Film- und Musikwirtschaft hat gemeinsam mit Internetprovider die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) gegründet. Eine Art Inquisition, die Netzsperren verhängt gegen mutmaßliche Raubkopie-Seiten im Internet. Ganz bequem ohne Gerichte und Richter.
An der CUII sind die fünf Provider Deutsche Telekom, Vodafone, 1&1, Telefónica und Mobilcom-Debitel beteiligt.
Zu den acht Rechteinhabern gehören der Börsenverein des deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie, die Deutsche Fußball-Liga, der Verband der deutschen Games-Branche (Game), die Motion Picture-Association (MPA), der Fernsehsender Sky, der Verband STM und der Verband der Filmverleiher.
Die Clearingstelle wird durch eine Geschäftsstelle innerhalb des Vereins "Selbstregulierung Informationswirtschaft e. V." vertreten.
Der Rechtsinhaber kann einen Antrag auf Sperrung stellen. Dann prüft die Clearingsstelle und gibt eine Empfehlung für eine Netzsperre heraus. Die Empfehlung werde anschließend nochmal von der Bundesnetzagentur (BNetzA) geprüft. "Ergibt die Prüfung durch die Bundesnetzagentur, dass eine DNS-Sperre unter den Maßgaben der Netzneutralitätsverordnung unbedenklich ist, teilt die CUII dies den Internetzugangsanbietern und den Antragstellern mit."
Zu dem Prüfausschuss gehören drei Personen — nach eigenen Angaben mit der Befähigung zum Richteramt. Wer diese Befähigung prüft oder ob dies reine Selbsteinschätzungen sind, bleibt offen.
"Den Vorsitz des Ausschusses haben jeweils renommierte pensionierte Richter des Bundesgerichtshofes, die mit der Materie rechtlich und technisch vertraut sind" behauptet die CUII.
Die Bundesnetzagentur begrüsste die Clearingstelle: "Das neue Verfahren hilft, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden, auf die Rechteinhaber bislang angewiesen sind. Die Bundesnetzagentur leitet ihren Beitrag, um die Vorhaben zur Netzneutralität zu sichern". Ähnliches ließ das Bundeskartellamt ab.
Bei der geplanten Sperrung von Pornoseiten haben sich die Provider weniger kooperativ gezeigt. Forderungen der Landesmedienanstalten zum Jugendschutz wurden im September 2020 zurückgewiesen. Vodafone bezog sich dabei auf ein Urteil vom Bundesgerichtshof zu Störerhaftung und Internetsperren aus dem November 2015. In diesem Fall ging es um den Zugang zu illegalen Musikangeboten.
Gesperrt wurden bisher etwa Portale wie bs.to, canna.to, cine.to, filmfans.org, isrbx.me, jokerlifestream.co, kinox.to, newalbumreleases.net, nsw2u.com, s.to, serienfans.org, serienjunkies.org, streamkiste.tv, taodung.com
Kritik an der Clearingstelle
Markus Beckedahl von Netzpolitik.org befürchtete, dass autoritäre Kräfte die aufgebaute Zensurinfrastruktur zur Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit gebrauchen könnten, wenn sie an die Macht kämen. Felix Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte sah durch die CUII das Grundrecht auf Informationsfreiheit und die Netzneutralität in Gefahr. Des Weiteren kritisierte er die Umgehung der Gerichte und befürchtete die CUII ebne "den Weg für weitere außergerichtliche Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit." Zudem wird kritisiert, dass das Verfahren der CUII Anreize setzt, welche die Neutralität der Prüfer zweifelhaft erscheinen lässt. Der GRUENEN-Abgeordnete Konstantin von Notz kritisierte das Vorgehen der CUII. Er stellte dabei die Neutralität der CUII sowie die Vereinbarkeit ihres Vorgehens mit den europäischen Vorgaben zur Netzneutralität in Frage.
In Deutschland kassiert die Filmindustrie vom Bund jedes Jahr rund 47,29 Millionen Euro (2020) und zusätzlich von den Bundesländern nochmal 146,30 Millionen Euro (2020). Bund und Länder betreiben Filmförderfonds. Auf Bundesebene regelt das Filmförderungsgesetz die Vergabe von Fördermitteln. Teilweise werden Mittel aus dem Filmförderungsfonds auch als bedingt rückzahlbare und zinslose Darlehen vergeben.
