Immer mehr Kleinunternehmer können sich keine Krankenversicherung leisten

Krankenversicherung, Steuern, Kleinunternehmer, CDU, SPD, Wirtschaft

Immer wenige können sich eine Krankenversicherung leisten. Der Anteil der Menschen ohne Krankenversicherung steigt und steigt.

In wohl keinem anderen Land muss ein Bürger per Gesetz krankenversichert sein (Versicherungspflicht gem. Sozialgesetzbuch § 5 SGB V), aber den Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversichert per Gesetz verbietet. Doch genau das entschied die große Koalition von CDU und SPD.

Hier erfahren Sie die Gefahren, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, gerade bei Selbstständigen oder ehemalige Ehepartner von Beamten oder Selbstständigen.

Der Betrug mit Strafzahlungen

CDU und SPD haben gesetzlich beschlossen, das Personen, die nicht krankenversichert waren, bei der Rückkehr in die Krankenversicherung einen Teil der nicht gezahlten Beiträge nachzahlen müssen! Das ist kein Witz! Er muss für etwas bezahlen, wovon er nichts hat. Er muss die Beiträge für die Jahre, in denen er nicht versichert war, nachzahlen... Nicht umsonst gehen Lobbyisten von Krankenkassen bei SPD und CDU ein und aus.

Der Betrug mit Altersrückstellungen

Haben Sie eine private Krankenversicherung (PKV) gefunden, zahlen Sie mit jedem Beitrag sog. Altersrückstellungen. Diese sollen angeblich dafür dienen, die Beiträge im Alter konstant zu halten.

Wechseln Sie nun von einer private in eine andere private Krankenversicherung (PKV) können Sie die Rücklagen mitnehmen — allerdings mit einem deutlichen Abschlag!

Wechseln Sie von der Privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), verlieren Sie die komplette Altersrückstellung — und die kann in die Tausende von Euro gehen.

Auch dieser grenzenlose Unsinn hat sich die große Koalition zwischen CDU und SPD in per Gesetz erlassen!

Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung fast unmöglich

Millionen von Privatversicherten wollen von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), doch das verbietet das Gesetz von CDU und SPD.

Lobbyisten der Krankenkassen gehen bei SPD und CDU ein und aus. Sie haben erreicht, das die große Koalition unter SPD und CDU es einem Bürger gesetzlich verbietet, sich die Krankenversicherung frei zu wählen. Eine Rückkehr von der Privaten in die gesetzliche Krankenkasse wird gesetzlich sehr erschwert und für Selbstständige praktisch unmöglich.

Wer wechseln will, muss sich vor dem 55. Lebensjahr entscheiden, danach geht praktisch nichts mehr.

Der Wechsel ist möglich, wenn die Selbstständigkeit aufgegeben wird und eine versicherungspflichtige Arbeitsstelle angenommen wird.

Selbst Hartz IV Empfänger können nicht einfach wechseln und bleiben in der privaten Krankenversicherung gefangen...

Die Beitragsbemessungsgrenze

Die Krankenkassen berechnen ihre Beiträge nach einer sog. Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 2.178,75 Euro). Es spielt keine Rolle, wie wenig Sie verdienen, gerade Kleinunternehmer leiden unter dem Druck.

Bei der Beitragsermäßigung z.B. bei Kleinunternehmern wir die Beitragsbemessungsgrenze auf 1.452,50 Euro gesenkt, was dann immer noch ab 220 Euro Krankenversicherung pro Monat sind.

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und die 9/10 Reglung

Eine relativ unbekannte Gefahr ist die 9/10-Reglung, von der die meisten erst bei der Beantragung der Rente und der Mitgliedschaft in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) hören.

Bei der 9/10-Reglung wird nur derjenige Pflichtmitglied in der Krankenversicherung für Rentner, der in der zweiten Hälfte der Erwerbszeit vor Einreichen des Rentenantrags zu 90 Prozent gesetzlich versichert war.

Beispiel: Wer mit 15 Jahren in das Berufsleben eintritt und 50 Jahre arbeitet, muss in den letzten 25 Jahren vor dem Rentenantrags 90 Prozent, also 22,5 Jahre gesetzlich krankenversichert gewesen sein, um Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu sein.

Damit wollen die Lobbyisten der privaten Krankenkassen sowie CDU und SPD verhindern, das Privatversicherte bei zunehmenden Kosten im Alter irgendwann in die günstigere gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Davon betroffen sind auch viele Mütter und (Ex-) Frauen von Beamten oder Selbstständigen.

Fünf Petitionen, in denen die Änderung oder Abschaffung der 9/10-Regelung gefordert wird, wurden in dieser Wahlperiode bereits abgeschlossen. In allen Fällen hat der Petitionsausschuss nach Prüfung der Sachlage keine Änderung der geltenden Rechtslage in Aussicht gestellt: "Der Ausschuss empfahl daher, das Petitionsverfahren abzuschließen."

Die einzige Möglichkeit aus der Kostenspirale der Privaten Krankenversicherung zu entkommen ist, die Selbstständigkeit aufzugeben und die fehlenden Zeiten durch Mehrarbeit zu erfüllen. Bei ehem. Selbstständigen — und die Mehrzahl macht sich erst in der zweiten Lebenshälfte selbstständig — ist das praktisch immer der Betrogene.

→ Grundsätzlich sind alle betroffen, die ab dem 40. Lebensjahr nicht dauerhaft gesetzlich versichert waren!

Gesundheitssystem der Zukunft

In Deutschland gibt es 2016 über 100 (118 genau) gesetzliche Krankenkassen, plus die vielen Privaten Krankenversicherungen. Natürlich haben alle ihre eigene Verwaltung und die Privaten sind auch auf Gewinn orientiert. 2006 waren es noch 257 gesetzliche Krankenkassen.

2016 waren in Deutschland 71,45 Millionen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (davon 16,3 Millionen beitragsfrei und nur 55,15 Millionen zahlende Mitglieder) und 8,79 Millionen privat Krankenversicherung.

Millionen von Versicherten wüschen sich eine staatliche Krankenversicherung, in die alle einzahlen, egal ob Angestellter, Selbstständiger, Beamter oder Politiker. Aber ohne teure Verwaltung.

Diese staatliche Krankenversicherung müsste dann eigene Krankenhäuser und Pflegeheime betreiben, wieder ohne teure Verwaltung.

Damit wird die in Europa einzigartige Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung beendet. Private Krankenkassen würden dann nur Zusatzleistungen anbieten können.