Bundesgerichtshof (BGH) Urteil: Chef darf Unterwäsche bestimmen

November 6, 2014

Bundesgerichtshof (BGH) Urteil: Chef darf Unterwäsche bestimmen

Der Bundesgerichtshof hat in einem BGH-Urteil, wie auch das Landesarbeitsgericht (LAG) in Köln, entschieden, das Chefs die Unterwäsche vorschreiben dürfen.

Geklagt hatte der Betriebsrat eines Sicherheitsunternehmen, das für die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn arbeitet und Arbeitsnehmern verpflichtete, Unterwäsche zu tragen und hatte die Farbe vorgeschrieben.

Tragen von BHs, Bustiers bzw. eines Unterhemdes darf der Arbeitgeber vorschreiben, wie auch die Farbe z.b. hautfarben oder weiß, damit keine Farbe durchscheint.

Bei einem konkreten Korruptionsverdacht darf ihr Chef sogar eine Detektei einschalten, ansonsten ist dies verboten...

Das Landesarbeitsgericht führte weiter aus: "Die Farbe der Fingernägel der Mitarbeiterinnen ist hierfür aber ohne Bedeutung"