Enttaufung beim Zentralrat der Atheisten

Jetzt Enttaufen lassen und die Taufe rückgängig machen. Keine Lust mehr für Kinderfickersekten anschaffen zu gehen? Wir helfen.

Sie fallen nicht mehr auf Spendenaufrufe von steuerbefreiten kirchlichen Milliardenkonzerne — sogenannte "Kirchen" (z.B. Katholische Kirche, Evangelische Kirche, Juden, Muslime) oder Niederlassungen (z.B. Caritas, Diakonie, usw) — ohne das sie selbst einen Cent herausrücken — herein? Sie wollen keine "Kinderficker-Sekten" mehr finanziell unterstützen, also zusätzlich zu den Steuermilliarden, die die Konzerne ohnehin abkassieren?

Du bist getauft? Du wurdest nicht gefragt, ob du getauft werden willst? Du wurdest gegen deinen Willen getauft? Wir können Ihnen bei der Entchristianisierung helfen: Lassen Sie sich jetzt enttaufen und machen ihre Taufe rückgängig.

Feiern Sie ihre Entchristianisierung jedes Jahr als offizieller Feiertag, z.B. " 1. April — Enttaufe der Ursula".

Zusätzlich zur Enttaufung sollten Sie in jedem Fall auch auf dem Amt den "Kirchenaustritt" vollziehen. Damit unterstützen Sie zumindest keine Kinderschänder mehr mit ihren Kirchensteuern.

Mit der Enttaufung sind jegliche Versprechen gegenüber den Kirchenkonzernen aufgehoben, nicht nur die Taufe, auch Jugendweihe, Firmung, Konfirmation oder andere Sektenversprechen.

Enttaufen: Taufe rückgängig machen

Taufe rückgängig machen

Name für die Enttaufung:



Taufe hat nichts mit Religionsfreiheit zu tun

Die Taufe, eine Art ritueller Mitgliedsantrag der "christlichen" Kirchenkonzerne römisch-katholischen und evangelischen Kirche. Doch warum ist das legal in Deutschland, wenn ein Verein Mitglieder gegen ihren Willen aufnehmen, die weder sprechen können noch einen eigenen Willen kamen? Mit Religionsfreiheit hat das nichts zu tun. Der Zentralrat der Atheisten fordert seit langem, das Mitgliedsanträge in Sekten von jedem selbst ausgesprochen werden sollen, statt Kinder im Säuglingsalter zu "taufen".

Katholische Sektenführer: Taufe kann nicht rückgängig gemacht werden

Der katholische Kirchenkonzern behauptet immer wieder, man könne die kirchliche Taufe nicht rückgängig gemacht werden. Das ist natürlich Quatsch. Die sogenannte Kirchen sind auch nur Unternehmen wie jedes andere auch. Verträge ohne Kündigungsrecht sind nichtig... Allerdings stehen die Konzerne in Deutschland über dem Gesetz. Jeder andere Verein wäre vor längst verboten worden, egal ob die Hexenverfolgungen, Foltergungen der Inquisition oder hunderttausendfachen Missbrauch von Kindern.

"Kinderficker-Sekte" Katholische Kirche

Der steuerfreie Milliardenkonzern "Katholische Kirche" darf nach richterlichem Urteil ganz offiziell "Kinderficker-Sekte" genannt werden. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten Anfang 2012. Quelle: Aktenzeichen: (263b Ds) 224 Js 3745/11 (228/11).

In den letzten Jahrzehnten kam inmmer mehr ans Licht, das es Tausende Phädophile im Konzern "roemisch-katholische Kirche" gab und hunderttausende Missbrauchsfälle. Nicht nur in Deutschland (mehr als 200.000 Fälle), auch Frankreich, den USA und weiteren Ländern.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_in_der_r%C3%B6misch-katholischen_Kirche

kollektiver Kirchenaustritt: Ausstiegsberatung aus Kirchensekten und Phädophilenvereinen

Schreib dich nicht ab, lern selber zu denken. Der Weltanschauungsbeauftragte des Zentralrat der Atheisten hilft ihnen beim kollektiven Kirchenaustritt. Willkommen in der Freiheit.

Wir helfen ihnen bei der Entchristianisierung, Entjudung oder Entmuslimismus oder Islamismus. Schwören Sie dem Irrglauben und Phantasiegöttern ab.

Der Kirchenaustritt funktioniert wie die Kündigung bei jedem anderen Verein auch. Das machen stellvertretend für die Kirchenkonzerne staatliche Behörden — je nach Bundesland — Standesamt, Amtsgericht oder bei der Stadt oder Gemeinde. Auch ein Notar kann den Kirchenaustritt bescheinigen (ist aber am teuersten). Dafür kassiert der Stadt eine Bearbeitungsgebühr, teilweise bis 30 Euro und mehr. Nur in Bremen muss man direkt zu den Kinderschändern, den sogenannten "Kirchenbüros", um sich abzumelden.

Bislang ist der Kirchenaustritt noch nicht möglich, so ist es in den einzelnen Kirchensteuergesetzen der Bundesländer geregelt. Die staatlichen Stellen informieren dann das Einwohnermeldeamt und das Finanzamt und den Arbeitgeber wegen der Lohnsteuerkarte.

Natürlich hetzen Konzerne wie die "katholische Kirche", das es in dem Unternehmen keinen Kirchenaustritt gebe, sondern wer einmal Christ war, für immer und ewig Christ sei. Nach Behauptungen der Sektenkonzerne, egal ob katholisch oder evangelisch, ist die Taufe nicht umkehrbar, demnach sei ein Christ auch nach dem Kirchenaustritt ein Christ. Das ist natürlich Quatsch. Jedes Phantasieritual kann rückgängig gemacht werden. Natürlich nicht direkt bei dem Konzernen, sondern z.B. bei uns hier.