In der Europäischen Union (EU) gibt es mehrere länderübergreifende Förderungsprogramme, wie etwa das MEDIA-Programm und der europäische Filmförderungsfonds EURIMAGES des Europarats.
Doch was bekommt der Steuerzahler für die vielen Millionen Euro Steuergelder an die Filmindustrie? Ja, genau nichts. Es werden keine Filme als Gemeinfrei gegeben, auch bestehen die Konzerne weiter auf das Urheberrecht, was Filme noch 70 Jahre nach dem Tod des Regisseurs schützt. Etwas Gegenleistung wäre schön. Vielleicht 50 Jahre nach Erscheinen? Es wird Zeit, das Urheberrecht zu reformieren. Es ist nicht mehr Zeitgemäß.
Kritik an Filmförderung in Deutschland
Da die Intention der Filmförderung in Deutschland initial die Standortförderung war, wird vor allem die Förderung großer Hollywoodproduktionen kritisiert. So wurde bei der Produktion des in Deutschland gedrehten Films Grand Budapest Hotel über ein Fünftel der Produktionskosten vom deutschen Steuerzahler bezahlt.
Scharfe öffentliche Kritik an der staatlichen Filmförderung in Deutschland hat 2017 auch die Stiftung Deutsche Krebshilfe geübt. Vorstandsvorsitzender Gerd Nettekoven forderte die staatliche und institutionelle Filmförderung nachdrücklich auf, "Filme, in denen geraucht wird", nicht mehr zu fördern. Filme mit Rauch-Szenen seien eine Werbung für die Zigarette. Als Beispiel wurde der Film Fack ju Göhte 2 angeführt, der 2015 mit rund 7,6 Millionen Zuschauern der kommerziell erfolgreichste deutsche Film gewesen sei. Er sei mit 1,24 Millionen Euro durch den Deutschen Filmförderungsfonds unterstützt worden. Ein Jahr später sahen rund 3,5 Millionen Kinobesucher den Film Willkommen bei den Hartmanns, der durch den FilmFernsehFonds Bayern mit 900.000 Euro gefördert worden sei. Beide Filme enthielten "viele Raucher-Szenen". Öffentliche Mittel für Filme oder andere Projekte einzusetzen, die dem Gesundheitsschutz der Bürger entgegenstehen, halte die Deutsche Krebshilfe nicht für akzeptabel, wurde in der Kritik bekräftigt. Immerhin sei Rauchen nach wie vor ein hoher Risikofaktor für zahlreiche Krebserkrankungen.
Kritik kommt auch von Die Linke und bezieht sich auf die ungleiche Verteilung der Fördergelder. "Deshalb sollte eine Zielvorgabe zur gendergerechten Filmförderung eingeführt werden. Die Zielvorgabe ist, dass die Hälfte der Filmfördergelder an Projekte gehen, in denen Frauen entweder in der Produktion, Regie oder Drehbuch vertreten sind."
Unter Kulturschaffenden wird die Vergabe der Filmfördergelder von diversen Seiten kritisiert. Jan Böhmermann erklärt beispielsweise, dass immer die gleichen Filme und Genres in Deutschland gefördert werden, während neue Formate seltener Unterstützung erhalten. Lars Hendrik Gass, der Leiter der Oberhausener Kurzfilmtage, führt weiterhin aus, dass vor allem der zunehmende Einfluss der Fernsehsender auf den Filmförderungsprozeß inhaltlich im Widerspruch zu den ursprünglichen auch benannten filmkulturellen Zielsetzungen der deutschen Filmförderung steht.
