Keine Auskunftspflicht wegen Luxusfüller für Politiker und Bundestagsabgeordnete

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November 28, 2014

Unfassbar: Politiker (Bundestagsabgeordnete) bestellen auf Staatskosten Luxus Montblanc Füller und verkaufen diese dann weiter: Bundestagsverwaltung deckt diese Machenschaften!

Im November 2009 berichtete die „Süddeutsche Zeitung“, das sich 115 (!) Bundestagsabgeordnete mit 396 (!) Schreibgeräten der Marke „Montblanc“ eingedeckt hatten und die Steuerzahler dafür 68.800 Euro ausgeben mussten. Auch im Jahr davor (2008) kauften die Abgeordneten beim selben Hersteller ein, weiß die SZ „da wurden insgesamt 406 teure Füller und Kugelschreiber für 66.300 Euro an die Parlamentarier geliefert. Neben den Edelschreibgeräten haben die Abgeordneten auch Digitalkameras und iPods bestellt. Rechtlich ist das nicht zu beanstanden, aber Kritiker fragen, ob derartige Ausgaben für eine angemessene Amtsausstattung eines Abgeordneten angesichts ohnehin vorhandener Privilegien wirklich nötig sind?“

Ein Redakteur der „Bild“-Zeitung wollte der Sache auf den Grund gehen und bat beim Deutschen Bundestag unter Verweis auf das Presse- und Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe von Ablichtungen aller Unterlagen zum Sachleistungskonsum bezüglich der Montblanc-Schreibgeräte, der Digitalkameras sowie den Erwerb von iPods. Wer hat also wann was und wie viel bestellt?

Doch Regierungsdirektor Andreas Heusinger von der Bundestagsverwaltung lehnt ab: Die Informationsbeschaffung erfordere einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand. Und dann enthielten die fraglichen Unterlagen angeblich Geschäftsgeheimnisse eines Dritten — nämlich einer Firma für Bürobedarf, die nach einer Ausschreibung des Deutschen Bundestags für diesen als Vertragspartnerin tätig sei.

Doch die Bild-Zeitung ließ sich nicht abspeisen, erhob erst Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) und dann dem Oberverwaltungsgericht (OVG) — ohne Erfolg. Immerhin: Das Verwaltungsgericht (VG) hatte zunächst die Bundestagsverwaltung dazu verpflichtet, das Auskunftsverlangen des Redakteurs erneut zu prüfen. Das endete letztlich negativ, so dass sich nach dem Gang durch die Instanzen nun das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich mit dem Fall grundsätzlich befasst.

Das OVG hatte die Herausgabe der Daten zuletzt mit der Begründung abgelehnt, es gehe um „personen- und mandatsbezogene“ Informationen. Da hielt der Kläger dagegen — das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit gehe vor, denn die beschafften Gegenstände gehörten nämlich nicht zu einer sachlich angemessenen Büroausstattung.

Jedem Bundestagsabgeordneten steht zusätzlich zu seinem eingerichteten 54qm Büro am Sitz des Bundestages für sich und ihre Mitarbeiter incl. Kommunikationsgeräten noch 12.000 Euro jährlich an Bürobedarf zu.

Zitat von bundestag.de: „Um ihr Mandat ausüben zu können, erhalten die Abgeordneten die so genannte Amtsausstattung mit Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter und Reisekosten. So wie anderen Beschäftigten werden Abgeordneten damit Leistungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gewährt...“

In letzter Instanz entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzip im November 2014, dass die Bundestagsverwaltung Auskunft zur Nutzung des so genannten Sachleistungskontos der Abgeordneten des Deutschen Bundestages erteilen muss, soweit sich die Angaben nicht auf einzelne Abgeordnete unter Namensnennung, sondern auf die Gesamtheit der Abgeordneten beziehen.

Die Gerichtsverhandlung vor dem VG Berlin könnte eine Billigproduktion der ARD gewesen sein: „Was ist schlimm daran, wenn der Preis bekannt würde“, erkundigt sich Richterin Erna-Viktoria Xalter. „Man könnte Rückschlüsse auf die Kalkulation der 'bürofa' ziehen. Ich sehe mich an die Vertraulichkeit gebunden“, antwortet der Regierungsdirektor. Das leuchtet der Vorsitzenden nicht ein. Selbst wenn ein Konkurrent daraus für sich ableite, bei der nächsten Ausschreibung 20 Euro billiger anzubieten: „Das ist wunderbar, dann spart der Steuerzahler!“

Das Urteil bestärkt die Bundestagsabgeordneten nun ihr volles 12.000 Euro Budget pro Jahr auszunutzen. Ehrlichkeit: †