de Maiziére (CDU): Ein Rechtsstaat könne weder zivilen Ungehorsam noch Rechtsverletzungen aus politischen Gründen hinnehmen. Schon 2014 kam auch scharfe Kritik um das Kirchenasyl vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) — Präsident Manfred Schmidt, der das Kirchenasyl generell in Frage stellte.

Juristisch ist es kein Unterschied, ob ein Mensch in einer Kirche, bei einer anderen Institution oder in einem Privathaushalt Zuflucht sucht. Es gelten die üblichen Regeln wie Hausrecht, aber es gibt keine Sonderrechte für Kirchen.

Greift jetzt Deutschland endlich durch und stoppt die Kirchenkonzerne, die sich über das Gesetz stellen?

Mittlerweile finden sich eine ganze Reihe von Urteilen, in denen die strafbare Beihilfe zum Verstoß gegen das Ausländergesetz, vorgegangen wurde.

Das Landgericht Osnabrück hat mit Urteil vom 02.11.2001 (Az: 7 Ns 131/01) einen katholischen Pfarrer, der einen von der Abschiebung bedrohten Asylbewerber im sakralen Bereich der Kirche aufgenommen hatte, zu einer Geldstrafe verurteilt.

Im Februar 2014 holte die Polizei eine Famile aus Tschetschenien mit Haftbefehl (Rückführungsbescheid) aus einer Pfarrei in Augsburg, um sie abzuschieben. Ein schlechter Witz leistete sich Alexander Thal vom Bayerischen Flüchtlingsrat, der Innenminister Joachim Hermann (CSU) aufforderte, "der Augsburger Ausländerbehörde unmissverständlich klar zu machen, dass Kirchenasyle für sie und die Polizei absolut tabu sind". Das Ministerium reagierte mit einer Stellungsnahme, in der hervorgeht, das "Kirchenasyl" keine Anerkennung in unserer Rechtsordnung finde. Auch Kirchen sind an die geltenden Gesetz gebunden. Dennoch hat man offenbar Angst vor Kirchen, denn weiter heißt es in der Stellungsnahme: "Gegen den Willen des jeweiligen Pfarrers werde die bayerische Polizei auch künftig in solchen Fällen weder kirchliche Räume betreten noch gewaltsam Personen abführen."

2006 erließ das Amtsgericht Menden hat einen Strafbefehl gegen eine evangelische Pfarrerin erlassen, weil sie einer Familie Kirchenasyl gewährte und damit die rechtskräftige Abschiebung verhinderte. Damit war der Straftatbestand des Aufenthaltsgesetzes "Einschleusung von Ausländern" erfüllt. Die Evangelische Kirche in Westfalen ist von dem Strafbefehl überrascht: "Sonst wird von strafrechtlicher Verfolgung eines zivilen Ungehorsams in NRW eher abgesehen", sagte Landeskirchenrat Arne Kupke. Der Strafbefehl stützt sich unter anderem auf ein Urteil des Landgerichts Osnabrück, das 2001 einen katholischen Priester verurteilte und dabei feststellte: "Im freiheitlichen Rechtsstaat bedarf es einer Schutzzone wie des Kirchenasyls nicht."

Gericht: Mönch durfte Kirchenasyl anbieten

25.02.2022. Ein Mönch der Benediktinerabtei Münsterschwarzach (Landkreis Kitzingen) hatte einen Flüchtling im Kirchenasyl vor der Abschiebung bewahrt. Das Amtsgericht Kitzingen sprach den Mann frei, bemerkt aber, das Kirchenasyl für einen abgelehnten Flüchtling rechtswidrig und damit eine Straftat, aber die individuellen Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit würden in diesem Fall aber schwerer als das Strafmonopol des Staates.

Der Bayerischen Obersten Landesgericht in Bamberg verwarf damit die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch in erster Instanz. Der Möch habe sich nicht strafbar gemacht, weil der Flüchtling, als er ins Kirchenasyl kam, noch legal in Deutschland war. Das bayerische Justizministeium dürfte das der erste rechtkrä,ftige Freispruch wegen Gewährung von Kirchenasyl im Freistaat sein. Warum lässt sich der Staat von Kirchen auf der Nase herumtanzen?

