Mindestlohn für Flüchtlinge aber nicht alle Deutsche

Mindestlohn, Fluechtlinge, Asylbewerber

Dezember 26, 2015

Der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, wies darauf hin, das der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde auch bei Flüchtlingen gilt.

Der Mindestlohn gilt immer noch nicht für alle Beschäftigten in Deutschland, soll aber für Flüchtlinge gelten, die vielleicht nicht einmal halbwegs der deutschen Sprache mächtig sind? Viele verstehen die Welt nicht mehr.

Die Verfassung — Gleichheit vor dem Gesetz — scheint in Deutschland keine Gültigkeit mehr zu haben, denn der Mindestlohn gilt immer noch nicht für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Der Mindestlohn gilt nur für Personen über 18 Jahren. Bei Langzeitarbeitslose erst nach sechs Monaten,

Auch Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz müssen auf den Mindestlohn verzichten.

Und Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter warten vergebens auf den Mindestlohn.

Der Mindestlohn gilt ebenfalls nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung.

Auch nicht für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahre oder ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Auch Zeitungszusteller haben keinen Anspruch auf Mindestlohn, zumindest nicht so schnell, wie der Rest der Bevölkerung. Das Bundesarbeitsgericht entschied 2018, das die Übergangsregelung beim Mindestlohn für Zeitungszusteller rechtens sei.