Handelsabkommen TTIP, CETA und TISA fahren Europa gegen die Wand!

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Die EU Diktatur hat offenbar nichts aus dem Brexit gelernt. Mit den Handelsabkommen TTIP, CETA und TISA fahren sie Europa vollkommen gegen die Wand! Die Diktatur der Konzerne wird kommen und die EU mit Milliardenklagen überziehen. Lesen Sie hier, wie gefährtlich die EU Handelsabkommen TTIP mit den USA und CETA mit Kanada und TISA wirklich ist.

TTIP — Handelsabkommen mit der USA

Das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP, offiziell Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (englisch Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP, früher Trans-Atlantic Free Trade Agreement, TAFTA), ist ein Freihandels- und Investitionsschutzabkommen in Form eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen der Europäischen Union und den USA. Die genauen Vertragsbedingungen werden seit Juni 2013 ausgehandelt.

Das Transatlantic-Trade-and-Investment-Partnership-Abkommen (TTIP), ist kein klassisches Freihandelsabkommen. Es geht nicht um die Abschaffung von Zöllen und Handelsschranken, weil es die zwischen Europa und den USA kaum noch gibt. Ziel ist vielmehr der Abbau von so genannten "nicht-tarifären Handelshemmnissen". Als Handelshemmnis können die Vertragspartner alles definieren: Verbraucherschutz, Kennzeichnungspflicht, Datenschutz, Arbeitnehmerrechte, Investorenschutz, Gleichberechtigung.

Richtig gefährlich wird TTIP, wenn es erst einmal in Kraft ist. US-Konzerne können dann europäische Staaten verklagen, wenn deren Gesetze ihre Gewinne schmälern. Die Urteile fallen dann keine Richter, sondern von den Konzernen selbst ausgewählte private Schiedsgerichte mit Wirtschaftsanwälte. Schon die Drohung solcher Klagen kann reichen, um unliebsame Gesetze aus der Welt zu schaffen. Die verhängten Schadensersatzzahlungen müssen die Staaten akzeptieren und können in die Milliarden gehen und Staaten in den Ruin treiben.

Die TTIP Vertragsverhandlungen finden im Geheimen statt und ohne echte Transparenz, ohne Debatte und Beteiligung der demokratisch gewählten Parlamente. Die Parlamente können am Ende der Verhandlungen nur noch Ja oder Nein zu dem ganzen Vertrag sagen.

Die Grundidee eines gemeinsamen Markt ist eigentlich nicht schlecht, denn mit rund 800 Millionen Verbrauchern würde der größte Wirtschaftsraum der Welt entstehen. Es muss ein gemeinsamer Weg gefunden werden, um einen gemeinsamen Standart zu finden.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström kritisiert Proteste gegen das TTIP-Abkommen: "Macht Euch nichts vor. Irgendjemand wird die Regeln für die Globalisierung schreiben".

Seit Ende 2015 haben Bundestagsabgeordnete und Landesregierungen Einsicht in die geheimen Dokumente zum Handelsabkommen: In einem Leseraum können Bundestagsabgeordnete und Mitglieder des Bundesrates die sogenannte konsolisierte Verhandlungsdokumente eingesehen — die die Positionen der EU und USA aufzeigen sollen.

Bereits Ende 2014 reichten TTIP-Gegner Klage am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Brüssel ein. Das Bündnis "Stop TTIP" besteht aus über 290 europäischen Bürgerorganisationen. Dabei geht es um TTIP und CETA. Eine Sprecherin von Greenpeace Luxemburg meinte: "Uns geht es inzwischen nicht mehr nur um das Handelsabkommen. Wir klagen vor dem EuGH auch für weitere Europäische Bürgerinitiativen. Wenn es um die Verhandlung internationaler Verträge geht, will die EU-Kommission die Bürgerinnen und Bürger komplett aussperren."

Agrarminister Christian Schmidt (CSU) meinte, das in Zukunft nicht mehr "jede Wurst und jeder Käse als Spezialität" geschützt werden könne. Die Lebensmittellobby befürchtet, das Nürnberger Würstchen oder Schwarzwälder Schinken künftig auch in den USA hergestellt werden dürfen. Der Verbraucher hofft auf freie Marktwirtschaft, das Sojamilch auch Sojamilch heißen darf und nicht "Soja-Drink" oder das gleiche Problem bei veganem Käse-Ersatz. Es spricht nichts dagegen, wenn "Thüringer Bratwurst" nicht aus Thüringen kommt oder gar keine tierischen Bestandteile enthält. Befürworter erhoffen sich weniger Bürokratie.

Zum Beispiel würden mit dem Abkommen Medikamente, die in den USA zugelassen sind — ohne weitere Test — auch in Europa zugelassen werden. Und in den USA sind die Standarts niedriger für eine Zulassung.

