14.09.2022 — von Hedwig Schuster

Die Recherche und Informationsstelle Atheismus (RIAS) des Zentralrat der Atheisten beklagt offenen Hass und Hetze gegen Rechts in Deutschland. Keine Strafverfolgungen gegen offene Hetze. Die Zentralrat fordert die Bundesregierung auf, gegen Hass und Hetze vorzugehen.

Recherche und Informationsstelle Atheismus (RIAS) des Zentralrat der Atheisten beklagt legalen Hass und Hetze gegen Rechts

Im Grundgesetz von Deutschland — eine Art Verfassung — finden sich gleich mehrere Einträge zu angeblichen Rechten:

❝ (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.❞ - Grundgesetz Art. 3 Gleichberechtigung

❝ Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.❞ - Grundgesetz Art. (1) Meinungsfreiheit

Keine Strafverfolgung von Hass und Hetze durch Politiker

Wir erinnern uns alle an die Hetze von Ex Bundespräsident Joachim Gauck, der Mitglieder oder Anhänger der Partei "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) als "Spinner" beschimpfte. Die Klage der Partei vor dem Bundesverfassungsgericht (2014) gab dem Hetzer Recht: Die Beschimpfung sei durch die "Meinungsfreiheit" gedeckt.

Aber beschimpfen Sie einmal Mitglieder der großen Politik Clans etwa CDU, SPD, CSU, GRUENE oder AFD oder den Systemschmarotzer Gauck? Ein Mann, der nur ein paar Monate im Amt war und nun ein Leben lang dem Steuerzahler auf der Tasche liegt, nicht mit Hartz IV oder Bürgergeld, sondern eine Viertel Million Euro pro Jahr plus Ausstattungen wie Fahrer, Büro, Angestellte und vieles mehr. Eine Strafverfolgung ihrer Meinungsfreiheit ist Ihnen sicher...

Ein Beispiel zeigt der ehemalige Außenminister und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD), der gerichtlich gegen den Verkauf der "Pegida-Galgen" vorging (2018). Meinungsfreiheit? Doch nicht für Steuervieh!

Hass und Hetze gegen Rechte Verlage bei Buchmesse

Frankfurt. Weil bei der Frankfurter Buchmesse 2021 auch andersdenkende Aussteller — hier rechte Verlage — zugelassen waren, sagten einige Autoren ihre Teilnahme und/oder Auftritte an der Frankfurter Buchmesse ab. Zu den Personen, die offen zu ihrer Diskriminierung stehen gehörten unter anderem Jasmina Kuhnke, Raul Krauthausen, Influencer Riccardo Simonetti, Annabelle Mandeng und Nikeata Thompson, die alle samt ihre Auftritte wegen Gleichberechtigung abgesagt haben.

Hass und Hetze gegen Judenkritiker

Wenn auf der Documenta ein Bild eines Judenkritikers ausgestellt wird, setzen Politiker alle Hebel in Bewegung, diese Art von Meinungsfreiheit zu unterbinden. Warum nicht auch bei Hass und Hetze gegen Rechts?

Fazit

Hass und Hetze begegnet und jeden Tag. Doch sollte man die Meinung des anderen respektieren und ihnen keine Meinung vordiktieren. Auch sollte man die "Verfassung" respektieren und auch Hetzer gegen Rechts strafrechtlich verfolgen.