Mageburg: Jugendlicher soll wegen Teilen einer Facebook Party 9.565 Euro zahlen

Facebook, Magdeburg, DDR, Polizei

November 11, 2014

Teure Facebook Party. Im Oktober 2012 hatte eine junge Madgeburgerin zu ihrer Geburtstagsfeier eingeladen und dies bei facebook versehentlich als öffentlich gepostet.

Die Einladung verreichte 47.000 Facebook-Nutzer. Als bereits mehrere Tausend Besucher zugesagt hatten, erließ die Stadt Magdeburg ein Verbot für die Facebook Party. Die junge Frau zog die Einladung auf Facebook zurück und löschte ihr Facebook-Konto.

Doch es war schon zu spät! Die Einladung wurde bereits tausendfach geteilt und immer weiter geteilt.

Nach Angaben der Polizei Magdeburg war nicht mehr von einer Geburtstagsfeier die Rede, sondern von einer Abriss- oder Zerstörer-Party.

Über 500 Personen kamen zu der verbotenen Feier in die Landeshauptstadt und lösten einen Polizeigroßeinsatz mit 800 Beamten aus.

Bei dem Einsatz wurde ein Polizist leicht verletzt. Mehrere Polizeifahrzeuge wurden beschädigt und 20 Anzeigen wegen weiterer Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und Beleidigungen.

In Rechnung gestellt wurde der Polizeieinsatz einem 21-Jährigen aus der Nähe von Magdeburg. Warum gerade er als Sündenbock ausgesucht wurde, wird wohl nie jemand erfahren. Die Polizei hat ihm 9.565 Euro für den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt. Er hatte trotz einem bestehenden behördlichen Verbot der Party, von der er natürlich nichts wußte, weiterhin via Facebook zu einer fremden Feier eingeladen. Angeblich habe er noch Glück gehabt: Die ursprüngliche Rechnung belief sich auf 215.503,30 Euro zuzüglich einer Forderung in Höhe von 2.500 Euro vom städtischen Ordnungsamt. Wohlgemerkt: Es hat niemand die Polizei gerufen! Warum soll der Bürger für Polizeieinsatz bezahlen, die von sich aus kamen?

Da seiner Einladung auf Facebook aber nur ein Treffen von 160 Personen am Hauptbahnhof zugeordnet werden konnten - hier kamen 57 Polizisten zum Einsatz - soll er nur diesen Teileinsatz bezahlen. Der Rechtsanwalt der Familie kündigte jedoch an, vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gegen den Kostenbescheid zu klagen.

Die junge Frau, die unsprünglich zu der Party eingeladen hatte, kommen keine Kosten zu, denn sie hatte die Einladung schnell zurückgezogen.

Wie die Stadt auf diese Summe kommt, ist fraglich. Die Polizisten werden ohnehin monatlich bezahlt, ob sie nun zu einer Facebook Party kommen oder nicht und extra Polizeifahrzeuge schafft man dafür auch nicht an...