Selbstjustiz in Deutschland: Abmahnungen, Abmahnanwälte müssen Kritik in Blogs dulden

Selbstjustiz in Deutschland immer noch Alltag: Abmahnungen. Abmahnanwälte müssen Kritik in Blogs dulden.

Abmahnung — Die legale Form der Selbstjustiz ist Alltag in Deutschland. Alles wird abgemahnt, solange es Geld einbringt... Bereits Millionen Bürger in Deutschland wurden bereits Opfer dieser Selbstjustiz.

Nachdem der Verkauf von Orignale DVDs oder Musik CDs kein Geld mehr zu verdienen war, wurden Abmahnung bei Filesharing (illegaler Download von Raubkopien aus dem Internet) zu einer neuen beliebten und sehr lohnende Einnahmequelle. Man verdiente also an Raubkopierern mehr als mit den legalen Verkauf.

So sprießen Abmahnkanzleien wie Nümann und Lang wie Pilze aus dem Boden. Die genannte Kanzlei wollte gegen kritische Bemerkungen in Blogs vorgehen, verlor allerdings vor Gericht (OLG Köln).

Um Abmahnkanzleien zu bremsen, verabschiedete der Deutsche Bundestag 2013 das "Anti-Abzockegesetz". Darin wurde ein Verstoß gegen das Urheberrecht auf einen Streitwert von max. 1.000 Euro gedeckelt. Dabei belaufen sich die Anwaltsgebühren auf etwa 155 Euro bei einer angesetzten Gebühr von 1,3 (2300VVG inkl. Auslagen und MwSt nach RVG).

Da das Gesetz nur bei einem Erstverstoß greift, also bei einer Staffel bereits bei dem zweiten Download der zweiten Folge, nicht mehr greift, haben die Abmahnkanzleien reagiert und formulieren die Abmahnung nun einfach anders... Nun geht es Schadenersatzansprüchen...

Wer sich zum Beispiel ein Musikalbum illegal herunterlädt, wird schnell mit einem Schadenersatz von mehreren hundert Euro zur Kasse gebeten. Ob das gerechtfertigt ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt Papier...

Weiter werden Abmahnungen per Email immer beliebter, da sie die Kosten der Abmahnkanzleien weiter drücken...

Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte es allerdings unterlassen, einfach einzuscannen und ins Netz zu stellen. Obwohl mehrere Gerichte dies zulassen, sehen die Mehrzahl der Gerichte dies als unzulässig an.