Im Newsticker Kirche und Religionen finden Sie Nachrichten rund um das Thema Kirche, Glaube und Religionen.
02.12.2004. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Begriffe wie 'katholisch' nicht geschützt ist. Geklagt hatte eine Diözese der katholischen Kirche gegen einen Buchverlag, der mit "guter katholischer Literatur" geworben hatte. Die Klägerin war der Meinung, dass die katholische Kirche das alleinige Recht auf Begriffe wie 'katholisch' und 'catholica' sei. Dem widersprach der BGH. Es sei jedem freigestellt, sich selbst als katholisch zu bezeichnen und den von ihm als katholisch angesehenen Glauben zu verbreiten. Urheberrechtlich geschüzt sei nur der Name "Katholische Kirche". Die Klägerin hatte den Beklagten bereits 1991 und 1992 wegen Verwendung der Begriff 'katholisch' und 'catholica' abgemahnt und das Namensrecht als Unterlassungssprüche geltend gemacht. BGH, Urt. v. 2. Dezember 2004 - I ZR 92/02 - OLG München, LG Kempten
05.02.2014. Sind religiöse Menschen dümmer? Diese Ansicht vertraten bereits Statistiker in der Antike. Der US-Forscher und Psychologe Sahoshi Kanazawa von der London Schof of Economics hat nun herausgefunden, das ein Mensch, umso intelligenter und glaubensferner er ist, desto fortschriftlicher (progressiver) sei er. Seinen Artikel "Why Liberals And Atheists Are More Intelligent" veröffentlichte er in deinem Fachmagazin (American Sociological Association). An der Studie nahmen 15.000 Teilnehmer teil.
16.06.2023. In Dresden beantragten Feministinnen eine Oben-Ohne-Demo, die mit dem Fahrrad durch Dresden fahren wollten und dabei die Frauenkirche umrunden wollten. Das Ordnungsamt Dresden hat 15 Ämter und Institutionen über die geplante Demo informiert und angefragt, "welche Auflagen in den Bescheid aufzunehmen sind". Angeschrieben wurden unter anderem die Stiftung Frauenkirche und das katholische Dompfarramt, ob zum Zeitpunkt der Demo ein "Gottesdienst oder eine andere Veranstaltung in der Kathedrale oder der Frauenkirche stattfindet". Eine Entscheidung der Veranstaltungs- und Versammlungsbehörde steht noch aus.
18.08.2023. Im Erzbistum Köln gab es massenhaft Zugriffsversuche auf Pornoseiten. Dabei soll es "höchstrangige Kleriker" gehandelt haben. In der Katholischen Kirche wird Pornografie als "schwere Sünde" angesehen.
25.08.2023. Dänemark will das öffentliche Verbrennen von Büchern wie dem Koran oder der Bibel mit bis zu zwei Jahren Haft bestrafen. Bisher stand das unter Meinungsfreiheit. Nach Protesten aus muslimischen Staaten werde das künftig als Straftat ahnden.
22.12.2023. In einem Gotteshaus im Landkreis Rosenheim hatte ein Paar auf dem Altar der Kirche Sex. Das Paar wurde wegen "Störung der Religionsausübung" angeklagt. Nun soll der Altar neu geweiht werden.
28.03.2024. Die von CDU und SPD Koalition in Berlin hatte die Einführung eines Wahlpflichtfachs Religion geplant und wollte dafür das Schulgesetz ändern. Berlins neue Regierung hat nun entschieden, dass Religion doch kein reguläres Schulfach in Berlin wird.
28.12.2024. Deutschland ist alles andere als religiös neutral, das zeigt das aufstellen von christlichen Weihnachtsbäumen vor dem Kanzleramt und öffenlichen Plätzen wie auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor. Von den Kosten für den - auch atheistischen - Steuerzahlern ganz zu schweigen. Eigentlich sollte ein Staat neutral und unparteiisch sein. Religiöse Gegenstände haben im öffentlichen Raum nichts verloren. Oder man muss allen das gleiche Recht eingestehen, also auch satanische Kirchen oder religionen wie dem Spaghettimonster.
12.01.2024. die "Hohe Domkirche zu Köln" wollte sich den Begriff "Kölner Dom" als Marke schützen lassen: Souveniers, Schmuck und Münzen. Nun entschied der Bundesgerichtshof (BGH), das dies nicht möglich sei, weil Kölner Dom eine Themenangabe und kein Herkunftsnachweis sei. Die Klägerin ist Eigentümerin des Kölner Doms. Man wollte mit dem Markenschutz die vielen Produkte mit dem Kölner Dom verbieten oder eine Lizenzgebühr erreichen. Im Gegensatz dazu atte der Europäische Gerichtshof den Begriff "Neuschwanstein" als Marke anerkannt.
