Archäologie: Himmelsscheibe von Nebra

Die Himmelsscheibe von Nebra, eine 3700 bis 4100 Jahre alte kreisförmige Bronzeplatte mit Applikationen aus Gold, ist die älteste bisher bekannte, konkrete Himmelsdarstellung. Das Artefakt der Aunjetitzer Kultur aus der frühen Bronzezeit Mitteleuropas zeigt astronomische Phänomene und religiöse Symbole und gilt als einer der bedeutendsten archäologischen Funde aus diesem Zeitalter. Längere Zeit nach der Entstehung eingearbeitete Gold-Tauschierungen und die vermutlich bewusste Vergrabung vor etwa 3600 Jahren lassen den Schluss auf einen längeren, möglicherweise religiösen Gebrauch zu. Seit Juni 2013 gehört die Himmelsscheibe von Nebra zum UNESCO-Weltdokumentenerbe in Deutschland.

Himmelsscheibe von Nebra

Himmelsscheibe, Nebra, Himmelsscheibe von Nebra

Gefunden wurde die Himmelsscheibe von Nebra am 4. Juli 1999 von "Raubgräbern" auf dem Mittelberg in der damaligen Gemeinde Ziegelroda nahe der Stadt Nebra in Sachsen-Anhalt. Seit 2002 gehört sie zum Bestand des Landesmuseums für Vorgeschichte Sachsen-Anhalt in Halle.

Nach deutschem Recht gehören archäologische Funde automatisch dem Staat.

Beschreibung

Die etwa kreisrunde, geschmiedete Bronzeplatte hat einen Durchmesser von etwa 32 Zentimetern und eine Stärke von 4,5 Millimetern in der Mitte beziehungsweise 1,7 Millimetern am Rand, sie wiegt etwa 2,3 Kilogramm. Das Kupfer der Legierung stammt vom Mitterberg bei Mühlbach am Hochkönig in den Ostalpen. Das Verhältnis der im Kupfer enthaltenen radiogenen Blei-Isotope ermöglichte diese Herkunftsbestimmung. Neben einem geringen Zinnanteil von 2,5 Prozent weist sie einen für die Bronzezeit typisch hohen Gehalt von 0,2 Prozent Arsen auf. Sie wurde offenbar aus einem gegossenen Bronzerohling getrieben und dabei wiederholt erhitzt, um Spannungsrisse zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Dabei verfärbte sie sich tiefbraun bis schwarz. Die von einer Korrosionsschicht aus Malachit verursachte heutige Grünfärbung ist erst durch die lange Lagerung in der Erde entstanden.

Die Applikationen aus unlegiertem Goldblech sind in Einlegetechnik gearbeitet und wurden mehrfach ergänzt und verändert. Aufgrund der Begleitfunde (Bronzeschwerter, zwei Beile, ein Meißel und Bruchstücke spiralförmiger Armreife) ist zu vermuten, dass sie etwa um 1600 v. Chr. vergraben wurde, ihr Herstellungsdatum wird auf 2100 bis 1700 v. Chr. geschätzt.

Ungewöhnlich für ein archäologisches Artefakt ist die Tatsache, dass an der Scheibe in der Zeit ihrer Nutzung mehrfach Änderungen vorgenommen wurden, was anhand der Überlagerungen von Bearbeitungen rekonstruiert wurde:

Anfänglich bestanden die Goldapplikationen aus 32 runden Plättchen, einer größeren, runden sowie einer sichelförmigen Platte. Sieben der kleinen Plättchen sind etwas oberhalb zwischen der runden und der sichelförmigen Platte eng gruppiert. Später wurden am linken und rechten Rand die so genannten Horizontbögen angebracht, die aus Gold anderer Herkunft bestehen, wie dessen chemische Begleitbestandteile zeigen. Um Platz für die Horizontbögen zu schaffen, wurde ein Goldplättchen auf der linken Seite etwas zur Mitte versetzt, zwei auf der rechten Seite wurden überdeckt, so dass jetzt noch 30 Plättchen zu sehen sind.

