Streik ist legale Erpressung!

In Deutschland entstehen der Wirtschaft durch Streiks jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhen. Streiks bei Bahn und Fluglinien legen teilweise das halbe Land lahm. Gegen einen Streik ausserhalb der Arbeitszeit und ausserhalb des Firmengeländes, was alles nicht den Geschäftsbetrieb stört, ist auch machbar. Erpresserbanden wie Verdi versuchen seit Jahren den US Konzern Amazon mürbe zu machen, um sie zu einem Tarifvertrag zu erpressen, trotz höherer Bezahlung wie Mindestlohn! Oder die Erpressungsversuche im öffentlichen Dienst.

Gedeckt wird diese legale Form der Erpressung durch das Streikrecht in Deutschland, meist organisiert von Gewerkschaften (§ 129 StGB – Bildung krimineller Vereinigungen).

Es stehen jedem Arbeitnehmer zu, den Arbeitsplatz zu wechseln, wenn er mit seinem Arbeitgeber nicht zufrieden ist, aber ihn mit Streik zu mehr Geld zu erpressen, ist nicht mehr zeitgemäß...

Mit der Einführung des Mindestlohn von 8,50 Euro ist das Streikrecht nach Lohnerhöungen schon nach dem Grundgesetz der Gleichberechtigung rechtlich fraglich. Warum soll ein Pilot oder Lokführer mehr bekommen als eine Verkäuferin oder Putzfrau?

Ein gutes Beispiel von Machtausübung ist die Gewerkschaft verdi. Die Gewerkschaft hatte 2007 während eines Arbeitskampfes zu einer „Flashmob“-Aktion in einer Berliner Supermarktfiliale aufgerufen, in der Streikbrecher arbeiteten. Bei der einstündigen Aktion kamen etwa 40 Personen in die Filiale und verursachten durch den koordinierten Kauf zahlreicher „Cent-Artikel“ Warteschlangen an den Kassen. Zudem packten sie Einkaufswagen mit Waren voll und ließen sie im Laden stehen. Die Teilnehmer der Aktion waren per SMS von der Gewerkschaft dorthin bestellt worden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) und auch das Bundesverfassungsgericht erlaubten diese Flashmob-Aktionen bei Arbeitskämpfen.

Grundgesetz, Artikel 9
„(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.“

Strafgesetzbuch, § 253 Erpressung
„(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Gewerkschaft erpresst Opel und PSA

Mit der Übernahme des deutschen Pleiteunternehmens Opel waren erhofften sich Politiker ein Überleben des Rüsselsheimer Autohersteller.

Im April bitteten Politiker Wirtschaftsminister Peter Altmeier, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, Gewerkschaften und Betriebsräte, den Chef der Opel-Mutter PSA, Carlos Tavarez, zu einem "Krisen-Gipfel", wie es die Politiker bezeichneten. Mit dabei Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer, IG-Metall-Chef Jörg Hofmann und Opel-Betriebsratschef Wolfgang Schäfer-Klug. Das Treffen wurde sehr kurzfristig anberaumt, dass PSA Chef Tavarez keine Zeit hatte — oder sich nicht erpressen lassen wollte...

Ein Opel-Sprecher meinte, das Management wolle das Unternehmen nach fast 20 Jahren wiederkehrender Verluste und Tausender Stellenstreichungen wieder erfolgreich machen. Seit der Übernahme durch PSA hatte Opel in nur fünf Monaten 179 Millionen Euro Verlust eingefahren.

Hintergrund der Einladung war die Opel-Verlautbarung, dass in Eisenach nur ursprünglich geplante Modelle nur noch unter der Bedingung gebaut werden. dass die IG Metall Abweichungen vom Tarifvertrag genehmigt. Daran hängen auch weitere Investitionen.

Doch dazu ist die Gewerkschaft IG Metall nicht bereit. Die IG Metall besteht auf den Tarifvertrag. Schon heute erhalten die Mitarbeiter weitaus mehr als dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Offenbar ist es der Gewerkschaft lieber, die Firma in die Insolvenz zu treiben, und damit die Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit zu treiben, als sie mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro einen Job zu erhalten.

Zeitgleich hat Opel vorsorglich allen 385 Händlern in Deutschland und rund 1.600 europäischen Händlern gekündigt.

Die Lage spitzt sich zu: Nun muss Opel auch noch die neue Tariferhöhung im Metall-Flächentarif von 4,3 Prozent zahlen.

Dieses Beispiel ist nur eines von vielen: Obwohl Beschäftigten weit mehr als der gesetzliche Mindestlohn bezahlt werden, erpressen Gewerkschaften Firmen mit Streiks und treiben sie mit eigenen Tariferhöhungen in die Insolvenz.

Man stelle sich Deutschland ohne Gewerkschaften vor: Alleine bei den Autobauern würden die Kosten nicht nur erheblich sinken, damit auch die Autos, die wiederum mehr verkauft werden, was mehr Personal braucht. Wenn Mitarbeiter der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro bezahlt werden, würde das Tausende von Jobs schaffen.

Derzeit "beschäftigt" Opel in Deutschland rund 18.000 Menschen.