Dezember 10, 1982
Gruppensex in der Arbeitspause ist kein Kündungsgrund. Die Katholische Kirche wollte dies seinen Arbeitnehmern verbieten.
Der Milliarden Kirchenkonzern Katholische Kirche war noch nie modern. Doch dieses Urteil zeigt, wie verklemmt die Sekte heute immer noch ist.
Am 10. Dezember 1982 berichtete die Ebersberger Neueste Nachrichten Einmaliger Gruppensex von Beschäftigten währen einer Arbeitspause ist kein Kündigungsgrund, so das Arbeitsgericht Müchen. Das Berufsbildungswerk der katholischen Kirche in Ebersberg hatte füf Beschäftigte wegen Verstoßes gegen die Moral gefeuert...
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