Die zweite Ergäzung ist ein weiterer Bogen am unteren Rand, wiederum aus Gold anderer Herkunft. Diese so genannte Sonnenbarke ist durch zwei annähernd parallele Linien strukturiert, an ihren Außenkanten wurden feine Schraffuren in die Bronzeplatte gekerbt. Als die Scheibe vergraben wurde, war sie ein drittes Mal modifiziert worden: Es fehlte bereits der linke Horizontbogen und die Scheibe war am Rand mit 40 sehr regelmäßig ausgestanzten, etwa 3 Millimeter großen Löchern versehen.

Die Rückseite der Himmelsscheibe von Nebra enthält keine Applikationen.

Forschungsergebnisse

Die Himmelsscheibe von Nebra wurde hauptsächlich untersucht von dem Archäologen Harald Meller (Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Halle), dem Astronomen Wolfhard Schlosser (Hauptobservator am Astronomischen Institut der Ruhr-Universität Bochum), dem Archäochemiker Ernst Pernicka (Archäo-Metallurge der Technischen Universität Bergakademie Freiberg in Sachsen, Institut für Archäometrie), von Mitarbeitern des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt, von Christian-Heinrich Wunderlich (Herstellungstechnik, Herstellungsabfolge vom Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie in Halle), am Teilchenbeschleuniger der Berliner Elektronenspeicherring-Gesellschaft für Synchrotronstrahlung von Mitarbeitern der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin und der Archäologin und Spezialistin für Religionen der Bronzezeit Miranda J. Aldhouse-Green (University of Wales).

Beifund

Zwei Bronzeschwerter, zwei Beile, ein Meißel und Bruchstücke spiralförmiger Armreife zählten zu den Beifunden.

Wissenschaftler des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt und des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie Halle stellten fest, dass die Himmelsscheibe von Nebra und die anderen Bronzeobjekte aus dem Besitz der "Raubgräber" aus demselben Depotfund stammten. Die den Gegenständen anhaftenden Bodenreste stimmten mit den Bodenmerkmalen des Fundortes am Mittelberg bei Nebra überein.

Die Ähnlichkeit des verarbeiteten Materials aller Fundstücke gilt als ein weiterer Beleg für die Zusammengehörigkeit der Bronzestücke. Das für alle Bronzeteile verwendete Kupfer weist in allen Nebra-Funden ähnliche Konzentrationen von Spurenelementen auf, lediglich der Gehalt an verschiedenen Blei-Isotopen variiert relativ stark. Dies stellt jedoch keine Aussagebeeinträchtigung dar.

Echtheit und Ater der Himmelsscheibe von Nebra

Die Himmelsscheibe von Nebra datiert man mit Hilfe der Stilmerkmale der Beifunde. Aus Vergleichen mit aus Ungarn bekannten, ähnlichen Schwertern schloss man, dass die Himmelsscheibe um 1600 v. Chr. im Boden vergraben wurde.

Die Radiokohlenstoffdatierung (C14-Methode) schied zur Altersbestimmung der Scheibe aus Bronze aus, da dieser Werkstoff keinen Kohlenstoff enthält, der für die C14-Datierung notwendig wäre. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung bestrahlte am Teilchenbeschleuniger BESSY die Goldauflagen mit hochintensiven Röntgenstrahlen. Es wurde festgestellt, dass die Goldauflagen keine einheitliche Zusammensetzung aufweisen. Die Himmelsscheibe entstand vermutlich in mehreren zeitlich getrennten Phasen.

Diese Ergebnisse stimmen mit einem weiteren Befund überein. Christian-Heinrich Wunderlich vom Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie in Halle extrahierte etwa 0,6 mg Kohlenstoff aus einem Stückchen Birkenrinde, das man an einem der Schwerter gefunden hatte. Dessen Radiokohlenstoffdatierung ergab, dass das Holzstück aus der Zeit um 1600 bis 1560 v. Chr. stammt.

