IHK Kammerzwang: Schaden für die Wirtschaft in Milliardenhöhe

Zwangsmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer

Jeder Unternehmer in Deutschland, egal ob im Handel oder Handwerk tätig, egal ob Kiosk oder Konzern, hat die gesetzliche Pflicht zur Mitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer. Rund fünf Millionen deutsche Unternehmen und Gewerbetreibende sind Mitglieder, die Kammern nehmen jährlich rund 1,3 Milliarden Euro ein. Der so entstandene Schaden für die deutsche Wirtschaft ist enorm. Im Durchschnitt zahlt ein kleiner Unternehmer etwa 320 Euro Zwangsbeitrag im Jahr. Sofern bestimmte Bilanz-, Umsatz- und Mitarbeiter-Werte überschritten werden, kann der IHK-Grundbeitrag sogar 16.000 Euro erreichen. Nicht nur das: Die IHK baut immer mehr Weiterbildungszentren auf - In Konkurrenz zu ihren Mitgliedern.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen (Pflicht in Handwerkskammern!), Landwirtschaften und Freiberufler (die nicht ins Handelsregister eingetragen sind) gehören ihnen per Gesetz an. Alles geregelt in dem „Bundesgesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern“, erlassen 1956.

In Deutschland gibt es 80 Industrie- und Handelskammern, die sich Deutschland unter sich aufteilen. Aufgrund der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft sind 3,6 Millionen gewerbliche Unternehmen Zwangs-„Mitglied“ der IHKs. Damit verbunden sind auch Mitgliedbeiträge. Die Beiträge bestimmen die Kammern dabei selbst.

Nach eigenen Angaben "beschäftigen" die IHKs insgesamt 8.923 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Quellen anzeigen https://www.ihk.de/die-ihk/ihk-transparent/zahlen-und-fakten/mitarbeiterzahl-der-ihk-5461546

Kenner der Szene zufolge sollen die Hauptgeschäftsführer der größten IHKs bis zu 600.000 Euro pro Jahr kassieren. Bei mittelgroßen Kammern sollen bis zu 200.000 Euro Jahresgehalt gezahlt werden.

Doppelmitgliedschaft

Sogenannte Mischbetriebe sind zwangsweise sowohl Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) als auch der Handwerkskammer, zum Beispiel ein Autohaus: Durch den Handel mit Autos ist er Zwangsmitglied bei der IHK und als handwerklicher Kfz-Werkstatt zwangsweise Mitglied bei der Handwerkskammer (HWK).

Handwerkskammern

Handwerkskammern sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Handwerkskammer hat auch die Rechtsaufsicht über die Innungen und die Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk. Zur Handwerkskammer gehören zwangsweise die Inhaber eines Handwerksbetriebes und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die Gesellen, Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung und die Lehrlinge.

Im Unterschied zur Industrie- und Handelskammer (IHK) „vertritt“ die Handwerkskammer die Interessen des Handwerks. Wie bei allen Berufskammern handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft. Die Grundlage hier ist die Handwerksordnung, die auch selbstherrlich entscheidet, für welche handwerklichen Berufe einen Meisterzwang gelten.

In Deutschland gibt es 53 Handwerkskammern.

Zwangsmitgliedschaft nicht mehr zeitgemäß

Die Zwangsmitgliedschaften in Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammern sind nicht mehr der Zeit entsprechend. Waren sie eigentlich noch nie. Und es werden immer mehr Kritiker, die mittlerweile in die Millionen gehen. Wirtschaftsfachleute wie der eehemalige BDI-Präsident der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI), Hans-Olaf Henkel, meint: „Diese Art staatlicher Bevormundung gibt es nur noch in Deutschland. Wir sollten es den Unternehmern selbst überlassen, ob sie die Leistungen der Handelskammern in Anspruch nehmen wollen oder nicht.“

Ein weiterer Kammerjäger ist der Bundesverband für freie Kammern (BffK), der auch gegen die Zwangsmitgliedschaft kämpft.

Zwangsmitgliedschaft zuletzt 1962 vom Bundesverfassungericht geprüft

Das letztemal, das das Bundesverfassungsgericht sich mit dem Thema Zwangsmitgliedschaft befasst hat, war 1962 - noch zur Zeit von Adenauer. Damals hatte das Bundesvefassungsgericht die Zwangsmitgliedschaft für zulässig erklärt. Die Zeiten haben sich geändert. Heute haben Arbeitnehmer eine Real-Abgabenquote zwischen 70 und 80 Prozent, wo jeder Cent zählt. Gerade kleine Unternehmer kämpfen ums überleben. Imemrhin sind über 50 Jahre vergangen - seit dem letzten Urteil. Ohne sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen, entschied das Bundesverfassungsgericht 2001 die Zwangsmitgliedschaft sei mit dem Grundgesetz vereinbar.

Alle folgenden Verfassungsbeschwerden wurden nicht zur Entscheidung zugelassen...

Das Bundesverfassungsgericht wird 2014 neu entscheiden

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht hat 2014 mehr als 30 Institutionen (darunter Bundestag, Bundesrat, Bundeskanzleramt, Bundesministerien und Landerregierungen) um Stellungnahmen zu diesem Thema gebeten, um die tatsachlichen und rechtlichen Grundlagen für die zu treffende Entscheidung zu verbreitern. Wenn auch nur die eine Seite der Medaille gefragt wurde, hoffen alle Unternehmer auf eine Entscheidung, nach der die Zwangsmitgliedschaft verfassungswidrig erklärt wird.