Problem sind auch die Standarts im Lebensmittelbereich: Zum Beispiel ist in den USA der Einsatz von Hormonen bei der "Fleischproduktion" unproblematischer. Auch bei der Gen-Technik bei Lebensmitteln — Allerdings haben wir diese auch schon in Deutschland, siehe Müllermilch und seine Gen-Milch.

Möglich seien dann auch die Privatisierung des Gesundheits- und Bildungssektors unterhalb der EU-Standarts. Beispiele sind Krankenversicherungen mit eigenen Krankenhäusern.

Besonders anzumerken ist der sogenannte Investitionsschutz. Konzerne könnten künftig gegen bestehende Umwelt- oder Sozialgesetze klagen, wenn sie ihr Geschäftsmodell bedroht sehen. Auch ganze Staaten könnten verklagt werden, wenn sich Unternehmen durch die Gesetzgebung diskriminiert fühlen und Schadensersatz fordern. So hatte der US-Energieriese Chevron einen besseren Investorenschutz und Klagemöglichkeit der Unternehmen gefordert. Hintergrund ist der Plan des Konzerns, auch in Europa mit dem vor allem in Deutschland heftig kritisierten Fracking zu beginnen.

Geplant sind auch Private Schiedsgerichte. Wenn ein Investor einen Staat nach der Investor-Staat-Streitschlichtung (ISDS), sollen private Schiedsgerichte aus jeweils drei Streitschlichtern in einem außergerichtlichen Verfahren entscheiden. Der zu zahlende Schadensersatz aus Steuergeldern kann bis in die Milliarden gehen.

Geplant ist ein "Transatlantischer Regulierungsrat", der transatlantische Standarts festlegen soll — ohne dabei die Parlamente auf beiden Seiten zu befragen.

Sechs der acht international vereinbarten Kernarbeitsnormen, z.B. auch das Recht, Gewerkschaften zu bilden, wurden von den USA bisher noch nicht ratifiziert. Beispiele:

Kultur: In Europa finanzieren Staaten die Förderung der Kultur (z. B. Musikclubs, Theater, Programmkinos, Opernhäuser) einschließlich der öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehanstalten. TTIP wird die kulturelle Vielfalt einer reinen Marktlogik zu unterwerfen, die sich nach den Interessen von US-Investoren richtet. Das bedeutet, es wird keine staatlichen Subventionen mehr geben. Das spart den Steuerzahler auch viel Geld.

Öffentliche Versorgung: Bereiche wie Bildung, Gesundheitswesen, Müllabfuhr und Wasserversorgung sind in Deutschland noch meist in öffentlicher Hand, unterliegen aber einem Privatisierungsdruck. Im Fall der Wasserversorgung führten Privatisierungen, wie in Potsdam, zu einer Verschlechterung von Wasserqualität und Wassernetz. TTIP würde diese Bereiche auch für US-Investoren öffnen und damit das Gewinninteresse der Unternehmen über das öffentliche Interesse an guter und bezahlbarer Versorgung stellen.

Was ändert sich bei einer Privatisierung? Wenn ein staatlichen Unternehmen privatisiert wird, muss dieses Unternehmen in der Regel Steuern auf die Produkte und Unternehmensgewinne bezahlen. Ausnahmen wie die Umsatzsteuerbefreiung der Poat bei Briefen werden wegfallen, weil dies eine Wettbewerbsverzerrung ist und Mitbewerber benachteiligt. Auf der anderen Seite fallen aber auch die hohen Pensionen von staatlichen Beamten weg. Dafür will ein Unternehmensvorstand auch hohe Vorstandsbezüge haben (Beispiele 2015: Dieter Zetsche (Daimler) 14,37 Millionen Euro, Ulf M. Schneider (Fresenius) 13,89 Millionen Euro, Michael Diekmann (Allianz) 9,98 Millionen Euro, Bernd Scheifele (HeidelbergCemet) 9,71 Millionen Euro, Karl-Ludwig Kley (Merck) 9,71 Millionen Euro, Oliver Bäte (Allianz) 9,15 Millionen Euro, Frank Appel (Deutsche Post) 8,82 Millionen Euro.)

Energie & Klima: Die Nutzung klimaschädlicher Energieträger wie z.B. Öl aus Teersanden, könnten als Handelshemmnisse abgeschwächt oder aufgehoben werden. Auch das Fracking, was sich in den USA durchgsetzt hat, werden die Konzerne durchgesetzen. Nationale Verbote gegen Fracking würden so höchst unwahrscheinlich.

Ernährung: Hier wird es mehr evtl. gefährliche Pestizidrückständen, gentechnisch veränderte Produkte und unnötigen, evtl. unsicheren Lebensmittelzusätzen geben. In den USA ist z.B. der Einsatz von Hormonen bei Tieren zur Fleischproduktion problemlos.