Quellen anzeigen https://www.sueddeutsche.de/bayern/kitzingen-moench-durfte-kirchenasyl-gewaehren-freispruch-rechtskraeftig-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220224-99-273025

Verfahren gegen Äbtissin wegen Kirchenasyl eingestellt

28.02.2023. Das Landgericht Bamberg hat das Verfahren gegen die Äbtissin Mechthild Thürmer des Benediktinerklosters Marie Frieden in Kirchschletten (Landkreis Bamberg) wegen Gewährung von Kirchenasyl für drei weiblichen Flüchtlingen, wegen geringer Schuld eingestellt. Die Anklage lautete auf Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt.

Derzeit gibt es in Bayern etwa 45 katholische und 38 evangelische Kirchenasyle (max. sechs Monate). Nach Angaben des bayerischen Justizministeriums wurden seit 2017 - aleine in Bayern - mehr als 450 Ermittlungsverfahren wegen Kirchenasyl durchgeführt.

Stand 30.08.2023 gibt es bundesweit 431 Kirchenasyle mit mehr als 650 Menschen, das berichtet die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche.

Quellen anzeigen https://www.sueddeutsche.de/bayern/landgericht-bamberg-verfahren-gegen-aebtissin-in-kirchenasyl-prozess-eingestellt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230227-99-762089
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/kirchenasyl-bayern-fluechtlinge-abschiebung-101.html
https://www.welt.de/regionales/bayern/article244006001/Verfahren-gegen-Aebtissin-in-Kirchenasyl-Prozess-eingestellt.html
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/kirchenasyl-124.html

Abschiebeversuch eskaliert in Schweriner Kirchengemeinde

20.12.2023. In einer Kirchengemeinde in Schwerin versuchten zwei Mäner aus Afghanistan sich einer Abschiebung zu entziehen. Die Polizei verschaffte sich mit Rammbock und Kettensäge Zugang zu dem Kirchengebäude, in dem sich die Männer verschanzt hatten. Bei der anschließenden Durchsuchung wurden bei der Mutter, dem 22-jährigen Sohn und der 13-jährigen Tochter am Körper versteckte Messer gefunden worden. Die beiden Männer wurde noch nicht abgeschoben. Alles weitere muss nun die Ausländerbehörde in Kiel entscheiden.

Quellen anzeigen https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Polizeieinsatz-in-Schweriner-Kirchengemeinde-Abschiebeversuch-eskaliert,abschiebung998.html

Kirchenasyle stiegen 2023 auf 1.514 Kirchenasyle

Nach Angaben des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden 2023 insgesamt 1.514 Fälle von Kirchenasyl gemeldet. 2022 waren es 1.243 Fälle und 2021 nur 822 Fälle. Bei der Mehrheit ging es darum, Abschiebungen in einen anderen EU-Staat zu verbindern.

Polizei holt russische Familie aus Kirchenasyl und schiebt sie ab

15.05.2024. Die Polizei hat im Landkreis Uelzen eine russische Familie aus dem Kirchenasyl geholt und nach Spanien abgeschoben.

Nach der Abschiebung stellt Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) fest, das keine Abschiebungen mehr aus Kirchenasyl erfolgen.

Quellen anzeigen https://www.spiegel.de/panorama/polizei-in-niedersachsen-holt-russische-familie-aus-kirchenasyl-und-schiebt-sie-ab-a-09586f53-45e6-4bee-95b4-61e31f0f2cce
https://www.mopo.de/im-norden/niedersachsen/innenministerin-stellt-klar-keine-abschiebungen-mehr-aus-kirchenasyl/

Kirchenasyl: Abschiebung eines Somaliers verhindert

04.12.2024. Die Bremer Innenbehörde versuchte einen 25-Jährigen Somalier aus dem Kirchenasyl aus dem evangelischen Zion-Gemeindezentrum zu holen und abzuschieben. Doch das wurde durch rund 100 teilweise vermummte Menschen und dem Pastor der Gemeinde verhindert. Er sollte nach Finnland abgeschoben werden. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) kritisierte, das sich die Kirche nicht an eine gültige Vereinbarung halte.

Quellen anzeigen https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/fluechtlinge/Bremen-Kirchenasyl-100-Menschen-verhindern-Abschiebung-eines-Somaliers,kirchenasyl166.html