Polizei darf nicht kurz vor oder nach Geschwindigkeitsbegrenzung blitzen

Radarfalle sind nicht überall erlaubt! Wer hat sich nicht schon gefragt, wie man von 100 Stundenkilometer nach dem Ortsschild sofort auf 50 km/h kommen, ohne eine scharf zu bremsen? Dieser Frage ist das Bayerische Oberlandesgericht nachgegangen und hat ein Urteil gefällt. Dieses besagt, dass auch eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung an diesen Stellen nicht unbedingt zu einem Fahrverbot führen muss.

Im konkreten Fall hatte die Polizei nur 50 Meter vor dem Ortsausgang eine Radarfalle aufgebaut. Der Fahrer hatte bereits beschleunigt und wurde mit 82 Stundenkilometern, also 32 mehr als erlaubt, geblitzt. Danach sollte er 100 Euro Strafe zahlen und einen Monat den Führerschein abgeben.

In der zweiten Instanz entschied nun das Bayerische Oberlandesgericht, dass eine Radarfalle gemäß den Richtlinien des Innenministeriums mindestens 200 Meter von einer Geschwindigkeitsbeschränkung beziehungsweise -aufhebung entfernt sein müsse. Von der Verhängung eines Fahrverbots könne daher, trotz deutlicher Geschwindigkeitsüberschreitung, abgesehen werden. (Az.: BayObLG, 1 ObOWi 221/02, ZfS 2003)