Herkunft der verwendeten Metalle

Im Institut für Archäometrie zu Freiberg in Sachsen untersuchte man das Kupfer der Scheibe radiologisch und chemisch. Ernst Pernicka schloss mit einer Datenbank von 50.000 vorgeschichtlichen Erzminen in Europa auf die Herkunft des Kupfers der Himmelsscheibe aus Erzminen im heutigen Österreich (Lagerstätte vom Mitterberg bei Salzburg).

Am Teilchenbeschleuniger BESSY in Berlin untersuchte die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung die Goldauflagen der Himmelsscheibe mit der zerstörungsfreien SRXRF-Methode (Synchrotron Radiation Induced X-Ray Fluorescence Analysis). Die chemische Zusammensetzung der Goldauflagen ist identisch mit Gold aus dem Fluss Carnon in Cornwall/England; von dort soll auch das in der Bronze enthaltene Zinn kommen. Nach Vergleichen mit archäologischen Funden verarbeiteten Goldes hatte man zuvor angenommen, das Gold könnte aus Minen in Rumänien (Siebenbürgen) stammen.

Interpretation

Die Himmelsscheibe wurde nach einer Interpretation in mehreren Phasen gefertigt. Erster Zustand: links der Vollmond, rechts der zunehmende Mond, oberhalb dazwischen die Plejaden; Zweiter Zustand: Ergänzung um die Horizontbogen für Sonnenauf- und untergang. Einzelne Sterne wurden versetzt bzw. überdeckt. Dritter Zustand: Ergänzung um die Sonnenbarke. Heutiger Zustand: Die Einkerbung oben links und die Beschädigung des Vollmondes wurden durch die Ausgräber verursacht.

Nach der Interpretation von Meller und Schlosser stellen die Plättchen Sterne dar, die Gruppe der sieben kleinen Plättchen vermutlich den Sternhaufen der Plejaden, die zum Sternbild Stier gehören. Die anderen 25 sind astronomisch nicht zuzuordnen und werden als Verzierung gewertet. Die große Scheibe wurde zunächst als Sonne, mittlerweile auch als Vollmond interpretiert und die Sichel als zunehmender Mond.

Die später hinzugefügten Horizontbögen überstreichen jeweils einen Winkel von 82 Grad, ebenso wie Sonnenauf- und -untergang zwischen Winter- und Sommersonnenwende am Horizont auf dem Breitengrad des Fundorts. Wurde die Scheibe waagerecht so auf dem Mittelberg positioniert, dass die gedachte Linie vom oberen Ende des linken Bogens zum unteren Ende des rechten Bogens auf die Spitze des etwa 85 km entfernten Brocken zeigt, konnte die Scheibe als Kalender zur Verfolgung des Sonnenjahrs genutzt werden. Vom Mittelberg aus gesehen geht die Sonne zur Sommersonnenwende hinter dem Brocken unter.

Fundgeschichte

Die Himmelsscheibe wurde von Henry Westphal und Mario Renner, zwei "Raubgräbern", entdeckt, die sie zunächst für das Mittelteil eines Schildes hielten. Die illegal agierenden Sondengänger arbeiteten dabei mit einem Metalldetektor.

Einen Tag nach der Ausgrabung der Gegenstände erhielten Westphal und Renner 31.000 DM von einem Kölner Händler für den gesamten Hortfund. Über Mittelsmänner sollte der Fund 1999 in Berlin, später auch in München für eine Million DM verkauft werden, doch es sprach sich herum, dass er rechtmäßig dem Land Sachsen-Anhalt gehörte. In Sachsen-Anhalt gilt ein Schatzregal, wonach Bodenfunde mit der Entdeckung Eigentum des Landes werden (§ 12 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz SA). Damit war er für den seriösen Kunsthandel wertlos. Bis 2001 wechselte er mehrmals den Besitzer, zuletzt für über 200.000 DM an ein Hehlerpaar, die Museumspädagogin Hildegard Burri-Bayer und den Lehrer Reinhold Stieber.