Gründen Sie ihren eigenen Dom. Wie das geht? Ganz einfach. Begriffe wie 'Dom' sind nicht geschützt, vielmehr ist Dom nur die deutsche Übersetzung des lateinischen domus "Haus". Wer also sein Haus Dom nennt, ist auch ok. Nun kann jeder seinen eigenen Dom haben, egal ob im Dorf oder Stadt. Jetzt kann jede Gemeinde ihren Dom haben. Nur wird er vermutlich nicht von der Grundsteuer befreit, wie die Doms der katholischen Kirche.
24.01.2024. Mit dem Gesetz gegen "Gehsteigbelästigung" will die Regierung vor Beratungsstellen oder Abtreibungskliniken vor radikalen Abtreibungsgegnern schützen. Oft seien bei solchen Demos Kreuze von Demonstranten getragen worden, was den Schluss nahelegt, dass kirchliche Hintermänner für die Belästigungen verantwortlich seien oder zu diesem aufgerufen haben.
29.02.2024. Mit der "PISA-Offensive Bayern" will das bayrische Kultuministerium gegen die immer schlechter werdenden Leistungen von Kindern bei Lesen, Schreiben und Rechnen entgegenwirken. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat nun vorgeschlagen, das Schulfach Religion zu streichen und dafür mehr Lesen, Schreiben und Rechnen zu lehren.
11.05.2024. Der bayrische CSU-Chef Markus Söder besuchte eine Audienz mit dem Clan-Chef der Katholischen Kirche, der sich "Papst Franziskus" nenne. Söder forderte, dass die Kirche die Verbreitung des katholischen Glaubens attraktiver machen soll.
25.06.2024. Im US-Bundesstaat Louisiana muss nach einem neuen Gesetz in jedem Klassenzimmer ein Poster oder eine umrahmte Darstellung der biblischen Zehn-Gebote hängen. Dagegen haben nun neun Familien Klage eingereicht, weil die Gebote "rein religiös" seien. Kinder würden religiöser Lehren ausgesetzt, die möglicherweise gegen den Glauben und der Weltanschauung ihrer Eltern widerspreche. Ein solches Gesetz gibt es nur in Louisiana.
26.05.2012. Ein geschiedenes Paar hatte das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind. 2010 ließ die Mutter ihre damals dreijährige Tochter in einer katholischen kirche ohne Einwilligung des Vaters taufen. Der Vater klagte nun, die Taufe rückgängig zu machen, weil sie gegen seinen Willen erfolgt. Das Verwaltungsgericht Augsburg wies die Klage ab. Das BayVGH bestätigte diese Entscheidung und berief sich auf ein Urteil des BVerwG (Urteil v. 30.10.2002, Az.: 2 C 23/01) und das Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht von Religionsgemeinschaften, die Religionsfreiheit sowie die Trennung von Staat und Kirche. Den Kern des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen betreffende Angelegenheiten unterfallen jedoch nicht der staatlichen Gerichtsbarkeit.
Immer wieder kommt es in Deutschland vor, das Eltern unmündige Kinder religiös taufen lassen. Das meist in einem Alter, in dem er noch nicht selbst entschieden kann. Solche Machenschaften sollten verboten gehören. Eine Taufe sollte nur bei Erwachsenen erlaubt sein, die sich dafür entscheiden. Kostenlose Enttaufungen bietet zum Beispiel der Zentralrat der Atheisten an. Die kirchlichen Sekten lehnen eine Anerkennung von Enttaufungen ab.
07.05.2024. Ein Bürger hatte gegen den Glockenterror einer Kirche im Landkreis Kelheim geklagt. Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied zugunsten der katholischen Pfarrkirche und stellte den kirchlichen Krach über die Bürgerrechte. Die Kirche steht in einem Misch-Wohngebiet und daher sei ein höherer Lärm-Richtwert legal.
28.12.2024. Das Tanzverbot bzw. das Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen an manchen Feiertagen (sogenannten stillem Tagen) ist länderrechtlich geregelt. Dabei gibt es je nach Bundesland ein Tanzverbot an Neujahr, Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag (Carfreitag), Karsamstag, Ostersonntag, Ostermontag, Himmelfahrt, Pfingssonntag, Pfingsmontag, Fronleichnam, Allerheiligen, Allerseelen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Totensonntag, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag.
Ein solches Verbot von Tanzveranstaltungen wie etwa auch Discotheken ist heute nicht mehr zeitgemäß und eine Bevormundung der Bürger. Trotz Protesten halten viele Bundesländer immer noch an den alten Verboten fest. Bundesländer wie Hamburg oder Berlin habe ihr Tanzverbote teilweise schon gelockert, aber immer noch nicht ganz abgeschafft. Die Jungen Liberalen, die Jusos und Grüne Jugend in Hessen fordern eine Streichung des Tanzverbot. Kritik kommt von der CDU und der AfD.
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