Filmförderung in der Europäischen Union (EU)
Länderübergreifende Filmförderung wird in der Europäischen Union (EU) u. a. von den folgenden Einrichtungen getragen:
Filmförderung in Deutschland
Der wichtigste Produktionsanreiz, der von staatlichen Stellen gewährt wird, ist der Deutsche Filmförderfonds (DFFF). Der DFFF ist ein Zuschuss, der von der Staatsministerin für Kultur und Medien gewährt wird. Um die Förderung zu erhalten, muss ein Produzent verschiedene Voraussetzungen erfüllen, darunter eine kulturelle Eignungsprüfung. Der Fonds stellt jährlich 50 Millionen Euro für Filmproduzenten und/oder Koproduzenten zur Verfügung, und die Zuschüsse können bis zu 20% der genehmigten deutschen Produktionskosten betragen. Mindestens 25% der Produktionskosten müssen in Deutschland ausgegeben werden, oder nur 20%, wenn die Produktionskosten über 20 Millionen Euro liegen. Der DFFF wurde 2007 gegründet und unterstützt Projekte in allen Kategorien und Genres.
Im Jahr 2015 wurde der Deutsche Filmförderungsfonds der Filmförderungsanstalt von 60 Mio. Euro auf 50 Mio. Euro reduziert. Zum Ausgleich hat Wirtschaftsminister Gabriel angekündigt, die Differenz aus dem Etat des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auszugleichen. Erstmals werden in Deutschland hochkarätige Fernsehserien und digitales Filmschaffen auf Bundesebene in gleicher Weise gefördert wie Spielfilme. Auch für internationale Koproduktionen fließen zunehmend Fördermittel.
Die Geschichte der Filmförderung begann in Deutschland mit der Gründung der UFA (1917), die — mit Geldmitteln von Industrie und Banken ausgestattet — pro-deutsche Propagandafilme produzieren sollte. In der Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945) förderte der Staat die Finanzierung von Filmprojekten indirekt durch die Einrichtung einer Filmkreditbank.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden viele Kinofilme zunächst durch Bundesbürgschaften unterstützt. Die Filmförderung in der heutigen Form entwickelte sich jedoch erst seit den 1950er Jahren, als das Fernsehen den Kinofilm zu verdrängen begann. 1967 wurde erstmals ein Filmförderungsgesetz verabschiedet. Mit der in Berlin ansässigen Filmförderungsanstalt wurde 1968 die erste große Fördereinrichtung gegründet.
1979 begannen auch die Bundesländer, Fördereinrichtungen zu gründen, oft mit der Absicht, die eigenen Produktionsstandorte zu unterstützen. Die Filmförderung durch die Bundesländer bildet heute den größten Anteil an der Filmförderung in Deutschland. Insgesamt werden jährlich mehr als 200 Millionen Euro an Zuschüssen verteilt, bei steigender Tendenz.
Kritiker werfen der Filmförderung in Deutschland ihre institutionelle Zersplitterung vor, die eine Koordinierung aller Maßnahmen, welche letztlich der Qualität der Produktionen zugutekäme, praktisch unmöglich mache. Auch werde mit einer flächendeckenden Verteilung von Zuschüssen der Anreiz erstickt, Filme zu produzieren, die ihre Produktionskosten wieder einspielen.
Deutsche Filmförderungseinrichtungen
Filmförderung wird in Deutschland u. a. von folgenden Einrichtungen getragen:
Bundesweit:
Regional:
Lokal:
Angesicht der hohen Staatsschulden von mehr als zwei Billionen Euro sollte man solchen Unsinn lieber einstellen und mit dem Geld lieber die Staatsschulden verringern, was letzlich allen zugute kommt.
Mit jeder Festplatte, jedem USB Stick, jedem Drucker, jedem Rohling, jedem Scanner, selbst auf jeden PC, Tablet oder Smartphone zahlt der Anwender eine Urheberrechtsabgabe. Diese Abgabe ist nicht neu. Bereits 1971 entschied das Bundesverfassungsgericht, das eine Pauschalabgabe (umgangsprachlich Urheberrechtsabgabe) auf Leerkassetten zulässig sei. Getreu dem Motto: Über Geld redet man nicht, erfährt man nichts über die H&oouml;he der erzielten Einnahmen.
Man bedenke nur die Vergütungen von Kopien an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Hier reden wir über Millionen Euro Steuergelder. Bezahlt von allen Bundesländern gemeinsam an die Verwertungsgesellschaften, Wort, Musikedition und die Zentralstelle Fotokopieren an Schulen. Das waren 2011 wurden 7,3 Millionen Euro, 2012 rund 7,8 Millionen, 2013 rund 8,5 Millionen und 2014 rund 9 Millionen Euro.
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