Kosmetika: Hier werden Standarts angeglichen, die in den USA niedriger sind als in Europa. Daher werden in Kosmetika mehr schädliche Substanzen zu finden sein, die in der EU bereits verboten waren. Auch vermehrt Produkte, die mit Tierversuchen hergestellt wurden, könnten auf den europäischen Markt kommen.

Die Anwaltskanzleien reiben sich schon die Hände. Auf die EU kommen Klagen in Milliardenhöhen zu...

Mehr Informationen zu TTIP auf:
https://de.wikipedia.org/wiki/Transatlantisches_Freihandelsabkommen

CETA — Handelsabkommen mit Kanada

Das Comprehensive Economic and Trade Agreement, kurz CETA (dt. Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen, auch als Canada — EU Trade Agreement gelesen) ist ein geplantes europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen.

Der Vertrag enthält umfasssende Handels- und Zollerleichterungen. Es gilt auch als Testfall für das US-amerikanisch-europäische Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP/TAFTA) und ist in Abschnitten umstritten, insbesondere beim Investitionsschutz, der es Unternehmen ermöglichen soll, bei veränderter Rechtslage von Staaten Schadenersatz zu fordern (Investor-State Dispute Settlement).

CETA wurde ab 2009 unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt und nach mehreren Leak-Veröffentlichungen am 26. September 2014 zum Verhandlungsabschluss veröffentlicht. Das Abkommen bedarf nun noch der Legitimation durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union und es muss vom Kanadischen Parlament ratifiziert werden.

EU Kommissionpräsident Jean-Claude Juncker will CETA ohne Parlamente durchdrücken. Juncker erklärte den Staats- und Regierungschefs, das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada falle ausschließlich in die Kompetenz der EU. Es müsse nur noch das Europaparlament (EU Parlament) zustimmen. Die Mitgliedsstaaten habe kein Mitspracherecht. Die Meinungen der Mitgliedsstaaten seien ihm "schnurzegal".

Der Bundestag und Bundestag haben das Abkommen bereits abgesegnet. Nun müssen nur noch alle EU-Mitgliedsstaaten zustimmen.

Die Anwaltskanzleien reiben sich schon die Hände. Auf die EU kommen Klagen in Milliardenhöhen zu...

Mehr Informationen über CETA auf:
https://de.wikipedia.org/wiki/Comprehensive_Economic_and_Trade_Agreement

Bundesverfassungsgericht lehnt Klagen gegen CETA und Schattenregierungen ab

15. März 2022 — Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen gegen das CETA Abkommen abgewiesen. Geklagt hatten 200.000 Menschen mit Hilfe von Nichtregierungsorganisationen wie "Foodwatch" und "Mehr Demokratie" oder die Bundestagsfraktion der Linken. Nicht nur, das mit dem Handelsabkommen Umwelt- und Verbraucherschutz wirtschaftlichen Interessen geopfert werden, sondenr auch die geplanten Errichtungen von speziellen Schiedsgerichten, durch die Unternehmen Staaten bei neuen Gesetzen und Verordnungen verklagen können. Etwa beim Atomausstieg klagten die Unternehmen und kassierten Milliarden. Auch das Bundesverfassungsgericht sieht diese Schiedsgerichte kritisch (Aktenzeichen: 2 BvR 1368/16, 2 BvR 1444/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvR 1482/16, 2 BvE 3/16).

Quellen anzeigen https://www.tagesschau.de/wirtschaft/ceta-bundesverfassungsgericht-105.html

TiSA — Handel mit Dienstleistungen

Das Trade in Services Agreement (TiSA; deutsch Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen) ist eine sich in Verhandlung befindliche Sammlung von Vereinbarungen in Form eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen 23 Parteien einschließlich der USA und der Europäischen Union. Das TiSA-Abkommen soll weltweit Dienstleistungen liberalisieren. Die 50 Staaten, die über TiSA verhandeln, exportieren weltweit zwei Drittel aller Dienstleistungen, wozu Branchen wie Verkehr, Finanzen, Bildung oder Gesundheit zählen.

Mit TiSA ist es möglich, das Konzerne wie McDonalds Schultantinen betreibt, Krankenversicherungen eigene Krankenhäuser betreiben und vieles mehr. Dafür werden Regelungen wegfallen und es möglich sein, z.B. Anwälte auf Erfolgsbasis zu bezahlen.

