Gericht untersagt Lüneburg Beschlagnahmung von Privatgebäude fü Asylbewerber (Flüchtlinge)

Oktober 12, 2015

Immer mehr Städte in Deutschland beschlagnahmen Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen — auch gegen den Willen der Eigentümer.

Lüneburg. Vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg hat sich der Eigentümer eines ehemaligen Kinderheims in Lüneburg erfolgreich gegen die Beschlagnahmung des Gebäude durch die Stadt zur Unterbringung von Flüchtlingen gewehrt. Die drohende Obdachlosigkeit von Flüchtlingen stelle zwar eine Gefahr für die öffentliche Sicherheits dar, so das Verwaltungsgericht Lüneburg, aber vor der Beschlagnahmung des Eigentums unbeteiligter Dritter müsse die Stadt alle eigenen Unterbringungsmöglichkeitsn ausschöpfen oder Räumlichkeiten anmieten, auch wenn dies kostenintensiv sei.

Die Meldungen von Beschlagnahmten Gebäuden in Deutschland zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern reissen seit Monaten nicht ab.

Im Januar 2015 wurde ein Gebäude des Kolpingwerks in Arnsberg vorübergehend beschlagnahmt, um Flüchtlinge unterzubringen. In der Stadt Olpe traf es ein früheres Familienhotel. In Berlin beschlagnahmte der Senat die frühere Zentrale der Berliner Sparkasse an der Bundesallee in Wilmersdorf. Sie soll als Erstaufnahmestelle genutzt werden. Auch im baden-württembergischen Main-Tauber-Kreis nahm das Landratsamt ein Kasernen-Gebäude per Gesetzesbeschluss ein. In Hamburg soll es demnächst ebenfalls Beschlagnahmungen geben.