Die "Taufe" in den christlichen Kirchen

Die Taufe ist ein christlicher Ritus, der seit der Zeit des Neuen Testaments besteht. Die Auffassungen über Voraussetzung, Durchführung und Wirkung der Taufe sind in den jeweiligen Konfessionen verschieden; sie kann die Eingliederung in die Gemeinschaft der Christen oder ein öffentliches Glaubensbekenntnis bedeuten. Vollzogen wird die Taufe durch Übergießen des Täuflings mit Wasser (Infusionstaufe) oder das Untertauchen im Wasser (Immersionstaufe). Dabei wird eine Taufformel gesprochen.

Taufverständnis

Manche Kirchen verstehen die Taufe als einen Ritus, der die Reinigung von religiös definierter Schuld (Sünde bzw. Erbsünde) beinhaltet und in der Folge die persönliche Erfahrung einer Gottesnähe ermöglicht. Die symbolische Taufhandlung gilt als Teilhabe an der Sündenvergebung durch den Tod Christi am Kreuz und wird als die "Eingliederung in den gestorbenen und auferstandenen Christus" und damit als Eingliederung in die kirchliche Gemeinschaft begriffen. Eine weitere Analogie ist die "Neugeburt zur Gotteskindschaft", unter anderem als Voraussetzung zur Jüngerschaft bzw. zur Nachfolge (vor allem im evangelikalen Bereich). Andere sehen in ihr eher eine symbolische Handlung, die die genannten Vorgänge nicht bewirkt, sondern sie lediglich bezeichnet.

Auch in der Taufpraxis unterscheiden sich die christlichen Kirchengemeinschaften. Während in vielen Kirchen die Kindertaufe die Regel ist, wird in anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften ausschließlich die Gläubigentaufe praktiziert. Auch in formaler Hinsicht unterscheidet sich die Taufpraxis der christlichen Kirchen. Während die einen den Täufling mit Wasser übergießen, wird bei den anderen der zu Taufende vollständig in Wasser eingetaucht. Die verwendete Taufformel weist in der Praxis der verschiedenen Kirchen ebenfalls Unterschiede auf. Fast alle taufen nach dem Vorbild des biblischen Taufauftrags Jesu (Mt 28 EU) "auf den" (oder "in den" bzw. "im") "Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes", einige wenige kirchliche Gemeinschaften taufen hingegen nach dem Vorbild der Apostelgeschichte lediglich "auf den Namen Jesus" (Apg 2,38 EU; 10,48 EU; 19,5 EU).

Urteile zur christlichen Taufe

BayVGH lehnt Annullierung einer Taufe ab (Urteil v. 30.10.2002, Az.: 2 C 23/01):
https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/bayvgh-lehnt-annullierung-einer-taufe-ab_220_117788.html

Die Kirchensteuersteuerpflicht entsteht mit der Taufe, auch gegen ihren Willen:
https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/die-kirchensteuersteuerpflicht-entsteht-mit-der-taufe_222_506840.html

Auch beim Datenschutz (DSGVO) stehen Kirchen über dem Gesetz: Kein Recht auf Datenlöschung

Seit der Einführung der "Datenschutz-Grundverordnung" (DSGVO) in Deutschland steht es jedem Bürger zu, sich bei einem Unternehmen über seine gespeicherten Daten zu informieren. Zumindest bei den meisten Unternehmen, denn auch hier stehen die Kirchenkonzerne über dem Gesetz: Weder Taufen noch kirchliche Trauungen noch sonstwelche Daten, die die Konzerne speichern oder sonstwie irgendwo verarbeitet haben, müssen von den Unternehmen gelöscht werden.

Artikel 91 Abs. 1 DSGVO räumt Kirchenkonzernen einen Bestandsschutz für das bestehende Recht der Religionsgemeinschaft ein. Dort heiß es:
Art. 91 DSGVO Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften:
(1) Wendet eine Kirche oder eine religiöse Vereinigung oder Gemeinschaft in einem Mitgliedstaat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung umfassende Regeln zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung an, so dürfen diese Regeln weiter angewandt werden, sofern sie mit dieser Verordnung in Einklang gebracht werden.
(2) Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften, die gemäß Absatz 1 umfassende Datenschutzregeln anwenden, unterliegen der Aufsicht durch eine unabhängige Aufsichtsbehörde, die spezifischer Art sein kann, sofern sie die in Kapitel VI niedergelegten Bedingungen erfüllt.

Noch vor DSGVO klagte eine Bürger vor dem Kirchengericht "Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen" (Urteil Az, VK 6/07 vom 04.06.2008) auf "Annullierung einer Taufe und die Löschung in den Kirchenbüchern sowie die Bekanntgabe der Annullierung per Gemeindebrief und im Gottesdienst kann nicht kirchengerichtlich erstritten werden." Die Klage wurde abgewiesen. "Rechtsgrundlage": §§ 19 und 20 VwGG; Art. 183 KO und Nr. 9 Taufordnung. Auch hier antwortete der "Superintendent des Kirchenkreises (...) " per Email: "Eine vollzogene Taufe kann nicht rückgängig gemacht werden. Ihre Kinder sind getauft und bleiben es auch ihr Leben lang.".

Der Kläger forderte, die am 25.01.2007 durch Pfarrer XX erfolgten Taufen seiner, des Klägers, Kinder A und B offiziell für nicht gültig zu erklären, sie aus den Kirchenbüchern zu löschen und dies per Gemeindebrief sowie im Gottesdienst bekannt zu geben. Der beklagte Kirchenkonzern beantragte, die Klage abzuweisen.