Auf Initiative des Kultus- und des Innenministeriums sowie des Landesamtes für Archäologie von Sachsen-Anhalt wurde Kontakt zu den Hehlern, die die Scheibe für 700.000 DM auf dem Schwarzmarkt angeboten hatten, aufgenommen. Der Landesarchäologe Harald Meller traf sich am 23. Februar 2002 als vermeintlicher Kaufinteressent mit ihnen in einem Hotel in Basel. Dort stellte die Schweizer Polizei die Himmelsscheibe von Nebra sicher. Die Hehler wurden verhaftet. Auch die Begleitfunde wurden gesichert.

Auch die "Raubgräber" wurden gefasst. Sie machten Angaben zum Fundort, die durch kriminaltechnische Untersuchungen bestätigt wurden.

Der Wert der Himmelsscheibe von Nebra ist unschätzbar; ihr Versicherungswert lag 2006 bei 100 Millionen Euro.

Strafprozesse

Wegen Hehlerei wurden Burri-Bayer und Stieber im September 2003 von einem Schöffengericht am Amtsgericht Naumburg (Saale) zu 12 bzw. 6 Monaten Haft (jeweils auf Bewährung) verurteilt. Als Bewährungsauflage hatte Burri-Bayer 5000 Euro zu zahlen und Stieber 150 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Beide legten Berufung ein, diese wurde im September 2005 von einer kleinen Strafkammer am Landgericht Halle verworfen. Das Revisionsverfahren bestätigte 2007 die Urteile, diese waren damit rechtskräftig.

Die "Raubgräber" Westphal und Renner wurden ebenfalls im September 2003 vom Naumburger Amtsgericht zu 4 bzw. 9 Monaten Haft (jeweils auf Bewährung) verurteilt.

Restaurierung

Durch die unsachgemäße Ausgrabung wurde die Himmelsscheibe teilweise beschädigt. Im oberen linken Bereich wurde eine Kerbe geschlagen, wodurch sich einer der Sterne ablöste. Aus dem Vollmond wurde ein Teil des Goldes herausgerissen. Durch die lange Lagerung im Erdreich war die gesamte Scheibe stark korrodiert, auch auf den Goldblechen hafteten — vermutlich durch galvanische Effekte — Korrosionen, die sich mechanisch nicht gefahrlos entfernen ließen.

Der erste Hehler hatte versucht, die Scheibe durch Einweichen in Seifenlauge und anschließenden Gebrauch von Zahnbürste und Stahlwolle zu reinigen. Damit wurde die Oberfläche der Goldapplikationen zerkratzt.

Im ersten Schritt der Restaurierung im Landesmuseum für Vorgeschichte Halle wurden die Erdanhaftungen — nachdem Teile als Proben zur weiteren Untersuchung gesichert worden waren — mit einer Ethanol-Wasser-Mischung eingeweicht und mit einem harten Nylonpinsel abgenommen.

Danach wurden am Gold anhaftende Korrosionsspuren durch eine chemisch wirksame Paste gelöst. Diese wurden mit Wattestäbchen entfernt. Die Korrosionsspuren an der Bronzeplatte wurden belassen.

Schließlich wurde der bei der Ausgrabung abgeschlagene Stern wieder angebracht und das herausgerissene, stark verformte Stück des Vollmonds durch ein neu angefertigtes Goldblech gleicher Zusammensetzung ersetzt.

Ausstellungsort

Die Himmelsscheibe von Nebra ist eine der Hauptattraktionen im Landesmuseum für Vorgeschichte in Halle (Saale). Sie wurde mehrfach für Ausstellungen ausgeliehen. Seit 2007 wurden in zahlreichen Ausstellungen Nachbildungen der Himmelsscheibe von Nebra gezeigt.

Aussichtsturm an Fundstelle und Besucherzentrum

Himmelsscheibe, Nebra, Himmelsscheibe von Nebra

Himmelsscheibe, Nebra, Himmelsscheibe von Nebra

Auf Kosten des Steuerzahlers wurde an der Fundstelle der Himmelsscheibt von Nebra auf dem Mittelberg ein Aussichtsturm an der Fundstelle. 2007 folgte das Besucherzentrum Arche Nebra eröffnet.