Zwei Unternehmen haben Verfassungsbeschwerde eingereicht, dass sie per Gesetz gezwungen sind, in den Kammern Mitglied zu sein.

IHK kassiert auch von Auszubildenden

Statt die Abschlussprüfung selbst vorzunehmen, Immer noch schicken die meisten Ausbildungsbetriebe in Deutschland ihre Auszubildenden zur Abschlussprüfung zur externen IHK - Natürlich kostenpflichtig für den Auszubildenen.

Anschaffen für die IHK

Seit der Einführung des Prostituiertengesetzes im Jahr 2006 sind auch Bordelle, Swingerclubs und in vielen Fällen sogar Prostituierte gewerbesteuerpflichtig und damit IHK-pfllichtig.

Konzerne wie Daimler zahlen nur den Mindestbeitrag

In der Samstagausgabe vom 8. November 1997 berichtete die „Westdeutsche Zeitung“: „Der Daimler-Benz Konzern zahlt wegen des hohen steuerlichen Verlustvortrages an die Industrie- und Handelskammer Stuttgart nur noch einen Mindestbeitrag von rund 360 DM. Wegen des Verlustvortrages werden in den nächsten Jahren auch keine Ertragssteuern gezahlt.“

IHK Skandale: Viele Industrie- und Handelskammern haben millionenschwere Rücklagen

Aufsehen erregte das Ureil des Verwaltungsgericht Koblenz 2013, das die Reserven einer IHK als zu hoch einstuften. Wie hoch die vielen IHKs an Gesamtrücklagen besitzen, ist unklar, Schätzungen von Szenekennern zufolge etwa 1,7 Milliarden Euro.

Im dem Urteil vom Verwaltungsgericht Koblenz wird festgestellt, das die IHK Koblenz bei der Bildung von Rücklagen "eine unzulässige Vermögensbildung" in Höhe von mehreren Millionen Euro betrieben habe. Für die Mitgliedbeiträge bedeutet dies: "Für die Beitragserhebung gegenüber der Klägerin bestand demnach kein Grund" (Az: 3 K 121/12.KO). Die im Geld schwimmende IHK hat Revision eingelegt.

Das Bundesverwaltungsgericht stellte 1990 fest, solche finanzielle Reserven zu bilden, gehörten zu einer geordneten Haushaltsführung. Sie dienen dazu, in schwierigen Zeiten, keine Kredite aufnehmen zu müssen. Sie dürften jedoch nicht "unangemessen hoch" sein und "der Bildung von Vermögen dienen".

Handwerkskammer lässt verhaften

Die Augsburger Allgemeine berichtete am 31. Juli 2009: Helmut M. ist Maschinenbaumechaniker mit eigenem Betrieb. Er verweigert die Pflichtbeigträge, die Kammer droht ihm mit Beugehaft. "Es geht ums Prinzip", so der Unternehmer. Es sind 318 Euro, die er der Kammer nicht zahlen will. "Die Kammer bringt mir nichts und der Grundbetrag ist unangemessen hoch". Frech schlug die Kammer dem Meister vor, er soll doch seinen Betrieb aufgeben. Dann brauche er auch keine Beiträge zahlen. Schon zweimal schickte die Kammer den Gerichtsvollzieher. Nun droht man ihm, notfalls die eidesstattliche Erklärung über seine finanzielle Situation per Haftbefehl zu erlangen.

Die Kammer meint frech: "Die Erhebung des Beitrags ist durch die Handwerksordnung zwingend vorgeschrieben. Wir sind verpflichtet von allen Beiträge zu erheben und können keine Ausnahme machen." Man sei gerne bereit über Stundung und Ratenzahlungen oder Ähnliches zu reden, so Sprecherin Monika Treutler-Walle.

Bei den über 26.000 Handwerksbetrieben in Schwaben kommt es insgesamt bei 10 bis 15 Fällen zum Erlass eines Haftbefehls, so die Kammersprecherin. Mit Unternehmen, die sich im Augenblick nicht in der Lage sehen zu bezahlen, werde eine wohlwollende Stundung oder auch moderate Ratenzahlungen vereinbart. "Im Zuge der Gleichbehandlung aller Betriebe, insbesondere derer, die ihre Beiträge pünktlich entrichten, gehen wir bis zur Vollstreckung", sagt Treutler-Walle.

Der Bundesverband für freie Kammern e.V., ist die bundesweite Vereinigung von Unternehmerinnen und Unternehmern, Handwerksbetrieben, Freiberuflern und Pflegekräften die den Kammerzwang ablehnen. Slogan: Demokratische Kammern brauchen keinen Zwang: http://www.bffk.de

Handwerkskammerkritische Organisationen sind zum Beispiel der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BuH e.V.) oder der Interessenverband freier und unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (IFHandwerk e.V.)

Handwerker im Größenwahn

Das Handwerk forderte mehr Anerkennung für Ausbildungsberufe ein: "Ein Handwerksmeister ist nicht weniger wert als ein Herzchirurg", sagte der Generalsekretär des Branchenverbandes ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks), Holger Schwannecke der "Bild". 16.04.2018