Die Plattform WikiLeaks hat erst vor kurzer Zeit Dokumente veröffentlicht, wonach auch im Tisa-Anhang zu Elektronischem Handel der Artikel 6 problemtisch ist: "Kein Unterzeichner darf den Transfer von oder den Zugang zu Quellcode von Software eines Unternehmens aus dem Land eines anderen Unterzeichners zur Bedingung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dieser Software machen." Frei übersetzt bedeutet das, das kein Land, das sich den TiSA-Regeln unterwirft, dürfte dann noch internationale Ausschreibungen vornehmen, in denen Freie oder Open-Source-Software eine Voraussetzung ist. Das bedeutet Kostenexplosion bei Behörden: Würden Gemeinden oder Behörden ein neues Betriebssystem oder neue Office-Software suchen, müssten sie also immer auch Unternehmen wie Microsoft mitbieten lassen, statt von vornherein auf eine kostenlose Linux-Distribution zu setzen. Identische Formulierungen finden sich auch im TTIP-Abkommen.

Mehr Informationen über TISA auf:
https://wikileaks.org/tisa/
https://de.wikipedia.org/wiki/Trade_in_Services_Agreement

Update July 6, 2016: Bei Ceta lässt die EU Kommission nun doch die Parlamente in den Ländern abstimmen!

Deutschland vor dem Investitionsgericht

Einen kleinen Vorgeschmack, was durch CETA und TTIP auf die Länder zukommen, zeigt das Beispiel Vattenfall beim Atomausstieg:

Nach der Fukushima Katastrophe beschloss die Bundesregierung unter CDU und SPD den Atomausstieg. Dagegen klagte der Energieriese Vattenfall vor dem Investitionsgericht (Internationales Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten), weil ihm dadurch Einnahmen verloren gehen und fordert von Deutschland 4,7 Milliarden Euro an Schadenersatz.

Die in Washington eingereichte Klage des Energiekonzerns Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg hat die Bundesregierung bereits jetzt mehr als acht Millionen Euro gekostet. In einem Antwortschreiben auf eine Anfrage der Grünen geht das Bundeswirtschaftsministerium von weiteren Kosten in Millionenhöhe für das Verfahren vor einem internationalen Schiedsgericht aus,

Mehr Informationen zu "Vattenfall gegen Bundesrepublik Deutschland" auf:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vattenfall_gegen_Bundesrepublik_Deutschland

EU-Kommission verweigert Einmischung der Anti-TTIP-Initiative

Die EU-Kommission muss die Bürgerinitiative "Stop TTIP" zulassen. Das geht aus einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuGH) hervor, das keine unzulässige Einmischung in die Vorbereitung des Freihandelsabkommen TTIP sieht.

Die EU-Kommission hatte 2014 eine Registrierung verweigert. Sie argumentierte u.a., das Bürgerinitiativen nicht fordern könnten, ein bereits eingeleitetes Verfahren rückgängig zu machen.

Die Initiative Anti-TTIP will erreichen, dass sich die Kommission für ein Ende der TTIP-Verhandlungen einsetzt.

EuGH gibt Parlamenten ein Veto-Recht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Mai 2017, das nationale Parlamente ein Veto-Recht gegen Freihandelsabkommen zustehen. EU-Diktator Jean-Caude Juncker zeigte sich empört. Die Richter entschieden, dass die Verträge nicht in die alleinige Zuständigkeit der EU-Institutionen fallen.

Deutsche Bürger können sich allerdings nicht freuen, denn die Bundesregierung unter Diktatorin Merkel, stimmt für das Freihandelsabkommen TTIP — entgegen des Willen des Volkes.

Nestle kauft Wassernutzungsrechte und Fabriken mit Waffengewalt bewachen

Einen Vorgeschmack auf Freihandelsabkommen wie TTIP gibt Neste. Nestlé-Verwaltungschef Peter Brabeck sagt offen, das Wasser in seinen Augen kein öffentliches Gut oder Menschenrecht sei, sondern auch einen Marktwerk wie jedes andere Lebensmittel habe.

In Algerien erwarb Nestlé die Wassernutzungsrechte und lässt die Fabriken einzäunen und bewachen. Währen die Bevölkerung keinen Zugang mehr zu Wasser hat, füllt Nestle das Wasser in Plastikflaschen und verkauft es für teures Geld.

Nestle verdient im Jahr mit ihren weltweit 73 Wassermarken rund sechs Milliarden Euro. In Nigeria ist ein Liter Wasser mittlerweile teurer als ein Liter Benzin.

Der Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestle investiert auch in Äthiopien in Wasser. 2002 verlangte Nestle von Äthiopien eine Entschädigung von 5,8 Millionen Dollar, weil die frühere Militärregierung 1975 eines seiner Unternehmen verstaatlichte. Die Regierung soll sich bereit erklärt haben, 1,5 Millionen zu bezahlen.

In China schrumpfte der Anteil bei Wasseranbieter von zehn auf drei Besitzer — Nestle, Danone und Coca Cola.