Urheber- und Markenrecht

Gerichte befassten sich im Hinblick auf den Markenschutz mit der Himmelsscheibe von Nebra. Nachdem sie am 25. September 2002 der Öffentlichkeit auf einer Pressekonferenz vorgestellt wurde, meldete am 27. September 2002 eine Privatperson zwei Bild-/Wortmarken, die die "Himmelsscheibe" in stilisierter Form nebst beschreibenden Schriftzügen (unter anderem "Himmelsscheibe von Nebra") enthalten, beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Nachdem danach auch das Land Sachsen-Anhalt eine Markenanmeldung der "Himmelsscheibe von Nebra" vornahm, wurde es von der Privatperson unter Aufforderung, die Anmeldung zurückzunehmen, der Geltendmachung von Unterlassungs- und Androhung von Schadensersatzansprüchen, abgemahnt. Das Land klagte seinerseits auf Löschung der eingetragenen Marken. Die Berufung beim OLG Naumburg wurde zurückgenommen. Das Land war durch § 12 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz SA Eigentümer der Scheibe geworden; diesem stand damit das Recht nach § 71 UrhG, also ein nachgelassenes Werk erstmals zu veröffentlichen, zu. Dieses Recht ging dem Recht der Privatperson aus der eingetragenen Marke vor und begründete ein Recht zur Löschung der Marke zu Gunsten des Landes (§ 13 MarkenG).

In einem bislang — für archäologische Fundstücke vergleichbarer Bedeutung — einmaligen Vorgang gab es Zivilprozesse über die Verwertungsrechte der Himmelsscheibe von Nebra. Hierbei standen in zwei Verfahren Verlage dem Land Sachsen-Anhalt gegenüber. Das Land als Eigentümer der Scheibe hat mehrere Bild-/Wortmarken angemeldet und beruft sich auf ein Leistungsschutzrecht aus der erstmaligen Veröffentlichung eines nachgelassenen Werkes, der "editio princeps". Aus diesen Rechten beansprucht das Land Abbildungen der Scheibe zu kontrollieren und Lizenzgebühren für Verwendungen geltend zu machen.

Das Landgericht Magdeburg entschied im April 2005, dass dem Land Sachsen-Anhalt die beanspruchten Rechte zustehen: Als Eigentümer der Himmelsscheibe stehe ihm das Recht zur Veröffentlichung zu, aus der vermuteten kultischen Nutzung vor 3600 Jahren in Form der Präsentation der Scheibe auf Prozessionen sei nicht abzuleiten, dass sie damals im Sinne des Urheberrechtes bereits "erschienen" sei und alle Rechte abgelaufen wären. Aufgrund einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom August 2005 und des Bundesgerichtshofs von 2009 ist diese Gerichtsentscheidung mittlerweile als überholt zu betrachten. In drei Beschlüssen gab das Deutsche Patent- und Markenamt (Dienststelle Jena) im September 2009 einem Augsburger Goldschmiedemeister recht, der die Löschung der Himmelsscheiben-Marken beantragt hatte. Das Land Sachsen-Anhalt legte Beschwerde gegen diese Entscheidung ein, verzichtete in der Folge jedoch auf die Marken. Stattdessen meldete Sachsen-Anhalt im Oktober inhaltlich gleiche Marken (009533423, 009763392 und 009763475) beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) an.

Würdigung

Im Juni 2013 wurde die Himmelsscheibe von Nebra durch die UNESCO in das "Weltdokumentenerbe" aufgenommen. Die Urkunde der Anerkennung als Dokumentenerbe wurde dem Landesmuseum für Vorgeschichte in Halle am 30. September 2013 durch den Leiter der deutschen UNESCO-Kommission Walter Hirche übergeben und die Anerkennung damit offiziell.